Verkehrszeichen - Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte, 1044-10

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Artikel-Nr.: 10441021
Größe: 330 x 600 mm
Material: Aluminium 2 mm, RA1
Auswahl
Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Aluminium 2 mm, RA1231 x 420 mm 10441020
36,60 €
Aluminium 2 mm, RA1330 x 600 mm 10441021
69,10 €
Beschreibung
Produktinformationen "Verkehrszeichen - Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte, 1044-10"

Die Schilder mit schwarzer Schrift und schwarzem Rahmen auf weißem Grund werden direkt unter den Verkehrsschildern angebracht und definieren Gebote, Verbote und Gefahrenhinweise genauer. Auf diesem Schild ist das Symbol "Rollstuhlfahrer" abgebildet.

Material:

  • Aluminium 2mm, reflektierend Typ I

Dieses Verkehrszusatzzeichen hat die Nummer 1044-10. Zusatzzeichen sind Verkehrsschilder, die in Kombination mit anderen Verkehrsschildern nach StVO zum Einsatz kommen.

Bei Klar finden Sie Zusatzzeichen (Zusatztafeln/ Zusatzschilder) in unterschiedlichen Ausführungen. Egal ob Zusatzzeichen nach StVO, Zusatzzeichen praxiserprobt oder Zusatzzeichen individuell mit Wunschtext, wir haben das passende Schild im Sortiment. Die Verkehrszusatzzeichen werden in der Regel mittels einer Rohrschelle an einem Rohrpfosten oder Laternenmast montiert. Eine Wandmontage ist aber genauso möglich.

Verkehrszeichen „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte“– Parkberechtigungen eindeutig kennzeichnen

Das Verkehrszeichen „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte“ dient dazu, die Bedeutung eines übergeordneten Verkehrszeichens genauer zu bestimmen. Das Zusatzzeichen trägt das Rollstuhlfahrer-Symbol und wird in Kombination mit anderen Verkehrszeichen nach StVO eingesetzt. Dadurch lässt sich beispielsweise deutlich kommunizieren, dass eine entsprechend gekennzeichnete Parkfläche dem angegebenen Personenkreis vorbehalten ist.

Wofür benötigt man das Verkehrszeichen 1044-10?

Auf Parkplätzen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Handelsstandorten oder größeren Betriebsarealen ist eine eindeutige Verkehrsführung besonders wichtig. Das Zusatzzeichen 1044-10 unterstützt dabei, entsprechende Regelungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und den auf dem Zeichen bezeichneten Personenkreis klar sichtbar zu machen. In Verbindung mit dem passenden Hauptverkehrszeichen entsteht eine verständliche Kennzeichnung, die Missverständnisse und eine unberechtigte Nutzung ausgewiesener Flächen vermeiden hilft.

Das Zusatzzeichen bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • eindeutige Ergänzung bestehender Verkehrszeichen
  • gut erkennbare Kennzeichnung durch das Rollstuhlfahrer-Symbol
  • geeignet zur Organisation entsprechend ausgewiesener Parkflächen
  • robuste Ausführung aus 2 mm starkem, reflektierendem Aluminium
  • Montage beispielsweise an Rohrpfosten, Laternenmasten oder Wänden möglich

Praktische Lösung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Gerade an stark frequentierten Standorten können unzureichend gekennzeichnete Stellplätze zu Fehlbelegungen und unnötigen Konflikten führen. Das Verkehrszeichen „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte“ schafft in Kombination mit der entsprechenden Hauptbeschilderung eine klar erkennbare Zuordnung. Schilder Klar führt ergänzend verschiedene Schilder zur Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen.

Für Industrie, Bau, Logistik, öffentliche Einrichtungen und Handel ist das Zusatzzeichen damit eine praxisgerechte Lösung, wenn Park- und Verkehrsflächen übersichtlich organisiert und Stellplätze für Schwerbehinderte beziehungsweise Personen mit entsprechender Gehbehinderung eindeutig gekennzeichnet werden sollen.

Herstellerangaben
Hersteller: ADCO Schilderfabrik
Produktnummer des Herstellers: 1044.10-330-I-2
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Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Aluminium 2 mm, RA1231 x 420 mm 10441020
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Aluminium 2 mm, RA1330 x 600 mm 10441021
69,10 €
Produktinformationen "Verkehrszeichen - Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte, 1044-10"

Die Schilder mit schwarzer Schrift und schwarzem Rahmen auf weißem Grund werden direkt unter den Verkehrsschildern angebracht und definieren Gebote, Verbote und Gefahrenhinweise genauer. Auf diesem Schild ist das Symbol "Rollstuhlfahrer" abgebildet.

Material:

  • Aluminium 2mm, reflektierend Typ I

Dieses Verkehrszusatzzeichen hat die Nummer 1044-10. Zusatzzeichen sind Verkehrsschilder, die in Kombination mit anderen Verkehrsschildern nach StVO zum Einsatz kommen.

Bei Klar finden Sie Zusatzzeichen (Zusatztafeln/ Zusatzschilder) in unterschiedlichen Ausführungen. Egal ob Zusatzzeichen nach StVO, Zusatzzeichen praxiserprobt oder Zusatzzeichen individuell mit Wunschtext, wir haben das passende Schild im Sortiment. Die Verkehrszusatzzeichen werden in der Regel mittels einer Rohrschelle an einem Rohrpfosten oder Laternenmast montiert. Eine Wandmontage ist aber genauso möglich.

Verkehrszeichen „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte“– Parkberechtigungen eindeutig kennzeichnen

Das Verkehrszeichen „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte“ dient dazu, die Bedeutung eines übergeordneten Verkehrszeichens genauer zu bestimmen. Das Zusatzzeichen trägt das Rollstuhlfahrer-Symbol und wird in Kombination mit anderen Verkehrszeichen nach StVO eingesetzt. Dadurch lässt sich beispielsweise deutlich kommunizieren, dass eine entsprechend gekennzeichnete Parkfläche dem angegebenen Personenkreis vorbehalten ist.

Wofür benötigt man das Verkehrszeichen 1044-10?

Auf Parkplätzen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Handelsstandorten oder größeren Betriebsarealen ist eine eindeutige Verkehrsführung besonders wichtig. Das Zusatzzeichen 1044-10 unterstützt dabei, entsprechende Regelungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und den auf dem Zeichen bezeichneten Personenkreis klar sichtbar zu machen. In Verbindung mit dem passenden Hauptverkehrszeichen entsteht eine verständliche Kennzeichnung, die Missverständnisse und eine unberechtigte Nutzung ausgewiesener Flächen vermeiden hilft.

Das Zusatzzeichen bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • eindeutige Ergänzung bestehender Verkehrszeichen
  • gut erkennbare Kennzeichnung durch das Rollstuhlfahrer-Symbol
  • geeignet zur Organisation entsprechend ausgewiesener Parkflächen
  • robuste Ausführung aus 2 mm starkem, reflektierendem Aluminium
  • Montage beispielsweise an Rohrpfosten, Laternenmasten oder Wänden möglich

Praktische Lösung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Gerade an stark frequentierten Standorten können unzureichend gekennzeichnete Stellplätze zu Fehlbelegungen und unnötigen Konflikten führen. Das Verkehrszeichen „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung & Sehbehinderte“ schafft in Kombination mit der entsprechenden Hauptbeschilderung eine klar erkennbare Zuordnung. Schilder Klar führt ergänzend verschiedene Schilder zur Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen.

Für Industrie, Bau, Logistik, öffentliche Einrichtungen und Handel ist das Zusatzzeichen damit eine praxisgerechte Lösung, wenn Park- und Verkehrsflächen übersichtlich organisiert und Stellplätze für Schwerbehinderte beziehungsweise Personen mit entsprechender Gehbehinderung eindeutig gekennzeichnet werden sollen.

Hersteller: ADCO Schilderfabrik
Produktnummer des Herstellers: 1044.10-330-I-2