Zur Startseite gehen
Zur Startseite gehen

Aushang, Einheitliche Zeichen zur Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer - DIN 33409

14,30 €

zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.

Stück

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag


Artikel-Nr.: 727/00
Ausführung: Alu glatt
Größe: 405 x 295 mm
Material: Aluminium 2 mm
Beschreibung
Produktinformationen "Aushang, Einheitliche Zeichen zur Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer - DIN 33409"

Auf dem blauen Schild steht in der rechten oberen Ecke die Überschrift "Einheitliche Zeichen zur Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer" in weißer Schrift zu lesen. Darunter sind fünf Piktogramme und Erklärungen für allgemeine Handzeichen und Handzeichen für die Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer zu sehen.

Material:

  • Aluminium glatt 2 mm

Das Schild ist 4-fach gelocht und für die Wandmontage geeignet.

Mit dem Aushang "Einheitliche Zeichen zur Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer nach DIN 33409" weisen Sie Mitarbeiter, Fremdfirmen-Personal und andere Personen, die in Ihrem Betrieb Arbeiten durchführen, auf die einheitlichen Handzeichen zum Einweisen von Kränen hin. Eine korrekte Beschilderung und Darstellung der Handzeichen kann Missverständnissen vorbeugen und somit im Ernstfall ihre Anlagen und Mitarbeiter vor schweren Beschädigungen oder Verletzungen bewahren.

Produktinformationen "Aushang, Einheitliche Zeichen zur Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer - DIN 33409"

Auf dem blauen Schild steht in der rechten oberen Ecke die Überschrift "Einheitliche Zeichen zur Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer" in weißer Schrift zu lesen. Darunter sind fünf Piktogramme und Erklärungen für allgemeine Handzeichen und Handzeichen für die Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer zu sehen.

Material:

  • Aluminium glatt 2 mm

Das Schild ist 4-fach gelocht und für die Wandmontage geeignet.

Mit dem Aushang "Einheitliche Zeichen zur Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer nach DIN 33409" weisen Sie Mitarbeiter, Fremdfirmen-Personal und andere Personen, die in Ihrem Betrieb Arbeiten durchführen, auf die einheitlichen Handzeichen zum Einweisen von Kränen hin. Eine korrekte Beschilderung und Darstellung der Handzeichen kann Missverständnissen vorbeugen und somit im Ernstfall ihre Anlagen und Mitarbeiter vor schweren Beschädigungen oder Verletzungen bewahren.