Verbotsschild, Kickroller verboten - praxisbewährt

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Artikel-Nr.: 3069/66
Ausführung: transparenter Hintergrund
Größe: 100 mm
Material: Folie selbstklebend
Auswahl
Material Ausführung Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Folie selbstklebendweißer Hintergrund100 mm 3069/61
1,85 €
Folie selbstklebendtransparenter Hintergrund100 mm 3069/66
2,30 €
Beschreibung
Produktinformationen "Verbotsschild, Kickroller verboten - praxisbewährt"

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Kickroller zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Kickroller überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.

Eigenschaften:

  • Material: Folie
  • Durchmesser: 100 mm
  • Grundfarbe: weiß/Symbolfarbe: schwarz/Randfarbe: rot
  • Lochung: ungelocht
  • witterungsbeständig: bedingt
  • zur Wandmontage geeignet
  • Symbol: Kickroller verboten - praxisbewährt

Untersagen Sie mit diesem Schild die Nutzung von Kickrollern in Innenbereichen und verhindern Sie so Unfälle.

Freie Wege statt unerwünschter Fahrten: Verbotsschild „Kickroller verboten“

Kickroller sind praktisch, passen aber nicht auf jede Verkehrs- oder Betriebsfläche. In Fußgängerbereichen, auf Betriebsgeländen oder an Zugängen können fahrende Personen andere Verkehrsabläufe stören oder zusätzliche Kollisionsrisiken verursachen. Mit dem Verbotsschild „Kickroller verboten“ lässt sich bereits am Zugang deutlich kommunizieren, dass Kickroller im gekennzeichneten Bereich nicht benutzt werden dürfen.

Wenn aus einem kurzen Fahrweg ein Problem entsteht

Besonders an Standorten, an denen Fußgänger, Beschäftigte, Kunden und betriebliche Fahrzeuge zusammentreffen, sind eindeutig geregelte Verkehrswege wichtig. Wird das Kickrollerfahren nicht ausdrücklich untersagt, können Missverständnisse entstehen.

Die Lösung ist unkompliziert: Ein praxisbewährtes Verbotsschild macht die gewünschte Regel sichtbar, bevor jemand in den betreffenden Bereich einfährt. So müssen Mitarbeitende nicht wiederholt persönlich auf das Verbot hinweisen.

Wo macht die Kennzeichnung Sinn?

Typische Einsatzmöglichkeiten reichen von Eingängen öffentlicher Einrichtungen über Einkaufs- und Geschäftsbereiche bis zu Lagerhallen, Werkstätten oder abgegrenzten Betriebsflächen. Auch auf Baustellen und Logistikstandorten kann eine entsprechende Verkehrsregel sinnvoll sein.

Ein Verbotsschild aus Folie selbstklebend eignet sich besonders für glatte Flächen wie Fenster, Glasscheiben oder Glastüren. Dadurch kann das Verbot direkt an gut sichtbaren Zugängen angebracht werden – beispielsweise dort, wo Besucher, Kunden oder Mitarbeitende einen Bereich betreten. Auch als Verbotsschild für den Außenbereich kann die Kennzeichnung je nach Ausführung an geeigneten Flächen eingesetzt werden.

  • an Fenster- und Glasflächen
  • an Glastüren und verglasten Eingangsbereichen
  • an Schaufenstern und Geschäftseingängen
  • an Scheiben von Betriebs- und Empfangsgebäuden

So wird schon vor dem Befahren deutlich, welche Regel gilt – und Verkehrsflächen können entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung organisiert werden.

Herstellerangaben
Hersteller: Schilder Klar
Produktnummer des Herstellers: 3069/66
Zuletzt angesehen
Material Ausführung Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Folie selbstklebendweißer Hintergrund100 mm 3069/61
1,85 €
Folie selbstklebendtransparenter Hintergrund100 mm 3069/66
2,30 €
Produktinformationen "Verbotsschild, Kickroller verboten - praxisbewährt"

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Kickroller zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Kickroller überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.

Eigenschaften:

  • Material: Folie
  • Durchmesser: 100 mm
  • Grundfarbe: weiß/Symbolfarbe: schwarz/Randfarbe: rot
  • Lochung: ungelocht
  • witterungsbeständig: bedingt
  • zur Wandmontage geeignet
  • Symbol: Kickroller verboten - praxisbewährt

Untersagen Sie mit diesem Schild die Nutzung von Kickrollern in Innenbereichen und verhindern Sie so Unfälle.

Freie Wege statt unerwünschter Fahrten: Verbotsschild „Kickroller verboten“

Kickroller sind praktisch, passen aber nicht auf jede Verkehrs- oder Betriebsfläche. In Fußgängerbereichen, auf Betriebsgeländen oder an Zugängen können fahrende Personen andere Verkehrsabläufe stören oder zusätzliche Kollisionsrisiken verursachen. Mit dem Verbotsschild „Kickroller verboten“ lässt sich bereits am Zugang deutlich kommunizieren, dass Kickroller im gekennzeichneten Bereich nicht benutzt werden dürfen.

Wenn aus einem kurzen Fahrweg ein Problem entsteht

Besonders an Standorten, an denen Fußgänger, Beschäftigte, Kunden und betriebliche Fahrzeuge zusammentreffen, sind eindeutig geregelte Verkehrswege wichtig. Wird das Kickrollerfahren nicht ausdrücklich untersagt, können Missverständnisse entstehen.

Die Lösung ist unkompliziert: Ein praxisbewährtes Verbotsschild macht die gewünschte Regel sichtbar, bevor jemand in den betreffenden Bereich einfährt. So müssen Mitarbeitende nicht wiederholt persönlich auf das Verbot hinweisen.

Wo macht die Kennzeichnung Sinn?

Typische Einsatzmöglichkeiten reichen von Eingängen öffentlicher Einrichtungen über Einkaufs- und Geschäftsbereiche bis zu Lagerhallen, Werkstätten oder abgegrenzten Betriebsflächen. Auch auf Baustellen und Logistikstandorten kann eine entsprechende Verkehrsregel sinnvoll sein.

Ein Verbotsschild aus Folie selbstklebend eignet sich besonders für glatte Flächen wie Fenster, Glasscheiben oder Glastüren. Dadurch kann das Verbot direkt an gut sichtbaren Zugängen angebracht werden – beispielsweise dort, wo Besucher, Kunden oder Mitarbeitende einen Bereich betreten. Auch als Verbotsschild für den Außenbereich kann die Kennzeichnung je nach Ausführung an geeigneten Flächen eingesetzt werden.

  • an Fenster- und Glasflächen
  • an Glastüren und verglasten Eingangsbereichen
  • an Schaufenstern und Geschäftseingängen
  • an Scheiben von Betriebs- und Empfangsgebäuden

So wird schon vor dem Befahren deutlich, welche Regel gilt – und Verkehrsflächen können entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung organisiert werden.

Hersteller: Schilder Klar
Produktnummer des Herstellers: 3069/66