Verkehrszeichen - Parken gekennz. Flächen erlaubt, Zusatzzeichen 1053-30
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Artikel-Nr.: 10533020
Größe: 231 x 420 mm
Material: Aluminium 2 mm, RA1
Material:
- Aluminium 2mm, RA1
Verkehrszusatzzeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
Das Verkehrszusatzzeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt sorgt für eine klare und verständliche Regelung vorhandener Parkmöglichkeiten. Das Zusatzzeichen wird in Kombination mit einem entsprechenden Verkehrszeichen eingesetzt und verdeutlicht, dass das Parken ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig ist. Damit eignet es sich insbesondere für Unternehmen, Industrie- und Logistikstandorte, Baustellenbereiche, öffentliche Einrichtungen und Handelsflächen, auf denen Parkplätze eindeutig organisiert werden sollen.
Klare Parkplatzkennzeichnung für Betriebsgelände und öffentliche Bereiche
Unklar geregelte Parkflächen können zu falsch abgestellten Fahrzeugen, blockierten Verkehrswegen und Behinderungen im Betriebsablauf führen. Mit dem Zusatzzeichen 1053-30 lässt sich deutlich kommunizieren, wo Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden dürfen. In Verbindung mit der vorhandenen Bodenmarkierung unterstützt das Schild eine übersichtliche Verkehrsführung und erleichtert Besuchern, Mitarbeitern, Lieferanten und weiteren Verkehrsteilnehmern die Orientierung.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Firmen- und Betriebsgelände
- Logistikzentren und Lagerstandorte
- Kunden- und Mitarbeiterparkplätze
- öffentliche Einrichtungen
- Handels- und Gewerbeflächen
- entsprechend beschilderte Verkehrs- und Parkbereiche
Robustes Verkehrszusatzzeichen nach StVO für den Außeneinsatz
Das bei Schilder Klar erhältliche Verkehrszusatzzeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt besteht aus 2 mm starkem Aluminium. Dadurch ist es für die dauerhafte Verwendung im Außenbereich ausgelegt. Je nach benötigter Erkennbarkeit stehen verschiedene Abmessungen zur Verfügung.
Die Montage kann beispielsweise mithilfe geeigneter Rohrschellen an einem Rohrpfosten oder Laternenmast erfolgen. Auch eine Wandmontage ist möglich. So lässt sich die Parkplatzkennzeichnung passend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und bestehende Beschilderung sinnvoll ergänzen.
Wer Parkflächen eindeutig kennzeichnen und Missverständnisse beim Abstellen von Fahrzeugen vermeiden möchte, erhält mit dem Zusatzzeichen 1053-30 eine professionelle und praxisgerechte Lösung für eine klar organisierte Verkehrsführung.
Welche Reflexionsklasse ist nötig:
In der Praxis gilt folgende Orientierung:
- RA1 → meist Privatgelände, Werksgelände, Innenbereiche
- RA2 → Standard im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere außerorts
| Hersteller: | ADCO Schilderfabrik |
| Produktnummer des Herstellers: | 1053.30-231-I-2 |
Material:
- Aluminium 2mm, RA1
Verkehrszusatzzeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
Das Verkehrszusatzzeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt sorgt für eine klare und verständliche Regelung vorhandener Parkmöglichkeiten. Das Zusatzzeichen wird in Kombination mit einem entsprechenden Verkehrszeichen eingesetzt und verdeutlicht, dass das Parken ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig ist. Damit eignet es sich insbesondere für Unternehmen, Industrie- und Logistikstandorte, Baustellenbereiche, öffentliche Einrichtungen und Handelsflächen, auf denen Parkplätze eindeutig organisiert werden sollen.
Klare Parkplatzkennzeichnung für Betriebsgelände und öffentliche Bereiche
Unklar geregelte Parkflächen können zu falsch abgestellten Fahrzeugen, blockierten Verkehrswegen und Behinderungen im Betriebsablauf führen. Mit dem Zusatzzeichen 1053-30 lässt sich deutlich kommunizieren, wo Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden dürfen. In Verbindung mit der vorhandenen Bodenmarkierung unterstützt das Schild eine übersichtliche Verkehrsführung und erleichtert Besuchern, Mitarbeitern, Lieferanten und weiteren Verkehrsteilnehmern die Orientierung.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Firmen- und Betriebsgelände
- Logistikzentren und Lagerstandorte
- Kunden- und Mitarbeiterparkplätze
- öffentliche Einrichtungen
- Handels- und Gewerbeflächen
- entsprechend beschilderte Verkehrs- und Parkbereiche
Robustes Verkehrszusatzzeichen nach StVO für den Außeneinsatz
Das bei Schilder Klar erhältliche Verkehrszusatzzeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt besteht aus 2 mm starkem Aluminium. Dadurch ist es für die dauerhafte Verwendung im Außenbereich ausgelegt. Je nach benötigter Erkennbarkeit stehen verschiedene Abmessungen zur Verfügung.
Die Montage kann beispielsweise mithilfe geeigneter Rohrschellen an einem Rohrpfosten oder Laternenmast erfolgen. Auch eine Wandmontage ist möglich. So lässt sich die Parkplatzkennzeichnung passend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und bestehende Beschilderung sinnvoll ergänzen.
Wer Parkflächen eindeutig kennzeichnen und Missverständnisse beim Abstellen von Fahrzeugen vermeiden möchte, erhält mit dem Zusatzzeichen 1053-30 eine professionelle und praxisgerechte Lösung für eine klar organisierte Verkehrsführung.
Welche Reflexionsklasse ist nötig:
In der Praxis gilt folgende Orientierung:
- RA1 → meist Privatgelände, Werksgelände, Innenbereiche
- RA2 → Standard im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere außerorts
| Hersteller: | ADCO Schilderfabrik |
| Produktnummer des Herstellers: | 1053.30-231-I-2 |






















































































