Verbotsschild, Fahrrad verboten - praxisbewährt
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Artikel-Nr.: 1527/53
Größe: 300 mm
Material: Aluminium geprägt
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein schwarzes Fahrrad zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die das Fahrrad überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
| Material: | Witterungsbeständig: | Anbringungsart: | Lochung: | Prägung: | Leuchtklasse: |
|---|---|---|---|---|---|
Symbol: Verbot für Radverkehr - praxisbewährt
Mit diesem Schild untersagen Sie das Radfahren auf bestimmten Verkehrsflächen, um so Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verhindern.
Verkehrswege gezielt regeln mit dem Verbotsschild, Fahrrad verboten – praxisbewährt
Auf Betriebsgeländen treffen häufig unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander: Lieferfahrzeuge rangieren, Mitarbeitende bewegen sich zu Fuß zwischen Gebäuden und gleichzeitig werden Zufahrten von Radfahrern genutzt. Wo Radverkehr zu gefährlichen Situationen führen oder betriebliche Abläufe beeinträchtigen kann, sorgt das Verbotsschild „Fahrrad verboten“ für eine eindeutig erkennbare Regelung. Das klassische Verbotsmotiv zeigt ein schwarzes Fahrrad innerhalb eines roten Verbotskreises und macht die Aussage dadurch schnell erfassbar.
Wenn Fahrräder auf bestimmten Wegen zum Risiko werden
Das Schild ist überall dort sinnvoll, wo einzelne Verkehrsflächen bewusst vom Radverkehr freigehalten werden sollen. Schilder Klar nennt ausdrücklich die Vermeidung von Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern als Einsatzzweck. Gerade in Industrie, Logistik oder Handel können damit beispielsweise Zufahrten und Verkehrswege übersichtlicher organisiert werden.
Mögliche Einsatzorte sind:
- Werkszufahrten und Betriebshöfe
- Bereiche mit regelmäßigem Lkw- und Lieferverkehr
- Lager- und Logistikflächen
- Grundstückseinfahrten und interne Verkehrswege
- gewerblich oder öffentlich genutzte Außenflächen
Auch als Verbotsschild für Privatgrundstück kommt die Kennzeichnung infrage, wenn bestimmte Wege oder Flächen nicht mit Fahrrädern befahren werden sollen.
Drei Materialien – passend zur geplanten Befestigung
Bei der Auswahl lohnt sich ein Blick auf Einsatzort und Montageart. Schilder Klar bietet das Motiv in Aluminium, Kunststoff und selbstklebender Folie an. Aluminium und Kunststoff sind vierfach gelocht und zum Verschrauben vorgesehen, während die Folienvariante selbstklebend und ungelocht ist.
Wer eine besonders dauerhafte Variante sucht, kann das Verbotsschild aus Aluminium wählen. Die geprägte Aluminiumausführung wird vom Hersteller als witterungsbeständig angegeben und ist in 200 sowie 300 mm erhältlich. Damit empfiehlt sie sich insbesondere als Verbotsschild für den Außenbereich, beispielsweise an Zufahrten oder betrieblichen Verkehrsflächen.
Das Verbotsschild „Fahrrad verboten“ schafft damit ohne komplizierte Erklärungen eine sichtbare Orientierung und unterstützt eine klar geregelte Verkehrsführung auf dem jeweiligen Gelände.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1527/53 |
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein schwarzes Fahrrad zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die das Fahrrad überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
| Material: | Witterungsbeständig: | Anbringungsart: | Lochung: | Prägung: | Leuchtklasse: |
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Symbol: Verbot für Radverkehr - praxisbewährt
Mit diesem Schild untersagen Sie das Radfahren auf bestimmten Verkehrsflächen, um so Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verhindern.
Verkehrswege gezielt regeln mit dem Verbotsschild, Fahrrad verboten – praxisbewährt
Auf Betriebsgeländen treffen häufig unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander: Lieferfahrzeuge rangieren, Mitarbeitende bewegen sich zu Fuß zwischen Gebäuden und gleichzeitig werden Zufahrten von Radfahrern genutzt. Wo Radverkehr zu gefährlichen Situationen führen oder betriebliche Abläufe beeinträchtigen kann, sorgt das Verbotsschild „Fahrrad verboten“ für eine eindeutig erkennbare Regelung. Das klassische Verbotsmotiv zeigt ein schwarzes Fahrrad innerhalb eines roten Verbotskreises und macht die Aussage dadurch schnell erfassbar.
Wenn Fahrräder auf bestimmten Wegen zum Risiko werden
Das Schild ist überall dort sinnvoll, wo einzelne Verkehrsflächen bewusst vom Radverkehr freigehalten werden sollen. Schilder Klar nennt ausdrücklich die Vermeidung von Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern als Einsatzzweck. Gerade in Industrie, Logistik oder Handel können damit beispielsweise Zufahrten und Verkehrswege übersichtlicher organisiert werden.
Mögliche Einsatzorte sind:
- Werkszufahrten und Betriebshöfe
- Bereiche mit regelmäßigem Lkw- und Lieferverkehr
- Lager- und Logistikflächen
- Grundstückseinfahrten und interne Verkehrswege
- gewerblich oder öffentlich genutzte Außenflächen
Auch als Verbotsschild für Privatgrundstück kommt die Kennzeichnung infrage, wenn bestimmte Wege oder Flächen nicht mit Fahrrädern befahren werden sollen.
Drei Materialien – passend zur geplanten Befestigung
Bei der Auswahl lohnt sich ein Blick auf Einsatzort und Montageart. Schilder Klar bietet das Motiv in Aluminium, Kunststoff und selbstklebender Folie an. Aluminium und Kunststoff sind vierfach gelocht und zum Verschrauben vorgesehen, während die Folienvariante selbstklebend und ungelocht ist.
Wer eine besonders dauerhafte Variante sucht, kann das Verbotsschild aus Aluminium wählen. Die geprägte Aluminiumausführung wird vom Hersteller als witterungsbeständig angegeben und ist in 200 sowie 300 mm erhältlich. Damit empfiehlt sie sich insbesondere als Verbotsschild für den Außenbereich, beispielsweise an Zufahrten oder betrieblichen Verkehrsflächen.
Das Verbotsschild „Fahrrad verboten“ schafft damit ohne komplizierte Erklärungen eine sichtbare Orientierung und unterstützt eine klar geregelte Verkehrsführung auf dem jeweiligen Gelände.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1527/53 |





















































































