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Prüfplaketten



Prüfplaketten kommen in nahezu jedem Betrieb und in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Laut §§ 14 - 17 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen vorgeschrieben.

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Prüfplaketten



Wie genau die jeweiligen Prüfungen Ablaufen und auf welche Besonderheiten zu achten sind, ist in den entsprechenden Vorschriften und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) festgehalten.

Der Einsatz von Prüfplaketten ist besonders aufgrund von § 16 BetrSichV wichtig. Dieser Paragraph legt wiederkehrende Prüfungen für überwachungsbedürftige Anlagen fest. Zur unkomplizierten Kennzeichnung nach einer Prüfung eignen sich Prüfplaketten besonders, weil sie zum einen den Nachweis erbringen, dass eine Prüfung durchgeführt wurde, zum anderen zeigen sie an, wann die nächste wiederkehrende Prüfung anzusetzen ist. Prüfplaketten können also für alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Anlagen verwendet werden.

Materialinformationen:

  • Selbstklebende Folie:
    • Temperaturbeständigkeit: -20 bis +80 °C
    • Glänzende Oberfläche
    • Reißfest
    • Beständig gegen Nässe
    • UV-Stabil
    • Mittlere Klebkraft - Ablösen im Ganzen möglich
    • Unbegrenzter Einsatz im Innenbereich
    • Kurz- bis mittelfristiger Einsatz im Außenbereich
  • Zerstörbare Dokumentenfolie
    • Temperaturbeständigkeit: -50 bis +110 °C
    • Glänzende Oberfläche
    • Beständig gegen Nässe
    • UV-Stabil
    • Hohe Klebkraft
    • Manipulationssicher - nicht in einem Stück wiederablösbar
    • Für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
Darüber hinaus bieten wir weitere Sondermaterialien auf Anfrage an:
  • Beständig gegen Säuren und Laugen
  • Beständig gegen Öle
  • Seewasserbeständig
  • Hitzebeständig (> 110 °C)
  • Beständig gegen hohe mechanische Belastungen