Schützen Sie Lagereinrichtungen, Wände und Maschinen vor Beschädigungen durch Flurförderzeuge und andere Fahrzeuge. Laut DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234)
müssen ortsfeste Regale durch entsprechenden Anfahrschutz in schwarz-gelber Farbe an Ecken und Durchfahrten geschützt sein, wenn sie durch nicht spurgebundene
Flurförderzeuge be- und entladen werden.
Der Anfahrschutz muss mindestens 0,3 m hoch und hinsichtlich einwirkender Kräfte ausreichend stark sein (mindestens
400 Nm müssen aufgenommen werden können).
Mit unserer Auswahl an Anfahrschutz für Regale und Lagereinrichtungen kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten
nach und schützen effektiv Ihre Regale für Beschädigungen.
Schützen Sie Lagereinrichtungen, Wände und Maschinen vor Beschädigungen durch Flurförderzeuge und andere Fahrzeuge. Laut DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234)
müssen ortsfeste Regale durch...
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Anfahrschutz
Schützen Sie Lagereinrichtungen, Wände und Maschinen vor Beschädigungen durch Flurförderzeuge und andere Fahrzeuge. Laut DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234)
müssen ortsfeste Regale durch entsprechenden Anfahrschutz in schwarz-gelber Farbe an Ecken und Durchfahrten geschützt sein, wenn sie durch nicht spurgebundene
Flurförderzeuge be- und entladen werden.
Der Anfahrschutz muss mindestens 0,3 m hoch und hinsichtlich einwirkender Kräfte ausreichend stark sein (mindestens
400 Nm müssen aufgenommen werden können).
Mit unserer Auswahl an Anfahrschutz für Regale und Lagereinrichtungen kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten
nach und schützen effektiv Ihre Regale für Beschädigungen.