Verbotsschild, Nicht unter angehobene Last treten - praxisbewährt
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Artikel-Nr.: 3010/62
Größe: 200 mm
Material: Folie selbstklebend
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Gabelstapler mit angehobener Last zu sehen. Unter Last und Gabel befindet sich eine schwarze Person, welche von einem roten X überdeckt wird. Das Schild wird von einem roten Rand mit weißer Lichtkante umgeben.
Eigenschaften:
- Material: Folie
- Durchmesser:
- 100 mm
- 200 mm
- Grundfarbe: weiß/Symbolfarbe: schwarz/rot/Randfarbe: rot
- Lochung: ungelocht
- witterungsbeständig: bedingt
- zur Wandmontage geeignet
- Symbol: Nicht unter angehobene Last treten - praxisbewährt
Dieses Verbotsschild dient besonders der Anbringung in Lagerbereichen. Besonders in Betrieben mit einem hohen Aufkommen von Flurförderzeugen, ist es wichtig, nicht unter angehobene Last zu treten und dadurch Unfälle zu vermeiden.
Gefahrenbereiche klar kennzeichnen mit dem Verbotsschild „Nicht unter angehobene Last treten“
Schwebende oder angehobene Lasten gehören in Industrie, Logistik und auf Baustellen zum Arbeitsalltag. Gleichzeitig entsteht ein erhebliches Risiko, wenn Personen den Bereich unter einer Last betreten. Das Verbotsschild „Nicht unter angehobene Last treten“ macht diese wichtige Verhaltensregel unmittelbar sichtbar und hilft dabei, Beschäftigte, Besucher und externe Dienstleister auf den gesperrten Gefahrenbereich aufmerksam zu machen.
Ein klarer Hinweis dort, wo Lasten bewegt werden
Ob Hallenkran, Hebezeug oder andere betriebliche Einrichtungen zum Heben schwerer Güter: Personen sollten sich nicht unter schwebenden Lasten aufhalten. Die eindeutige Botschaft Nicht unter angehobene Last treten unterstützt dabei, diese Vorgabe direkt am Arbeitsort zu kommunizieren.
Sinnvoll ist die Kennzeichnung beispielsweise in Produktionshallen, Lager- und Umschlagbereichen, Werkstätten sowie auf Baustellen. Auch in öffentlichen Einrichtungen oder Handelsbetrieben kann sie eingesetzt werden, wenn dort regelmäßig Lasten gehoben und entsprechende Bereiche abgesichert werden müssen.
Direkt am Gefahrenbereich sichtbar angebracht
Ein Verbotsschild aus Folie selbstklebend bietet eine unkomplizierte Möglichkeit zur Kennzeichnung geeigneter Oberflächen. Das Schild kann dort positioniert werden, wo Personen den betreffenden Arbeits- oder Gefahrenbereich betreten könnten. Dadurch wird die Verbotsbotschaft wahrgenommen, bevor sich jemand einer angehobenen Last nähert.
Sichtbare Regeln unterstützen sichere Abläufe
Als Verbotsschild für den Betrieb ergänzt die Kennzeichnung organisatorische Sicherheitsmaßnahmen um einen dauerhaft sichtbaren Hinweis. Gerade bei wechselndem Personal, Lieferanten oder Besuchern ist das hilfreich, da nicht jede Person mit den Abläufen vor Ort vertraut ist.
Das Verbotsschild „Nicht unter angehobene Last treten“ schafft damit eine klare visuelle Orientierung und unterstützt Betriebe dabei, Gefahrenbereiche eindeutig zu kennzeichnen und wichtige Verhaltensregeln verständlich zu vermitteln.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 3010/62 |
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Gabelstapler mit angehobener Last zu sehen. Unter Last und Gabel befindet sich eine schwarze Person, welche von einem roten X überdeckt wird. Das Schild wird von einem roten Rand mit weißer Lichtkante umgeben.
Eigenschaften:
- Material: Folie
- Durchmesser:
- 100 mm
- 200 mm
- Grundfarbe: weiß/Symbolfarbe: schwarz/rot/Randfarbe: rot
- Lochung: ungelocht
- witterungsbeständig: bedingt
- zur Wandmontage geeignet
- Symbol: Nicht unter angehobene Last treten - praxisbewährt
Dieses Verbotsschild dient besonders der Anbringung in Lagerbereichen. Besonders in Betrieben mit einem hohen Aufkommen von Flurförderzeugen, ist es wichtig, nicht unter angehobene Last zu treten und dadurch Unfälle zu vermeiden.
Gefahrenbereiche klar kennzeichnen mit dem Verbotsschild „Nicht unter angehobene Last treten“
Schwebende oder angehobene Lasten gehören in Industrie, Logistik und auf Baustellen zum Arbeitsalltag. Gleichzeitig entsteht ein erhebliches Risiko, wenn Personen den Bereich unter einer Last betreten. Das Verbotsschild „Nicht unter angehobene Last treten“ macht diese wichtige Verhaltensregel unmittelbar sichtbar und hilft dabei, Beschäftigte, Besucher und externe Dienstleister auf den gesperrten Gefahrenbereich aufmerksam zu machen.
Ein klarer Hinweis dort, wo Lasten bewegt werden
Ob Hallenkran, Hebezeug oder andere betriebliche Einrichtungen zum Heben schwerer Güter: Personen sollten sich nicht unter schwebenden Lasten aufhalten. Die eindeutige Botschaft Nicht unter angehobene Last treten unterstützt dabei, diese Vorgabe direkt am Arbeitsort zu kommunizieren.
Sinnvoll ist die Kennzeichnung beispielsweise in Produktionshallen, Lager- und Umschlagbereichen, Werkstätten sowie auf Baustellen. Auch in öffentlichen Einrichtungen oder Handelsbetrieben kann sie eingesetzt werden, wenn dort regelmäßig Lasten gehoben und entsprechende Bereiche abgesichert werden müssen.
Direkt am Gefahrenbereich sichtbar angebracht
Ein Verbotsschild aus Folie selbstklebend bietet eine unkomplizierte Möglichkeit zur Kennzeichnung geeigneter Oberflächen. Das Schild kann dort positioniert werden, wo Personen den betreffenden Arbeits- oder Gefahrenbereich betreten könnten. Dadurch wird die Verbotsbotschaft wahrgenommen, bevor sich jemand einer angehobenen Last nähert.
Sichtbare Regeln unterstützen sichere Abläufe
Als Verbotsschild für den Betrieb ergänzt die Kennzeichnung organisatorische Sicherheitsmaßnahmen um einen dauerhaft sichtbaren Hinweis. Gerade bei wechselndem Personal, Lieferanten oder Besuchern ist das hilfreich, da nicht jede Person mit den Abläufen vor Ort vertraut ist.
Das Verbotsschild „Nicht unter angehobene Last treten“ schafft damit eine klare visuelle Orientierung und unterstützt Betriebe dabei, Gefahrenbereiche eindeutig zu kennzeichnen und wichtige Verhaltensregeln verständlich zu vermitteln.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 3010/62 |
















































































