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Prüfplaketten gemäß DGUV

Eine der wohl geläufigsten Vorschriften ist die DGUV Vorschrift 3 . Laut DGUV V3 hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden und, dass das Betreiben von elektrischen Anlagen und... mehr erfahren »
Eine der wohl geläufigsten Vorschriften ist die DGUV Vorschrift 3 . Laut DGUV V3 hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch... mehr erfahren »
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Prüfplaketten gemäß DGUV

Eine der wohl geläufigsten Vorschriften ist die DGUV Vorschrift 3. Laut DGUV V3 hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden und, dass das Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach den elektronischen Regeln erfolgt. In ihr werden außerdem Prüfungen für diese vorgeschrieben, zum einen vor der ersten Inbetriebnahme bzw. nach Änderung und Instandsetzung, zum anderen Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Zeitabständen. Unterschieden wird dabei zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen.

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