Verbotsschild, Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten P035 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
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Artikel-Nr.: 1400/62
Größe: 200 mm
Material: Folie selbstklebend
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine mit Metall beschlagene Schuhsohle zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Schuh überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Eigenschaften:
- Material: Folie selbstklebend
- Maße:
- 200 mm
- Grundfarbe: weiß, Aufdruckfarbe: schwarz/rot
- Lochung: ungelocht
- witterungsbeständig: bedingt
- zur Anbringung auf glatten Oberflächen
- Symbol: Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten, P035 - ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
Nutzen Sie das Verbotsschild "Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten" überall dort, wo von diesem eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht. Setzen Sie das Verbotsschild beispielsweise ein, wenn bei bestimmten Bodenbelägen eine hohe Rutschgefahr durch metallbeschlagenes Schuhwerk entstehen kann.
Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) für den Schutz sensibler Arbeitsbereiche
In vielen technischen, industriellen und sensiblen Arbeitsbereichen kann metallbeschlagenes Schuhwerk ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Metallteile an Schuhen können Funken erzeugen, empfindliche Bodenbeläge beschädigen oder technische Anlagen beeinträchtigen. Das Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ weist Personen eindeutig darauf hin, dass das Betreten bestimmter Bereiche mit metallbeschlagenen Schuhen nicht gestattet ist.
Als normgerechtes Verbotsschild nach DIN EN ISO 7010 sorgt das Sicherheitszeichen für eine klare und international verständliche Kennzeichnung. Mitarbeiter, Besucher und externe Dienstleister erkennen sofort, welche Vorschriften beim Betreten des gekennzeichneten Bereichs einzuhalten sind. Dadurch lassen sich Gefahren reduzieren und sensible Arbeitsumgebungen zuverlässig schützen.
Risiken durch metallbeschlagenes Schuhwerk vermeiden
Metallteile an Schuhen können in explosionsgefährdeten Bereichen Funken verursachen oder empfindliche Oberflächen beschädigen. Auch in Reinräumen, Laboren oder Produktionsstätten mit speziellen Bodenbeschichtungen kann ungeeignetes Schuhwerk zu Problemen führen. Das Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ hilft dabei, solche Risiken frühzeitig zu minimieren und Sicherheitsvorgaben sichtbar umzusetzen.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Ex-geschützte Bereiche und explosionsgefährdete Zonen
- Chemie- und Pharmaunternehmen
- Reinräume und Labore
- Produktionsstätten mit empfindlichen Bodenbelägen
- Elektronik- und Halbleiterfertigungen
- Forschungs- und Entwicklungsbereiche
- Technische Anlagen und Spezialarbeitsplätze
Durch die klare Kennzeichnung werden Zutrittsregeln verständlich kommuniziert und potenzielle Gefahrenquellen reduziert.
Die Vorteile eines normgerechten Verbotsschildes
Ein hochwertiges „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Verbotsschild unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung von Sicherheits-, Qualitäts- und Arbeitsschutzstandards. Die genormte Symbolik sorgt für eine schnelle Wahrnehmung und wird international verstanden.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Klare Kennzeichnung von Bereichen mit Schuhwerksbeschränkungen
- Schutz empfindlicher Anlagen und Oberflächen
- Verringerung von Funken- und Beschädigungsrisiken
- Unterstützung betrieblicher Sicherheitskonzepte
- Internationale Verständlichkeit durch genormte Sicherheitszeichen
- Förderung eines sicheren und kontrollierten Arbeitsumfelds
Mehr Sicherheit durch eindeutige Zutrittsregelungen
Das Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ ist ein wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitskennzeichnung. Es hilft dabei, sensible Bereiche vor Risiken durch ungeeignetes Schuhwerk zu schützen und die Einhaltung betrieblicher Vorschriften sicherzustellen. Mit einem professionellen Verbotsschild schaffen Unternehmen aus Industrie, Bauwesen, Logistik, Handel und öffentlichen Einrichtungen klare Regeln und erhöhen nachhaltig die Sicherheit und Qualität ihrer Arbeitsprozesse.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1400/62 |
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine mit Metall beschlagene Schuhsohle zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Schuh überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Eigenschaften:
- Material: Folie selbstklebend
- Maße:
- 200 mm
- Grundfarbe: weiß, Aufdruckfarbe: schwarz/rot
- Lochung: ungelocht
- witterungsbeständig: bedingt
- zur Anbringung auf glatten Oberflächen
- Symbol: Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten, P035 - ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
Nutzen Sie das Verbotsschild "Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten" überall dort, wo von diesem eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht. Setzen Sie das Verbotsschild beispielsweise ein, wenn bei bestimmten Bodenbelägen eine hohe Rutschgefahr durch metallbeschlagenes Schuhwerk entstehen kann.
Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) für den Schutz sensibler Arbeitsbereiche
In vielen technischen, industriellen und sensiblen Arbeitsbereichen kann metallbeschlagenes Schuhwerk ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Metallteile an Schuhen können Funken erzeugen, empfindliche Bodenbeläge beschädigen oder technische Anlagen beeinträchtigen. Das Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ weist Personen eindeutig darauf hin, dass das Betreten bestimmter Bereiche mit metallbeschlagenen Schuhen nicht gestattet ist.
Als normgerechtes Verbotsschild nach DIN EN ISO 7010 sorgt das Sicherheitszeichen für eine klare und international verständliche Kennzeichnung. Mitarbeiter, Besucher und externe Dienstleister erkennen sofort, welche Vorschriften beim Betreten des gekennzeichneten Bereichs einzuhalten sind. Dadurch lassen sich Gefahren reduzieren und sensible Arbeitsumgebungen zuverlässig schützen.
Risiken durch metallbeschlagenes Schuhwerk vermeiden
Metallteile an Schuhen können in explosionsgefährdeten Bereichen Funken verursachen oder empfindliche Oberflächen beschädigen. Auch in Reinräumen, Laboren oder Produktionsstätten mit speziellen Bodenbeschichtungen kann ungeeignetes Schuhwerk zu Problemen führen. Das Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ hilft dabei, solche Risiken frühzeitig zu minimieren und Sicherheitsvorgaben sichtbar umzusetzen.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Ex-geschützte Bereiche und explosionsgefährdete Zonen
- Chemie- und Pharmaunternehmen
- Reinräume und Labore
- Produktionsstätten mit empfindlichen Bodenbelägen
- Elektronik- und Halbleiterfertigungen
- Forschungs- und Entwicklungsbereiche
- Technische Anlagen und Spezialarbeitsplätze
Durch die klare Kennzeichnung werden Zutrittsregeln verständlich kommuniziert und potenzielle Gefahrenquellen reduziert.
Die Vorteile eines normgerechten Verbotsschildes
Ein hochwertiges „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Verbotsschild unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung von Sicherheits-, Qualitäts- und Arbeitsschutzstandards. Die genormte Symbolik sorgt für eine schnelle Wahrnehmung und wird international verstanden.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Klare Kennzeichnung von Bereichen mit Schuhwerksbeschränkungen
- Schutz empfindlicher Anlagen und Oberflächen
- Verringerung von Funken- und Beschädigungsrisiken
- Unterstützung betrieblicher Sicherheitskonzepte
- Internationale Verständlichkeit durch genormte Sicherheitszeichen
- Förderung eines sicheren und kontrollierten Arbeitsumfelds
Mehr Sicherheit durch eindeutige Zutrittsregelungen
Das Verbotsschild „Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (P035)“ ist ein wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitskennzeichnung. Es hilft dabei, sensible Bereiche vor Risiken durch ungeeignetes Schuhwerk zu schützen und die Einhaltung betrieblicher Vorschriften sicherzustellen. Mit einem professionellen Verbotsschild schaffen Unternehmen aus Industrie, Bauwesen, Logistik, Handel und öffentlichen Einrichtungen klare Regeln und erhöhen nachhaltig die Sicherheit und Qualität ihrer Arbeitsprozesse.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1400/62 |
















































































