Aushang, Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche - JuSchG
7,40 €
zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag
Artikel-Nr.: 407/51
Größe: 200 x 300 mm
Material: Aluminium geprägt
Das Schild hat einen weißen Grund, sowie einen schwarzen Rand mit weißer Lichtkante. Auf dem Schild steht in schwarzer Schrift "Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren Keine Abgabe von Spirituosen, Liköre und Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren Im Zweifel werden wir uns vor Verkauf von Alkohol den Ausweis zeigen lassen § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG)" geschrieben.
Eigenschaften:
- Material: Aluminium geprägt
- Maße: 200 x 300 mm
- Grundfarbe: weiß/Schriftfarbe: schwarz
- Lochung: 4-fach gelocht
- Ecken: abgerundet
- witterungsbeständig: ja
- zur Wandmontage geeignet
Weisen Sie mit diesem Schild auf das geltende Jugendschutzgesetz und die damit verbundenen Regeln zum Verkauf von Alkohol hin.
Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“: Rechtssicherheit und klare Information im Betrieb
Der Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“ ist ein unverzichtbares Informationsmittel für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verkaufsstellen, die alkoholische Getränke anbieten oder verkaufen. Besonders in Bereichen wie Industrie, Bau, Logistik, Kantinen, Veranstaltungen oder öffentlichen Einrichtungen sorgt der Aushang „JuSchG“ für klare Kommunikation und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Betreiber dazu, Jugendliche vor dem Konsum und Erwerb alkoholischer Getränke zu schützen. Fehlende oder unzureichende Hinweise können schnell zu Missverständnissen, Verstößen oder sogar Bußgeldern führen. Mit einem gut sichtbaren Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“ schaffen Sie Transparenz und sensibilisieren Mitarbeitende sowie Kunden gleichermaßen.
Gesetzliche Grundlage und Normen
Der Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“ basiert auf den Vorgaben des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Das Gesetz regelt eindeutig, welche alkoholischen Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen und ab welchem Alter ein Verkauf zulässig ist.
Ein professioneller Aushang unterstützt Unternehmen dabei, ihrer Informationspflicht nachzukommen und rechtliche Anforderungen sichtbar umzusetzen. Gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen oder Betriebsstätten mit Publikumsverkehr ist ein klar erkennbarer Hinweis essenziell.
Vorteile für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Ein hochwertiger „JuSchG Aushang“ bietet zahlreiche Vorteile im Arbeitsalltag:
- klare und verständliche Kommunikation gesetzlicher Regeln
- Unterstützung bei der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
- Reduzierung von Haftungs- und Bußgeldrisiken
- Professioneller Eindruck gegenüber Kunden, Besuchern und Behörden
- Schnelle Orientierung für Mitarbeitende und Servicepersonal
Besonders in Kantinen, Pausenräumen, Verkaufsbereichen oder bei Veranstaltungen hilft der Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“,Unsicherheiten zu vermeiden und Abläufe rechtssicher zu gestalten.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 407/51 |
Das Schild hat einen weißen Grund, sowie einen schwarzen Rand mit weißer Lichtkante. Auf dem Schild steht in schwarzer Schrift "Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren Keine Abgabe von Spirituosen, Liköre und Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren Im Zweifel werden wir uns vor Verkauf von Alkohol den Ausweis zeigen lassen § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG)" geschrieben.
Eigenschaften:
- Material: Aluminium geprägt
- Maße: 200 x 300 mm
- Grundfarbe: weiß/Schriftfarbe: schwarz
- Lochung: 4-fach gelocht
- Ecken: abgerundet
- witterungsbeständig: ja
- zur Wandmontage geeignet
Weisen Sie mit diesem Schild auf das geltende Jugendschutzgesetz und die damit verbundenen Regeln zum Verkauf von Alkohol hin.
Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“: Rechtssicherheit und klare Information im Betrieb
Der Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“ ist ein unverzichtbares Informationsmittel für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verkaufsstellen, die alkoholische Getränke anbieten oder verkaufen. Besonders in Bereichen wie Industrie, Bau, Logistik, Kantinen, Veranstaltungen oder öffentlichen Einrichtungen sorgt der Aushang „JuSchG“ für klare Kommunikation und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Betreiber dazu, Jugendliche vor dem Konsum und Erwerb alkoholischer Getränke zu schützen. Fehlende oder unzureichende Hinweise können schnell zu Missverständnissen, Verstößen oder sogar Bußgeldern führen. Mit einem gut sichtbaren Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“ schaffen Sie Transparenz und sensibilisieren Mitarbeitende sowie Kunden gleichermaßen.
Gesetzliche Grundlage und Normen
Der Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“ basiert auf den Vorgaben des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Das Gesetz regelt eindeutig, welche alkoholischen Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen und ab welchem Alter ein Verkauf zulässig ist.
Ein professioneller Aushang unterstützt Unternehmen dabei, ihrer Informationspflicht nachzukommen und rechtliche Anforderungen sichtbar umzusetzen. Gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen oder Betriebsstätten mit Publikumsverkehr ist ein klar erkennbarer Hinweis essenziell.
Vorteile für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Ein hochwertiger „JuSchG Aushang“ bietet zahlreiche Vorteile im Arbeitsalltag:
- klare und verständliche Kommunikation gesetzlicher Regeln
- Unterstützung bei der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
- Reduzierung von Haftungs- und Bußgeldrisiken
- Professioneller Eindruck gegenüber Kunden, Besuchern und Behörden
- Schnelle Orientierung für Mitarbeitende und Servicepersonal
Besonders in Kantinen, Pausenräumen, Verkaufsbereichen oder bei Veranstaltungen hilft der Aushang „Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche“,Unsicherheiten zu vermeiden und Abläufe rechtssicher zu gestalten.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 407/51 |





















































































