Verbotsschild, Händeschütteln verboten, Ø 100 mm, Folie selbstklebend, praxisbewährt
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Artikel-Nr.: 1653/61
Größe: 100 mm
Material: Folie selbstklebend
Praxisbewährtes Verbotsschild als Hinweis auf Hygienevorschriften.
Eigenschaften:
- Material: Folie selbstklebend
- Durchmesser: 100 mm
- Grundfarbe: Weiß, Aufdruckfarbe: Schwarz/Rot
- Lochung: ungelocht
- witterungsbeständig: bedingt
- zur Anbringung auf glatten Oberflächen geeignet
Mit dem praxisbewährten Verbotsschild "Händeschütteln verboten" kennzeichnen Sie eindeutig in Ihrem Betrieb und machen auf bestehende Hygienemaßnahmen aufmerksam. Durch den Verzicht auf Händeschütteln können Viren weniger einfach übertragen werden. Das Schild wird optimal in Zugangsbereichen zu Ihren Gebäuden angebracht.
Hygieneregeln sichtbar kommunizieren mit dem Verbotsschild „Händeschütteln verboten“
Nicht jede Begrüßung ist in hygienisch sensiblen Arbeitsbereichen angebracht. Wo betriebliche Vorgaben direkten Handkontakt vermeiden sollen, sorgt das Verbotsschild „Händeschütteln verboten“ für eine eindeutige und schnell verständliche Kommunikation. Die Kennzeichnung erinnert Beschäftigte ebenso wie Besucher, Kunden oder externe Dienstleister daran, auf das Händeschütteln zu verzichten.
Wo kann der Hinweis besonders hilfreich sein?
Ein Händeschüttelverbot kann Bestandteil betrieblicher Hygiene- oder Präventionsmaßnahmen sein. Besonders praktisch ist die Kennzeichnung an Stellen, die Personen passieren, bevor sie einen entsprechend geregelten Bereich betreten.
Dazu zählen beispielsweise:
- Empfangs- und Besucherbereiche
- Eingänge zu hygienisch sensiblen Arbeitszonen
- Produktions- und Verarbeitungsbereiche
- medizinische oder pflegerische Einrichtungen
- Personal- und Zugangsschleusen
Eine Regel, die niemand erst erklären muss
Gerade bei wechselnden Besuchern oder externen Mitarbeitern können mündliche Hinweise schnell untergehen. Ein praxisbewährtes Verbotsschild hält die Vorgabe dagegen dauerhaft präsent. Gut sichtbar am Zugang angebracht, wird bereits vor einer persönlichen Begrüßung deutlich, welches Verhalten erwartet wird.
Als Verbotsschild Hinweis auf Hygienevorschriften lässt sich die Kennzeichnung zudem sinnvoll mit weiteren betrieblichen Maßnahmen kombinieren – etwa Vorgaben zur Händedesinfektion, Schutzkleidung oder Zutrittsregelungen.
Sinnvolle Ergänzung für das Hygienekonzept
Das Schild eignet sich für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen, die direkten Handkontakt in bestimmten Situationen vermeiden möchten. Statt die Regel immer wieder persönlich erläutern zu müssen, wird sie unmittelbar am relevanten Ort kommuniziert. So unterstützt das Verbotsschild „Händeschütteln verboten“ eine einheitliche Umsetzung von Hygienevorgaben und erleichtert gleichzeitig die Orientierung für alle Personen vor Ort.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1653/61 |
Praxisbewährtes Verbotsschild als Hinweis auf Hygienevorschriften.
Eigenschaften:
- Material: Folie selbstklebend
- Durchmesser: 100 mm
- Grundfarbe: Weiß, Aufdruckfarbe: Schwarz/Rot
- Lochung: ungelocht
- witterungsbeständig: bedingt
- zur Anbringung auf glatten Oberflächen geeignet
Mit dem praxisbewährten Verbotsschild "Händeschütteln verboten" kennzeichnen Sie eindeutig in Ihrem Betrieb und machen auf bestehende Hygienemaßnahmen aufmerksam. Durch den Verzicht auf Händeschütteln können Viren weniger einfach übertragen werden. Das Schild wird optimal in Zugangsbereichen zu Ihren Gebäuden angebracht.
Hygieneregeln sichtbar kommunizieren mit dem Verbotsschild „Händeschütteln verboten“
Nicht jede Begrüßung ist in hygienisch sensiblen Arbeitsbereichen angebracht. Wo betriebliche Vorgaben direkten Handkontakt vermeiden sollen, sorgt das Verbotsschild „Händeschütteln verboten“ für eine eindeutige und schnell verständliche Kommunikation. Die Kennzeichnung erinnert Beschäftigte ebenso wie Besucher, Kunden oder externe Dienstleister daran, auf das Händeschütteln zu verzichten.
Wo kann der Hinweis besonders hilfreich sein?
Ein Händeschüttelverbot kann Bestandteil betrieblicher Hygiene- oder Präventionsmaßnahmen sein. Besonders praktisch ist die Kennzeichnung an Stellen, die Personen passieren, bevor sie einen entsprechend geregelten Bereich betreten.
Dazu zählen beispielsweise:
- Empfangs- und Besucherbereiche
- Eingänge zu hygienisch sensiblen Arbeitszonen
- Produktions- und Verarbeitungsbereiche
- medizinische oder pflegerische Einrichtungen
- Personal- und Zugangsschleusen
Eine Regel, die niemand erst erklären muss
Gerade bei wechselnden Besuchern oder externen Mitarbeitern können mündliche Hinweise schnell untergehen. Ein praxisbewährtes Verbotsschild hält die Vorgabe dagegen dauerhaft präsent. Gut sichtbar am Zugang angebracht, wird bereits vor einer persönlichen Begrüßung deutlich, welches Verhalten erwartet wird.
Als Verbotsschild Hinweis auf Hygienevorschriften lässt sich die Kennzeichnung zudem sinnvoll mit weiteren betrieblichen Maßnahmen kombinieren – etwa Vorgaben zur Händedesinfektion, Schutzkleidung oder Zutrittsregelungen.
Sinnvolle Ergänzung für das Hygienekonzept
Das Schild eignet sich für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen, die direkten Handkontakt in bestimmten Situationen vermeiden möchten. Statt die Regel immer wieder persönlich erläutern zu müssen, wird sie unmittelbar am relevanten Ort kommuniziert. So unterstützt das Verbotsschild „Händeschütteln verboten“ eine einheitliche Umsetzung von Hygienevorgaben und erleichtert gleichzeitig die Orientierung für alle Personen vor Ort.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1653/61 |























































































