Zur Startseite gehen
Zur Startseite gehen

Gebotszeichen Netzstecker ziehen D-M006 nach DIN 4844 (1 Bund = 100 Stk.)

27,25 €

zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.

Bund

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag


Artikel-Nr.: 7804/61
Ausführung: Bogen = 100 Stück
Größe: 25 mm
Material: Folie selbstklebend
Beschreibung
Produktinformationen "Gebotszeichen Netzstecker ziehen D-M006 nach DIN 4844 (1 Bund = 100 Stk.)"

Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild nach DIN 4844 ist eine weiße Steckdose zu sehen und rechts daneben ein Stecker. Ein weißer Pfeil nach rechts symbolisiert, dass der Stecker gezogen werden soll.

Material:

  • Folie selbstklebend

Ergänzende Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844-2/ASR A 1.3
Mit der Umstellung zur DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 wurden nicht alle Kennzeichen, die in Deutschland in der DIN 4844-2 enthalten waren, ersetzt. Diese nationalen Sicherheitskennzeichen wurden in die aktuelle DIN 4844-2/ASR A 1.3 übernommen und sind ergänzend zu den Kennzeichen der DIN EN ISO 7010 zu verstehen.

Dieses praxisbewährte Gebotszeichen erweitert Ihre Möglichkeiten Gebote auch über die DIN EN ISO 7010 hinaus, für alle Betrachter verständlich, festzulegen.

Produktinformationen "Gebotszeichen Netzstecker ziehen D-M006 nach DIN 4844 (1 Bund = 100 Stk.)"

Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild nach DIN 4844 ist eine weiße Steckdose zu sehen und rechts daneben ein Stecker. Ein weißer Pfeil nach rechts symbolisiert, dass der Stecker gezogen werden soll.

Material:

  • Folie selbstklebend

Ergänzende Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844-2/ASR A 1.3
Mit der Umstellung zur DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 wurden nicht alle Kennzeichen, die in Deutschland in der DIN 4844-2 enthalten waren, ersetzt. Diese nationalen Sicherheitskennzeichen wurden in die aktuelle DIN 4844-2/ASR A 1.3 übernommen und sind ergänzend zu den Kennzeichen der DIN EN ISO 7010 zu verstehen.

Dieses praxisbewährte Gebotszeichen erweitert Ihre Möglichkeiten Gebote auch über die DIN EN ISO 7010 hinaus, für alle Betrachter verständlich, festzulegen.