Verbotsschild, Betreten der Gleisanlagen verboten - praxisbewährt

5,40 €

zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.

Stück

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag


Artikel-Nr.: 3029/52
Größe: 200 mm
Material: Aluminium geprägt
Beschreibung
Produktinformationen "Verbotsschild, Betreten der Gleisanlagen verboten - praxisbewährt"

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine schwarze Person, welche ein Gleis betritt, zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Person und das Gleis überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.

Eigenschaften:

  • Material: Aluminium geprägt
  • Durchmesser: 200 mm
  • Grundfarbe: weiß/Symbolfarbe: schwarz/Randfarbe: rot
  • Lochung: 4-fach gelocht
  • witterungsbeständig: ja
  • zur Wandmontage geeignet
  • Symbol: Betreten der Gleisanlagen verboten - praxisbewährt

Nutzen Sie dieses Schild zur eindeutigen Kennzeichnung von Gleisanlagen und verhindern Sie das Betreten, um schwere Unfälle zu verhindern.

Zutritt zu Gleisbereichen eindeutig begrenzen: Verbotsschild „Betreten der Gleisanlagen verboten“

Gleisanlagen sind keine gewöhnlichen Verkehrsflächen. Rangierende Fahrzeuge, ein- und ausfahrende Züge sowie betriebliche Abläufe können Gefahren verursachen, die für Unbefugte nicht immer sofort erkennbar sind. Das Verbotsschild „Betreten der Gleisanlagen verboten“ weist deutlich darauf hin, dass ein gekennzeichneter Gleisbereich nicht betreten werden darf.

Vom Bahnhof bis zum Industrieanschluss

Wo kann die Kennzeichnung eingesetzt werden? Typische Bereiche sind:

  • Zugänge und Übergänge zu Gleisanlagen
  • Bahnhöfe und betriebliche Bahnflächen
  • Rangier- und Verladebereiche
  • Werks- und Anschlussgleise
  • Logistikstandorte mit Schienenverkehr

Auch als Verbotsschild für den Hauptbahnhof kann die Kennzeichnung dabei helfen, öffentlich zugängliche Bereiche deutlich von nicht freigegebenen Gleisflächen abzugrenzen.

Wenn eine Grenze sofort verständlich sein muss

Gerade an Standorten mit wechselnden Personen – etwa Mitarbeitenden, Lieferanten, Reisenden oder Besuchern – reichen interne Betriebsanweisungen allein nicht aus. Ein gut positioniertes praxisbewährt Verbotsschild vermittelt die Zutrittsbeschränkung unmittelbar am betreffenden Bereich. Dadurch wird die Orientierung erleichtert und unbeabsichtigtes Betreten kann vermieden werden.

Für eine dauerhaft sichtbare Kennzeichnung

Ein Verbotsschild aus Aluminium geprägt bietet sich insbesondere an, wenn eine robuste Beschilderung für betriebliche Verkehrs- und Außenbereiche gefragt ist. Die feste Ausführung eignet sich für eine dauerhafte Montage an geeigneten Stellen rund um Gleiszugänge und Betriebsflächen.

Damit erfüllt das Schild eine einfache, aber wichtige Aufgabe: Es kommuniziert eine eindeutige Grenze. Für Bahnunternehmen, Industriebetriebe, Logistikstandorte und öffentliche Einrichtungen entsteht so eine gut sichtbare Kennzeichnung, die bestehende Sicherheits- und Zugangskonzepte sinnvoll ergänzt.

Herstellerangaben
Hersteller: Schilder Klar
Produktnummer des Herstellers: 3029/52
Zuletzt angesehen
Produktinformationen "Verbotsschild, Betreten der Gleisanlagen verboten - praxisbewährt"

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine schwarze Person, welche ein Gleis betritt, zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Person und das Gleis überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.

Eigenschaften:

  • Material: Aluminium geprägt
  • Durchmesser: 200 mm
  • Grundfarbe: weiß/Symbolfarbe: schwarz/Randfarbe: rot
  • Lochung: 4-fach gelocht
  • witterungsbeständig: ja
  • zur Wandmontage geeignet
  • Symbol: Betreten der Gleisanlagen verboten - praxisbewährt

Nutzen Sie dieses Schild zur eindeutigen Kennzeichnung von Gleisanlagen und verhindern Sie das Betreten, um schwere Unfälle zu verhindern.

Zutritt zu Gleisbereichen eindeutig begrenzen: Verbotsschild „Betreten der Gleisanlagen verboten“

Gleisanlagen sind keine gewöhnlichen Verkehrsflächen. Rangierende Fahrzeuge, ein- und ausfahrende Züge sowie betriebliche Abläufe können Gefahren verursachen, die für Unbefugte nicht immer sofort erkennbar sind. Das Verbotsschild „Betreten der Gleisanlagen verboten“ weist deutlich darauf hin, dass ein gekennzeichneter Gleisbereich nicht betreten werden darf.

Vom Bahnhof bis zum Industrieanschluss

Wo kann die Kennzeichnung eingesetzt werden? Typische Bereiche sind:

  • Zugänge und Übergänge zu Gleisanlagen
  • Bahnhöfe und betriebliche Bahnflächen
  • Rangier- und Verladebereiche
  • Werks- und Anschlussgleise
  • Logistikstandorte mit Schienenverkehr

Auch als Verbotsschild für den Hauptbahnhof kann die Kennzeichnung dabei helfen, öffentlich zugängliche Bereiche deutlich von nicht freigegebenen Gleisflächen abzugrenzen.

Wenn eine Grenze sofort verständlich sein muss

Gerade an Standorten mit wechselnden Personen – etwa Mitarbeitenden, Lieferanten, Reisenden oder Besuchern – reichen interne Betriebsanweisungen allein nicht aus. Ein gut positioniertes praxisbewährt Verbotsschild vermittelt die Zutrittsbeschränkung unmittelbar am betreffenden Bereich. Dadurch wird die Orientierung erleichtert und unbeabsichtigtes Betreten kann vermieden werden.

Für eine dauerhaft sichtbare Kennzeichnung

Ein Verbotsschild aus Aluminium geprägt bietet sich insbesondere an, wenn eine robuste Beschilderung für betriebliche Verkehrs- und Außenbereiche gefragt ist. Die feste Ausführung eignet sich für eine dauerhafte Montage an geeigneten Stellen rund um Gleiszugänge und Betriebsflächen.

Damit erfüllt das Schild eine einfache, aber wichtige Aufgabe: Es kommuniziert eine eindeutige Grenze. Für Bahnunternehmen, Industriebetriebe, Logistikstandorte und öffentliche Einrichtungen entsteht so eine gut sichtbare Kennzeichnung, die bestehende Sicherheits- und Zugangskonzepte sinnvoll ergänzt.

Hersteller: Schilder Klar
Produktnummer des Herstellers: 3029/52