Ausschließlich für gewerbliche Verwender.
▸ISO zertifiziert   ▸2,5% Online-Rabatt    ▸Made in Germany

Türwächter gem. ASR A2.3 §4

Die Arbeitsstättenverordnung fordert in der ASR A2.3 §4 die ungehinderte Begehbarkeit der Rettungswege. In der Musterbauordnung (MBO) sind diese Vorschriften zur Kennzeichnung der Rettungswege und die Schutzziele für den Brandschutz weiter konkretisiert. Notausgänge dürfen laut... mehr erfahren »
Die Arbeitsstättenverordnung fordert in der ASR A2.3 §4 die ungehinderte Begehbarkeit der Rettungswege. In der Musterbauordnung (MBO) sind diese Vorschriften zur Kennzeichnung der... mehr erfahren »
Fenster schließen
Türwächter gem. ASR A2.3 §4

Die Arbeitsstättenverordnung fordert in der ASR A2.3 §4 die ungehinderte Begehbarkeit der Rettungswege. In der Musterbauordnung (MBO) sind diese Vorschriften zur Kennzeichnung der Rettungswege und die Schutzziele für den Brandschutz weiter konkretisiert. Notausgänge dürfen laut Gesetz nicht verschlossen sein, die roten Notschlüsselkästen sind daher gesetzlich verboten! Alle Notausgänge müssen frei und leicht sowie in voller Breite zu öffnen sein, damit im Notfall alle Personen den Aufenthaltsort auf möglichst kurzem Weg verlassen können und ins Freie gelangen.

Unsere EH-Türwächter von GfS bieten für diese Anforderungen die passende Lösung. Sie haben hier die Auswahl zwischen drei verschiedenen Modellen der Baureihe, wobei das Sortiment durch Montageplatten ergänzt wird.

Filter schließen
 
  •  
von bis
Für die Filterung wurden keine Ergebnisse gefunden!

Zuletzt angesehen

E-Mail
Schilder Klar Logo
Senden Sie uns eine Nachricht