Parkverbotsschild, Vermietete Stellplätze, 300 x 400 mm, Aluverbund
24,75 €
zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag
Artikel-Nr.: 1723/16
Größe: 300 x 400 mm
Material: Aluverbund
Eigenschaften:
- Material: Aluminiumverbund, 2 mm
- Maße: 300 x 400 mm
- Grundfarbe: weiß/Schriftfarbe: schwarz/Symbolfarbe: rot/blau
- Lochung: ungelocht
- Ecken: abgerundet
- zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
- zur Wand- und Pfostenmontage geeignet
- Symbol: Absolutes Haltverbot, VZ 283
Parkverbotsschild zur Kennzeichnung von Stellplätzen für Mieter. Bringen Sie das Schild an der Wand oder am Pfosten in unmittelbarer Nähe zu vermieteten Stellplätzen an und beschildern eindeutig.
Vermietete Parkflächen eindeutig kennzeichnen und unbefugtes Parken vermeiden
Ein freier Parkplatz ist nicht automatisch für jeden verfügbar. Gerade auf Firmengeländen, in Gewerbeparks, bei Logistikzentren oder vor öffentlichen Einrichtungen kommt es häufig vor, dass reservierte Stellflächen von unberechtigten Fahrzeugen blockiert werden. Das Parkverbotsschild Vermietete Stellplätze schafft klare Verhältnisse und macht deutlich, dass die gekennzeichneten Parkflächen ausschließlich berechtigten Mietern vorbehalten sind.
Mit dem Format bietet das Schild eine gut erkennbare Kennzeichnung. Der robuste Aluverbund eignet sich für die dauerhafte Beschilderung von Parkflächen im Innen- und Außenbereich.
Mehr Ordnung und weniger Konflikte auf Parkflächen
Ob vermietete Mitarbeiterparkplätze, Stellplätze für Gewerbemieter oder fest zugewiesene Parkflächen an Lager- und Verwaltungsgebäuden: Ein gut sichtbares Parkverbotsschild hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Parkplatzorganisation zu verbessern.
Besonders für Unternehmen aus Industrie, Bau, Logistik und Handel ist eine eindeutige Parkplatzkennzeichnung wichtig. Sie unterstützt einen reibungslosen Betriebsablauf, reduziert unnötige Parkplatzsuche und erleichtert die Zuordnung reservierter Stellflächen.
Langlebiges Material und flexible Befestigung
Das Parkverbotsschild Aluminium besteht aus 2 mm starkem Aluminiumverbundmaterial und ist für den Innen- und Außenbereich geeignet. Die abgerundeten Ecken sorgen für einen sauberen Abschluss.
Das rot-blaue Symbol für absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) unterstreicht die Aussage. Anders als ein Eingeschränktes Halteverbot signalisiert es ein umfassendes Halteverbot. Auf privaten Flächen dient die Beschilderung vor allem der eindeutigen Kommunikation der geltenden Parkregeln.
Vermietete Stellplätze zuverlässig kennzeichnen
Wer ein langlebiges Parkverbotschild für vermietete Parkflächen sucht, erhält bei Schilder Klar eine praktische Lösung für eine übersichtliche Parkplatzorganisation. Eine gut sichtbare Anbringung unmittelbar an den betreffenden Stellplätzen hilft dabei, Fehlbelegungen vorzubeugen und die Nutzung durch berechtigte Mieter zu unterstützen.
Mit diesem Parkverbotsschild schaffen Sie klare Zuständigkeiten und eine professionelle Kennzeichnung Ihrer Parkflächen.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1723/16 |
Eigenschaften:
- Material: Aluminiumverbund, 2 mm
- Maße: 300 x 400 mm
- Grundfarbe: weiß/Schriftfarbe: schwarz/Symbolfarbe: rot/blau
- Lochung: ungelocht
- Ecken: abgerundet
- zur Anbringung im Innen- und Außenbereich
- zur Wand- und Pfostenmontage geeignet
- Symbol: Absolutes Haltverbot, VZ 283
Parkverbotsschild zur Kennzeichnung von Stellplätzen für Mieter. Bringen Sie das Schild an der Wand oder am Pfosten in unmittelbarer Nähe zu vermieteten Stellplätzen an und beschildern eindeutig.
Vermietete Parkflächen eindeutig kennzeichnen und unbefugtes Parken vermeiden
Ein freier Parkplatz ist nicht automatisch für jeden verfügbar. Gerade auf Firmengeländen, in Gewerbeparks, bei Logistikzentren oder vor öffentlichen Einrichtungen kommt es häufig vor, dass reservierte Stellflächen von unberechtigten Fahrzeugen blockiert werden. Das Parkverbotsschild Vermietete Stellplätze schafft klare Verhältnisse und macht deutlich, dass die gekennzeichneten Parkflächen ausschließlich berechtigten Mietern vorbehalten sind.
Mit dem Format bietet das Schild eine gut erkennbare Kennzeichnung. Der robuste Aluverbund eignet sich für die dauerhafte Beschilderung von Parkflächen im Innen- und Außenbereich.
Mehr Ordnung und weniger Konflikte auf Parkflächen
Ob vermietete Mitarbeiterparkplätze, Stellplätze für Gewerbemieter oder fest zugewiesene Parkflächen an Lager- und Verwaltungsgebäuden: Ein gut sichtbares Parkverbotsschild hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Parkplatzorganisation zu verbessern.
Besonders für Unternehmen aus Industrie, Bau, Logistik und Handel ist eine eindeutige Parkplatzkennzeichnung wichtig. Sie unterstützt einen reibungslosen Betriebsablauf, reduziert unnötige Parkplatzsuche und erleichtert die Zuordnung reservierter Stellflächen.
Langlebiges Material und flexible Befestigung
Das Parkverbotsschild Aluminium besteht aus 2 mm starkem Aluminiumverbundmaterial und ist für den Innen- und Außenbereich geeignet. Die abgerundeten Ecken sorgen für einen sauberen Abschluss.
Das rot-blaue Symbol für absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) unterstreicht die Aussage. Anders als ein Eingeschränktes Halteverbot signalisiert es ein umfassendes Halteverbot. Auf privaten Flächen dient die Beschilderung vor allem der eindeutigen Kommunikation der geltenden Parkregeln.
Vermietete Stellplätze zuverlässig kennzeichnen
Wer ein langlebiges Parkverbotschild für vermietete Parkflächen sucht, erhält bei Schilder Klar eine praktische Lösung für eine übersichtliche Parkplatzorganisation. Eine gut sichtbare Anbringung unmittelbar an den betreffenden Stellplätzen hilft dabei, Fehlbelegungen vorzubeugen und die Nutzung durch berechtigte Mieter zu unterstützen.
Mit diesem Parkverbotsschild schaffen Sie klare Zuständigkeiten und eine professionelle Kennzeichnung Ihrer Parkflächen.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1723/16 |





















































































