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Hinweisschild

Hinweisschilder sorgen für Orientierung, vermitteln wichtige Informationen und unterstützen betriebliche Abläufe.

Was ist ein Hinweisschild?

Ein Hinweisschild ist ein Schild, das Personen auf Einrichtungen, Regeln, Bereiche oder Informationen aufmerksam macht, ohne ein unmittelbares Gebot oder Verbot auszusprechen. Im Gegensatz zu normierten Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010, die festgelegte Piktogramme und Farben vorschreiben, sind Hinweisschilder in Gestaltung, Text und Farbe deutlich freier.

Im betrieblichen Alltag sind Hinweisschilder allgegenwärtig: Sie beschriften Räume, regeln den Zutritt, informieren über betriebliche Regeln, weisen auf Hygienevorschriften hin oder erfüllen gesetzliche Informationspflichten nach DSGVO. Wer gewerbliche Räumlichkeiten betreibt, kommt an Hinweisschildern nicht vorbei.

Abgrenzung von normierten Sicherheitszeichen

Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 sind in fünf Kategorien eingeteilt, die jeweils eine festgelegte Farbe und ein normiertes Piktogramm haben:

  • Rettungszeichen haben einen grünen Hintergrund mit weißem Symbol und weisen auf Notausgänge, Fluchtrouten und Erste-Hilfe-Einrichtungen hin
  • Brandschutzzeichen haben einen roten Hintergrund und kennzeichnen Feuerlöscher, Brandmelder und Sprinkleranlagen
  • Verbotsschilder zeigen einen roten Kreis mit durchgestrichenem Symbol auf weißem Hintergrund („Rauchen verboten", „Zutritt verboten")
  • Warnschilder sind gelbe Dreiecke mit schwarzem Rand und Symbol
  • Gebotsschilder sind blaue Kreise mit weißem Symbol („Schutzhelm tragen", „Hände waschen")

Hinweisschilder fallen in der Regel nicht unter diese normierten Kategorien. Sie informieren und orientieren, ohne eine konkrete Gefahren- oder Pflichtsituation zu kennzeichnen. Gestaltung und Text sind frei wählbar.

Typische Einsatzbereiche von Hinweisschildern

Raumbezeichnung und Wegweisung: Büronummern, Abteilungsbezeichnungen, Wegweiser zu Konferenzräumen, Toiletten, Ausgängen oder Kantinen. Diese Schilder schaffen Orientierung und sind in Betrieben jeder Größe unverzichtbar.

Betriebliche Regelungen: Hinweisschilder für interne Verhaltensregeln, etwa „Bitte Tür schließen", „Rauchen nur im Pausenbereich", „Besucher bitte an der Rezeption melden" oder „Lärmpause 12–13 Uhr". Sie kommunizieren betriebliche Erwartungen klar, ohne Rechtszwang.

Zutrittskontrolle: „Zutritt nur mit Genehmigung", „Betreten des Bereichs auf eigene Gefahr", „Kein Zutritt für Unbefugte". Diese Schilder unterstützen das Hausrecht und schaffen eine klare rechtliche Grundlage bei Verstößen.

DSGVO-konforme Hinweisschilder zur Videoüberwachung: Überall dort, wo eine Videoüberwachungsanlage betrieben wird, schreibt Artikel 13 der DSGVO eine klare Informationspflicht vor. Das Hinweisschild muss mindestens folgende Angaben enthalten: den Hinweis auf die Videoüberwachung, den Namen und Kontakt des Verantwortlichen sowie den Hinweis auf die Betroffenenrechte. Fehlt dieses Schild, drohen empfindliche Bußgelder durch Datenschutzbehörden.

Hygiene- und Sicherheitshinweise: In Lebensmittelbetrieben, Laboren, Arztpraxen und Produktionsanlagen sind Hinweisschilder für Händewaschen, Umkleidepflicht, Schutzkleidung oder das Verbot von Schmuck und Uhren üblich, über die normativen Gebotszeichen hinaus.

Sind Hinweisschilder normiert?

Für allgemeine Hinweisschilder gibt es keine gesetzliche Normpflicht hinsichtlich Farbe, Form oder Piktogramm. Die Anforderungen der ASR A1.3 gelten jedoch auch für Hinweisschilder: Sie müssen gut lesbar, dauerhaft angebracht und verständlich sein. Für sicherheitsrelevante Hinweise, wie Fluchtweg, Erste Hilfe, Brandschutz, schreibt DIN EN ISO 7010 normierte Zeichen vor.

Bei DSGVO-Videoüberwachungsschildern gibt es hingegen gesetzliche Pflichtangaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Materialien und Gestaltung

Die Materialwahl für Hinweisschilder richtet sich nach Einsatzort und Beanspruchung:

Kunststoff: Leicht und wirtschaftlich, besonders für den Innenbereich geeignet. Feuchtigkeitsbeständig und gut bedruckbar, für den kurzfristigen Außeneinsatz geeignet.

Aluminium 2 mm: Robust, formstabil und witterungsbeständig. Ideal für langlebige Hinweisschilder im Innen- und Außenbereich sowie für größere Formate.

Aluverbund: Leichter als massives Aluminium, gleichzeitig stabil und witterungsbeständig. Gut geeignet für größere Schilder und die dauerhafte Außenmontage.

Geprägtes Aluminium: Besonders robust und langlebig für den Innen- und Außenbereich. Je nach Ausführung sind Text und Rand oder nur der Rand geprägt, wodurch das Schild dauerhaft gut erkennbar bleibt.

Selbstklebende Folie: Flexible und kostengünstige Lösung für glatte Oberflächen. Besonders für den Innenbereich sowie kurz- bis mittelfristige Anwendungen im Außenbereich geeignet.

Individuelle Hinweisschilder bei Schilder Klar

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Hinweisschild und einem Warnschild?

Ein Warnschild nach DIN EN ISO 7010 hat ein festgelegtes gelbes Dreieck mit normiertem schwarzem Piktogramm und kennzeichnet eine konkrete Gefahrensituation. Ein Hinweisschild ist in Gestaltung und Text frei und informiert allgemein, ohne normierte Gefahrenkommunikation.

Müssen Hinweisschilder eine bestimmte Farbe haben?
Nein, für allgemeine Hinweisschilder gibt es keine gesetzliche Farbvorgabe. Ausnahmen gelten bei sicherheitsrelevanten Inhalten (DIN EN ISO 7010) und bei DSGVO-Pflichtangaben.

Welche Pflichtangaben braucht ein DSGVO-Videoüberwachungsschild?
Hinweis auf Videoüberwachung, Name und Kontakt des Verantwortlichen, Hinweis auf Betroffenenrechte. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus Artikel 13 DSGVO.

Kann ich Hinweisschilder mit meinem Firmenlogo bestellen?
Ja. Im Schildergenerator von Schilder Klar lassen sich individuelle Hinweisschilder mit Firmenlogo, Wunschtext und Piktogramm direkt online konfigurieren.