Verkehrszeichen - Verbot für Fußgänger, Zeichen 259

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Artikel-Nr.: 2590020
Größe: 420 mm
Material: Aluminium 2 mm, RA1
Auswahl
Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Aluminium 2 mm, RA1420 mm 2590020
40,15 €
Aluminium 2 mm, RA1600 mm 2590021
52,25 €
Beschreibung
Produktinformationen "Verkehrszeichen - Verbot für Fußgänger, Zeichen 259"

Das runde Schild hat einen weißen Grund und wird von einem roten Rand und einer weißen Lichtkante umgeben. Mittig ist ein schwarzer Fußgänger zu sehen.

Material:

  • Aluminium 2 mm, reflektierend RA1

Das Verkehrszeichen "Verbot für Fußgänger" verbietet Fußgängern, diesen Weg zu nutzen. Das Verkehrszeichen mit der VZ-Nummer 259 entspricht der StVO und zählt zu den Vorschriftszeichen.

Einsatzbereich: zur Pfosten- und Wandmontage geeignet

VZ 259 – Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger für mehr Sicherheit in sensiblen Bereichen

In vielen Industrie-, Bau- und Logistikbereichen ist es notwendig, bestimmte Zonen für Fußgänger zu sperren, um Gefahren zu vermeiden und Arbeitsabläufe sicher zu gestalten. Das VZ 259 kennzeichnet gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verbot für Fußgänger und weist eindeutig darauf hin, dass Personen diesen Bereich nicht betreten dürfen. Besonders auf Betriebsgeländen, Baustellen oder im öffentlichen Straßenverkehr sorgt dieses wichtige Verkehrszeichen für mehr Sicherheit und klare Regelungen.

Ohne eine eindeutige Kennzeichnung betreten Fußgänger häufig versehentlich gefährliche Bereiche mit Fahrzeugverkehr, Maschinen oder Baustellenbetrieb. Das erhöht das Unfallrisiko erheblich und kann zu Störungen im Betriebsablauf führen. Mit dem Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger schaffen Unternehmen und Kommunen klare Sicherheitszonen und verhindern unerlaubtes Betreten zuverlässig.

Das Verkehrszeichen Fußgänger verboten nach StVO richtig einsetzen

Das VZ 259 gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO und untersagt Fußgängern das Betreten der gekennzeichneten Fläche oder des Verkehrsbereichs. Dadurch werden sensible oder gefährliche Bereiche klar abgesichert.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Baustellen und Arbeitsbereiche
  • Industrie- und Werksgelände
  • Lager- und Logistikflächen
  • Bereiche mit intensivem Fahrzeugverkehr
  • Gefahrenzonen im öffentlichen Straßenverkehr

Gerade in der Industrie und Logistik ist eine klare Trennung zwischen Fahrzeugverkehr und Fußgängern essenziell. Das passende Verkehrszeichen hilft dabei, Gefahrenbereiche eindeutig zu kennzeichnen und die Sicherheit für Mitarbeiter und Besucher zu erhöhen.

Vorteile des VZ 259 im täglichen Einsatz

Ein hochwertiges Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, Sicherheitsstandards einzuhalten und Gefahrenbereiche professionell abzusichern. Das VZ 259 überzeugt durch seine klare Symbolik und hohe Sichtbarkeit.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Klare Kennzeichnung gesperrter Bereiche
  • Mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge
  • Vermeidung von Unfällen und Fehlwegen
  • Verbesserte Organisation auf Betriebsflächen
  • Wetterfeste und langlebige Ausführung

Besonders auf Baustellen oder stark frequentierten Betriebsgeländen trägt das Verkehrszeichen Fußgänger verboten dazu bei, Arbeitsabläufe sicher und effizient zu gestalten. Gleichzeitig unterstützt die normgerechte Beschilderung die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach StVO.

Die professionelle Lösung für gesicherte Verkehrsbereiche

Mit dem VZ 259 investieren Unternehmen und Kommunen in eine zuverlässige und StVO-konforme Sicherheitskennzeichnung. Das klar erkennbare Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger schützt sensible Bereiche vor unbefugtem Betreten und verbessert die Sicherheit im täglichen Betrieb nachhaltig. Dadurch wird dieses Verkehrszeichen zur idealen Lösung für Industrie, Bau, Logistik und den öffentlichen Straßenverkehr.

Welche Größe und Reflexionsklasse sollte bei Verkehrszeichen gewählt werden?

Die passende Größe des Verkehrszeichens richtet sich nach der zulässigen Geschwindigkeit und den örtlichen Gegebenheiten. Laut den Richtlinien der StVO und VwV-StVO werden Verkehrszeichen so dimensioniert, dass sie von Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden können.

  • 420 mm Durchmesser eignet sich in der Regel für:
    • Bereiche mit geringeren Geschwindigkeiten
    • innerörtliche Verkehrsbereiche bis etwa 50 km/h
    • Betriebsgelände, Lagerflächen oder Parkplätze
  • 600 mm Durchmesser wird bevorzugt:
    • bei höheren Geschwindigkeiten
    • außerorts
    • auf größeren Verkehrsflächen oder bei erhöhtem Verkehrsaufkommen

Je schneller Fahrzeuge unterwegs sind, desto größer sollte das Verkehrszeichen gewählt werden, damit eine sichere Wahrnehmung gewährleistet ist.

Welche Reflexionsklasse sinnvoll ist, hängt vor allem vom Einsatzort, den Lichtverhältnissen und dem Verkehrsaufkommen ab. Grundlage hierfür sind unter anderem die DIN EN 12899 sowie die technischen Regelwerke für Verkehrszeichen.

In der Praxis gilt folgende Orientierung:

  • RA1 → meist Privatgelände, Werksgelände, Innenbereiche
  • RA2 → Standard im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere außerorts
Herstellerangaben
Hersteller: ADCO Schilderfabrik
Produktnummer des Herstellers: 259-420-I-2
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Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Aluminium 2 mm, RA1420 mm 2590020
40,15 €
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Das runde Schild hat einen weißen Grund und wird von einem roten Rand und einer weißen Lichtkante umgeben. Mittig ist ein schwarzer Fußgänger zu sehen.

Material:

  • Aluminium 2 mm, reflektierend RA1

Das Verkehrszeichen "Verbot für Fußgänger" verbietet Fußgängern, diesen Weg zu nutzen. Das Verkehrszeichen mit der VZ-Nummer 259 entspricht der StVO und zählt zu den Vorschriftszeichen.

Einsatzbereich: zur Pfosten- und Wandmontage geeignet

VZ 259 – Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger für mehr Sicherheit in sensiblen Bereichen

In vielen Industrie-, Bau- und Logistikbereichen ist es notwendig, bestimmte Zonen für Fußgänger zu sperren, um Gefahren zu vermeiden und Arbeitsabläufe sicher zu gestalten. Das VZ 259 kennzeichnet gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verbot für Fußgänger und weist eindeutig darauf hin, dass Personen diesen Bereich nicht betreten dürfen. Besonders auf Betriebsgeländen, Baustellen oder im öffentlichen Straßenverkehr sorgt dieses wichtige Verkehrszeichen für mehr Sicherheit und klare Regelungen.

Ohne eine eindeutige Kennzeichnung betreten Fußgänger häufig versehentlich gefährliche Bereiche mit Fahrzeugverkehr, Maschinen oder Baustellenbetrieb. Das erhöht das Unfallrisiko erheblich und kann zu Störungen im Betriebsablauf führen. Mit dem Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger schaffen Unternehmen und Kommunen klare Sicherheitszonen und verhindern unerlaubtes Betreten zuverlässig.

Das Verkehrszeichen Fußgänger verboten nach StVO richtig einsetzen

Das VZ 259 gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO und untersagt Fußgängern das Betreten der gekennzeichneten Fläche oder des Verkehrsbereichs. Dadurch werden sensible oder gefährliche Bereiche klar abgesichert.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Baustellen und Arbeitsbereiche
  • Industrie- und Werksgelände
  • Lager- und Logistikflächen
  • Bereiche mit intensivem Fahrzeugverkehr
  • Gefahrenzonen im öffentlichen Straßenverkehr

Gerade in der Industrie und Logistik ist eine klare Trennung zwischen Fahrzeugverkehr und Fußgängern essenziell. Das passende Verkehrszeichen hilft dabei, Gefahrenbereiche eindeutig zu kennzeichnen und die Sicherheit für Mitarbeiter und Besucher zu erhöhen.

Vorteile des VZ 259 im täglichen Einsatz

Ein hochwertiges Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, Sicherheitsstandards einzuhalten und Gefahrenbereiche professionell abzusichern. Das VZ 259 überzeugt durch seine klare Symbolik und hohe Sichtbarkeit.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Klare Kennzeichnung gesperrter Bereiche
  • Mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge
  • Vermeidung von Unfällen und Fehlwegen
  • Verbesserte Organisation auf Betriebsflächen
  • Wetterfeste und langlebige Ausführung

Besonders auf Baustellen oder stark frequentierten Betriebsgeländen trägt das Verkehrszeichen Fußgänger verboten dazu bei, Arbeitsabläufe sicher und effizient zu gestalten. Gleichzeitig unterstützt die normgerechte Beschilderung die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach StVO.

Die professionelle Lösung für gesicherte Verkehrsbereiche

Mit dem VZ 259 investieren Unternehmen und Kommunen in eine zuverlässige und StVO-konforme Sicherheitskennzeichnung. Das klar erkennbare Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger schützt sensible Bereiche vor unbefugtem Betreten und verbessert die Sicherheit im täglichen Betrieb nachhaltig. Dadurch wird dieses Verkehrszeichen zur idealen Lösung für Industrie, Bau, Logistik und den öffentlichen Straßenverkehr.

Welche Größe und Reflexionsklasse sollte bei Verkehrszeichen gewählt werden?

Die passende Größe des Verkehrszeichens richtet sich nach der zulässigen Geschwindigkeit und den örtlichen Gegebenheiten. Laut den Richtlinien der StVO und VwV-StVO werden Verkehrszeichen so dimensioniert, dass sie von Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden können.

  • 420 mm Durchmesser eignet sich in der Regel für:
    • Bereiche mit geringeren Geschwindigkeiten
    • innerörtliche Verkehrsbereiche bis etwa 50 km/h
    • Betriebsgelände, Lagerflächen oder Parkplätze
  • 600 mm Durchmesser wird bevorzugt:
    • bei höheren Geschwindigkeiten
    • außerorts
    • auf größeren Verkehrsflächen oder bei erhöhtem Verkehrsaufkommen

Je schneller Fahrzeuge unterwegs sind, desto größer sollte das Verkehrszeichen gewählt werden, damit eine sichere Wahrnehmung gewährleistet ist.

Welche Reflexionsklasse sinnvoll ist, hängt vor allem vom Einsatzort, den Lichtverhältnissen und dem Verkehrsaufkommen ab. Grundlage hierfür sind unter anderem die DIN EN 12899 sowie die technischen Regelwerke für Verkehrszeichen.

In der Praxis gilt folgende Orientierung:

  • RA1 → meist Privatgelände, Werksgelände, Innenbereiche
  • RA2 → Standard im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere außerorts
Hersteller: ADCO Schilderfabrik
Produktnummer des Herstellers: 259-420-I-2