ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb richtig umsetzen
Was regelt die ASR A1.3 konkret? Die ASR A1.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Sicherheitskennzeichnung in Betrieben.
Was regelt die ASR A1.3 konkret?
Die ASR A1.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Sicherheitskennzeichnung in Betrieben. Sie legt fest, wie Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen, welche Farben, Formen und Symbole zulässig sind und wo diese einzusetzen sind. Ziel ist es, Gefahren zu minimieren, Orientierung zu schaffen und im Ernstfall Leben zu retten.
Für Unternehmen bedeutet das: Sicherheitskennzeichnung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine klare gesetzliche Verpflichtung. Die Norm sorgt für eine einheitliche, leicht verständliche visuelle Kommunikation – unabhängig von Sprache oder Vorkenntnissen der Mitarbeitenden.
Typische Einsatzbereiche der ASR A1.3 sind unter anderem:
- Produktions- und Lagerhallen
- Baustellen
- Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen
- Parkhäuser und Tiefgaragen
- Werkstätten und Handwerksbetriebe
- Flucht- und Rettungswege in allen Arbeitsstätten
Welche Sicherheitszeichen schreibt die ASR A1.3 vor?
Die ASR A1.3 unterscheidet verschiedene Arten von Sicherheitszeichen, die jeweils eine klar definierte Funktion haben:
- Rettungszeichen (grün/weiß)
- Brandschutzzeichen (rot/weiß)
- Warnzeichen (gelb/schwarz)
- Verbotszeichen (rot/weiß/schwarz)
- Gebotszeichen (blau/weiß)
Diese Zeichen basieren in der Regel auf der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 und teilweise auf DIN 4844-2. Wichtig ist: Nur normkonforme Symbole erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und bieten Rechtssicherheit.
Ein klassisches Beispiel für ein normgerechtes Rettungszeichen ist das Rettungszeichen „Notausgang, abwärts gehen" nach ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010). Es kennzeichnet Fluchtwege eindeutig und unterstützt im Notfall eine schnelle Evakuierung.
Warum normkonforme Kennzeichnung so entscheidend ist
Fehlende oder fehlerhafte Beschilderung kann schwerwiegende Folgen haben – von Unfällen über Bußgelder bis hin zu haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Die ASR A1.3 definiert daher nicht nur die Optik, sondern auch:
- Größe der Schilder in Abhängigkeit vom Betrachtungsabstand
- Anbringungshöhe und Sichtbarkeit
- Beleuchtung oder Langnachleucht-Eigenschaften
- Kombination mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Bodenmarkierungen)
Gerade im Brandschutz ist eindeutige Kennzeichnung unverzichtbar. Ein normgerechtes Brandschutzzeichen wie das Symbol „Feuerlöscher F001" nach DIN EN ISO 7010 sorgt dafür, dass Löschmittel im Ernstfall sofort gefunden werden können: Brandschutzzeichen „Feuerlöscher (F001)" nach ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
Ebenso wichtig sind klare Zutrittsregelungen. Ein Verbotsschild wie „Zutritt für Unbefugte verboten" schafft Rechtssicherheit und schützt sensible Bereiche wirksam: Verbotsschild „Zutritt für Unbefugte verboten (D-P006)" nach ASR A1.3 (DIN 4844-2)
Und wo Gefahrenquellen nicht vollständig beseitigt werden können, weist ein allgemeines Warnzeichen deutlich auf potenzielle Risiken hin: Warnschild „Allgemeines Warnzeichen (W001)" nach ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
Wie verhalten sich ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 zueinander?
Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vollständig ausgeschlossen werden können, ist eine Kennzeichnung erforderlich. Alte, nicht mehr normkonforme Piktogramme sollten ersetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden und den aktuellen gesetzlichen Stand einzuhalten.
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Im Unterschied zu reinen Handelsplattformen entwickeln und fertigen wir unsere Schilder mit einem klaren Fokus auf Qualität, Langlebigkeit und Rechtssicherheit. Das bedeutet für Sie: weniger Risiko, klare Orientierung für Mitarbeitende und Besucher sowie eine professionelle Außenwirkung.
Gerade bei Neubauten, Umbauten oder im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen lohnt sich eine systematische Überprüfung der bestehenden Kennzeichnung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Arbeitsstätte Schritt für Schritt normkonform auszustatten.
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