Sicherheitskennzeichen dienen im allgemeinen der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie finden vor allem in
betrieblichem Umfeld und in öffentlichen Gebäuden Anwendung. Die wohl wichtigsten Richtlinien für Sicherheitskennzeichen aller Art sind die Technischen
Regeln
für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A1.3 werden Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten im Bezug auf Sicherheitskennzeichen
beschrieben. Sicherheitskennzeichen setzen sich immer aus einer Kombination von Form, Farbe und grafischem Symbol zusammen und sollen dadurch eine
unmissverständliche Aussage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz treffen. Aufgeteilt werden Sicherheitskennzeichen laut ASR A1.3 in fünf
Bereiche:
- Rettungszeichen weisen beispielsweise auf Notausgänge, Fluchtwege oder Erste-Hilfe-Einrichtungen hin
- Brandschutzzeichen geben Standorte von Feuerlöscheinrichtungen an und zeigen, wo sich Feuer- und Rauchmelder befinden
- Verbotszeichen untersagen bestimmte Verhaltensweisen, aus der potenzielle Gefahren entstehen können
- Gebotszeichen fordern zu einem bestimmten Verhalten auf, das dem Schutz von Personen und dem Verhüten von Unfällen dienen soll
- Warnzeichen sollen den Betrachter auf ein mögliches Risiko hinweisen
Die verschiedenen Sicherheitskennzeichen können außerdem mit einem Zusatzzeichen versehen werden. Diese Zusatzzeichen konkretisieren die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzaussage noch einmal in Worten. Wenn Sicherheitskennzeichen und Zusatzzeichen zusammenkommen spricht man von Kombinationszeichen oder
Kombischildern.
Für alle Sicherheitskennzeichen gilt: sie müssen dauerhaft angebracht werden und deutlich erkennbar sein. Deutlich erkennbar bedeutet in diesem Fall, dass die Größe des
Sicherheitskennzeichens und die Höhe in der es angebracht wird, auf die Gegebenheiten der jeweiligen Situation angepasst werden.
Sicherheitskennzeichen dienen im allgemeinen der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie finden vor allem in
betrieblichem Umfeld und in öffentlichen Gebäuden Anwendung....
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Sicherheitskennzeichen
Sicherheitskennzeichen dienen im allgemeinen der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie finden vor allem in
betrieblichem Umfeld und in öffentlichen Gebäuden Anwendung. Die wohl wichtigsten Richtlinien für Sicherheitskennzeichen aller Art sind die Technischen
Regeln
für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A1.3 werden Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten im Bezug auf Sicherheitskennzeichen
beschrieben. Sicherheitskennzeichen setzen sich immer aus einer Kombination von Form, Farbe und grafischem Symbol zusammen und sollen dadurch eine
unmissverständliche Aussage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz treffen. Aufgeteilt werden Sicherheitskennzeichen laut ASR A1.3 in fünf
Bereiche:
- Rettungszeichen weisen beispielsweise auf Notausgänge, Fluchtwege oder Erste-Hilfe-Einrichtungen hin
- Brandschutzzeichen geben Standorte von Feuerlöscheinrichtungen an und zeigen, wo sich Feuer- und Rauchmelder befinden
- Verbotszeichen untersagen bestimmte Verhaltensweisen, aus der potenzielle Gefahren entstehen können
- Gebotszeichen fordern zu einem bestimmten Verhalten auf, das dem Schutz von Personen und dem Verhüten von Unfällen dienen soll
- Warnzeichen sollen den Betrachter auf ein mögliches Risiko hinweisen
Die verschiedenen Sicherheitskennzeichen können außerdem mit einem Zusatzzeichen versehen werden. Diese Zusatzzeichen konkretisieren die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzaussage noch einmal in Worten. Wenn Sicherheitskennzeichen und Zusatzzeichen zusammenkommen spricht man von Kombinationszeichen oder
Kombischildern.
Für alle Sicherheitskennzeichen gilt: sie müssen dauerhaft angebracht werden und deutlich erkennbar sein. Deutlich erkennbar bedeutet in diesem Fall, dass die Größe des
Sicherheitskennzeichens und die Höhe in der es angebracht wird, auf die Gegebenheiten der jeweiligen Situation angepasst werden.