Grundplakette, BetrSichV § 14 / DGUV Vorschrift 52, Folie, 80 x 40 mm - Bund = 50 Stk.

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Artikel-Nr.: 6/68
Größe: 80 x 40 mm
Material: Folie selbstklebend
Beschreibung
Produktinformationen "Grundplakette, BetrSichV § 14 / DGUV Vorschrift 52, Folie, 80 x 40 mm - Bund = 50 Stk."

Das rechteckige Schild hat einen weißen Grund, oberhalb ist die Überschrift "Prüfung durch Prüfsachverständigen gem. BetrSichV §14, DGUV Vorschrift 52" in schwarzer Schrift zu lesen. Darunter zeigt eine Spitze, in welcher "nächste Prüfung" zu lesen ist, auf einen Kreis. In diesem steht "hier Prüfplakette einkleben" geschrieben und dort lassen sich Prüfplaketten mit Ø 30 mm aufkleben.

§ 14 BetrSichV sind Arbeitsmittel in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. DGUV Vorschrift 52 konkretisiert die Prüfpflicht im Hinblick auf Krane. Nutzen Sie die Grundplakette im Rahmen Ihrer betrieblichen Prüfungen in Verbindung mit einer Prüfplakette.

Eigenschaften:

  • Material: Folie selbstklebend
  • Grundfarbe: Weiß, Aufdruck: Schwarz
  • Bund = 50 Stück
  • Maße: 80 x 40 mm
  • zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
  • Temperaturbeständigkeit: -50 bis +90 °C
  • kurzzeitig chemikalien- und lösemittelbeständig

Grundplakette nach BetrSichV § 14 / DGUV Vorschrift 52 – Für eine sichere und normgerechte Prüfkennzeichnung

In Industrie, Bau, Logistik sowie öffentlichen Einrichtungen müssen Arbeitsmittel, Krane und sicherheitsrelevante Anlagen regelmäßig geprüft und eindeutig gekennzeichnet werden. Die Grundplakette nach „BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52“ unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Prüfpflichten sichtbar und nachvollziehbar umzusetzen. Sie dient als dauerhafte Basiskennzeichnung für Prüfplaketten und sorgt dafür, dass Prüfintervalle schnell erkannt werden können.

Gerade in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen ist eine klare Kennzeichnung entscheidend, um Sicherheitsstandards einzuhalten und Ausfallzeiten oder rechtliche Risiken zu vermeiden. Mit einer hochwertigen Grundplakette schaffen Unternehmen Ordnung, Transparenz und Sicherheit im täglichen Betrieb.

Effiziente Kennzeichnung nach BetrSichV und DGUV

Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV-Vorschriften verlangen eine eindeutige Dokumentation von Prüfungen. Die Grundplakette nach „BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52“ eignet sich ideal für die dauerhafte Kennzeichnung von Kränen, Hebezeugen und weiteren prüfpflichtigen Betriebsmitteln.

Vorteile im Überblick:

  • Wetterbeständige und langlebige Folienausführung
  • Gute Lesbarkeit auch in rauen Industrieumgebungen
  • Schnelle Sichtkontrolle durch Mitarbeiter und Prüfer
  • Unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Ideal für Wartungs- und Prüfprozesse

Durch die klare Kennzeichnung lassen sich Prüfstatus und Verantwortlichkeiten sofort erkennen. Das reduziert Missverständnisse und erhöht die Arbeitssicherheit im Unternehmen.

Praktische Lösung für Industrie, Bau und Logistik

Besonders in großen Betrieben mit vielen prüfpflichtigen Anlagen erleichtert eine professionelle Kennzeichnung die tägliche Organisation. Die Grundplakette kann flexibel eingesetzt werden und eignet sich für Lagerhallen, Baustellen, Produktionsbereiche oder kommunale Einrichtungen.

Unternehmen profitieren von einer strukturierten Prüfkennzeichnung, da Inspektionen effizienter durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird das Risiko minimiert, dass Prüfintervalle übersehen werden. Die Grundplakette ,,BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52“ bietet somit eine einfache, aber wirkungsvolle Lösung zur Einhaltung von Sicherheits- und Prüfanforderungen.

Wer auf eine zuverlässige und professionelle Prüfkennzeichnung setzt, schafft nicht nur mehr Sicherheit im Arbeitsalltag, sondern stärkt auch die interne Organisation und die gesetzeskonforme Dokumentation aller relevanten Prüfungen.

Herstellerangaben
Hersteller: Schilder Klar
Produktnummer des Herstellers: 6/68
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Produktinformationen "Grundplakette, BetrSichV § 14 / DGUV Vorschrift 52, Folie, 80 x 40 mm - Bund = 50 Stk."

Das rechteckige Schild hat einen weißen Grund, oberhalb ist die Überschrift "Prüfung durch Prüfsachverständigen gem. BetrSichV §14, DGUV Vorschrift 52" in schwarzer Schrift zu lesen. Darunter zeigt eine Spitze, in welcher "nächste Prüfung" zu lesen ist, auf einen Kreis. In diesem steht "hier Prüfplakette einkleben" geschrieben und dort lassen sich Prüfplaketten mit Ø 30 mm aufkleben.

§ 14 BetrSichV sind Arbeitsmittel in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. DGUV Vorschrift 52 konkretisiert die Prüfpflicht im Hinblick auf Krane. Nutzen Sie die Grundplakette im Rahmen Ihrer betrieblichen Prüfungen in Verbindung mit einer Prüfplakette.

Eigenschaften:

  • Material: Folie selbstklebend
  • Grundfarbe: Weiß, Aufdruck: Schwarz
  • Bund = 50 Stück
  • Maße: 80 x 40 mm
  • zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
  • Temperaturbeständigkeit: -50 bis +90 °C
  • kurzzeitig chemikalien- und lösemittelbeständig

Grundplakette nach BetrSichV § 14 / DGUV Vorschrift 52 – Für eine sichere und normgerechte Prüfkennzeichnung

In Industrie, Bau, Logistik sowie öffentlichen Einrichtungen müssen Arbeitsmittel, Krane und sicherheitsrelevante Anlagen regelmäßig geprüft und eindeutig gekennzeichnet werden. Die Grundplakette nach „BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52“ unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Prüfpflichten sichtbar und nachvollziehbar umzusetzen. Sie dient als dauerhafte Basiskennzeichnung für Prüfplaketten und sorgt dafür, dass Prüfintervalle schnell erkannt werden können.

Gerade in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen ist eine klare Kennzeichnung entscheidend, um Sicherheitsstandards einzuhalten und Ausfallzeiten oder rechtliche Risiken zu vermeiden. Mit einer hochwertigen Grundplakette schaffen Unternehmen Ordnung, Transparenz und Sicherheit im täglichen Betrieb.

Effiziente Kennzeichnung nach BetrSichV und DGUV

Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV-Vorschriften verlangen eine eindeutige Dokumentation von Prüfungen. Die Grundplakette nach „BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52“ eignet sich ideal für die dauerhafte Kennzeichnung von Kränen, Hebezeugen und weiteren prüfpflichtigen Betriebsmitteln.

Vorteile im Überblick:

  • Wetterbeständige und langlebige Folienausführung
  • Gute Lesbarkeit auch in rauen Industrieumgebungen
  • Schnelle Sichtkontrolle durch Mitarbeiter und Prüfer
  • Unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Ideal für Wartungs- und Prüfprozesse

Durch die klare Kennzeichnung lassen sich Prüfstatus und Verantwortlichkeiten sofort erkennen. Das reduziert Missverständnisse und erhöht die Arbeitssicherheit im Unternehmen.

Praktische Lösung für Industrie, Bau und Logistik

Besonders in großen Betrieben mit vielen prüfpflichtigen Anlagen erleichtert eine professionelle Kennzeichnung die tägliche Organisation. Die Grundplakette kann flexibel eingesetzt werden und eignet sich für Lagerhallen, Baustellen, Produktionsbereiche oder kommunale Einrichtungen.

Unternehmen profitieren von einer strukturierten Prüfkennzeichnung, da Inspektionen effizienter durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird das Risiko minimiert, dass Prüfintervalle übersehen werden. Die Grundplakette ,,BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52“ bietet somit eine einfache, aber wirkungsvolle Lösung zur Einhaltung von Sicherheits- und Prüfanforderungen.

Wer auf eine zuverlässige und professionelle Prüfkennzeichnung setzt, schafft nicht nur mehr Sicherheit im Arbeitsalltag, sondern stärkt auch die interne Organisation und die gesetzeskonforme Dokumentation aller relevanten Prüfungen.

Hersteller: Schilder Klar
Produktnummer des Herstellers: 6/68