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Rohrleitungsbänder: nichtbrennbare Flüssigkeiten und Feststoffe - Gruppe 9



Nichtbrennbare Flüssigkeiten und Feststoffe werden gemäß DIN 2403 in die Gruppe 9 eingeordnet. Hierbei wird eine braune Gruppenfarbe mit der Zusatzfarbe Schwarz und einer weißen Schriftfarbe kombiniert.

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