Verkehrszeichen - Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei, Zusatzzeichen 1020-13

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Artikel-Nr.: 10201320
Größe: 231 x 420 mm
Material: Aluminium 2 mm, RA1
Beschreibung
Produktinformationen "Verkehrszeichen - Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei, Zusatzzeichen 1020-13"

Material:

Aluminium 2mm, reflektierend Typ I

Verkehrszusatzzeichen 1020-13 – Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei

Das Verkehrszusatzzeichen 1020-13 kommt zum Einsatz, wenn Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei ausdrücklich angezeigt werden soll. Das Zusatzzeichen ergänzt ein übergeordnetes Verkehrszeichen und schafft eine eindeutige, schnell verständliche Kennzeichnung. Gerade auf Betriebsgeländen, an öffentlichen Verkehrsflächen oder in Bereichen mit unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern ist eine klare Beschilderung wichtig.

Wofür wird das Verkehrszusatzzeichen 1020-13 benötigt?

Das Verkehrszusatzzeichen 1020-13 wird verwendet, um die durch das Hauptverkehrszeichen vorgegebene Regelung für Inline-Skater und Rollschuhfahrer entsprechend zu ergänzen. Das genormte Symbole in Kombination mit dem Text vom Zusatzzeichen 1020-13 Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei macht auf einen Blick deutlich, dass diese Verkehrsarten im gekennzeichneten Bereich zugelassen sind.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • öffentliche Wege und entsprechend ausgewiesene Verkehrsflächen
  • Zufahrten und Wege auf größeren Betriebs- oder Werksgeländen
  • Areale von öffentlichen Einrichtungen
  • Gewerbe- und Handelsflächen mit geregelter Verkehrsführung

Klare Verkehrsführung für unterschiedliche Einsatzbereiche

Besonders dort, wo Fußgänger, Fahrzeuge und weitere Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen, können unklare Regelungen zu Missverständnissen führen. Mit dem Verkehrszusatzzeichen 1020-13 lässt sich eine bestehende Beschilderung gezielt ergänzen. So erkennen Besucher, Beschäftigte und andere Verkehrsteilnehmer schnell, wo Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei ist.

Für Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen bedeutet das eine verständliche Verkehrsführung ohne unnötige Interpretationsspielräume. Wer Verkehrsflächen eindeutig kennzeichnen und eine passende Beschilderung umsetzen möchte, erhält mit dem Verkehrszusatzzeichen 1020-13 eine zweckgerichtete Lösung für eine klar erkennbare Freigabe.

Welche Reflexionsklasse ist nötig:

In der Praxis gilt folgende Orientierung:

  • RA1 → meist Privatgelände, Werksgelände, Innenbereiche
  • RA2 → Standard im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere außerorts
Herstellerangaben
Hersteller: ADCO Schilderfabrik
Produktnummer des Herstellers: 1020.13-231-II-2
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Produktinformationen "Verkehrszeichen - Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei, Zusatzzeichen 1020-13"

Material:

Aluminium 2mm, reflektierend Typ I

Verkehrszusatzzeichen 1020-13 – Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei

Das Verkehrszusatzzeichen 1020-13 kommt zum Einsatz, wenn Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei ausdrücklich angezeigt werden soll. Das Zusatzzeichen ergänzt ein übergeordnetes Verkehrszeichen und schafft eine eindeutige, schnell verständliche Kennzeichnung. Gerade auf Betriebsgeländen, an öffentlichen Verkehrsflächen oder in Bereichen mit unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern ist eine klare Beschilderung wichtig.

Wofür wird das Verkehrszusatzzeichen 1020-13 benötigt?

Das Verkehrszusatzzeichen 1020-13 wird verwendet, um die durch das Hauptverkehrszeichen vorgegebene Regelung für Inline-Skater und Rollschuhfahrer entsprechend zu ergänzen. Das genormte Symbole in Kombination mit dem Text vom Zusatzzeichen 1020-13 Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei macht auf einen Blick deutlich, dass diese Verkehrsarten im gekennzeichneten Bereich zugelassen sind.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • öffentliche Wege und entsprechend ausgewiesene Verkehrsflächen
  • Zufahrten und Wege auf größeren Betriebs- oder Werksgeländen
  • Areale von öffentlichen Einrichtungen
  • Gewerbe- und Handelsflächen mit geregelter Verkehrsführung

Klare Verkehrsführung für unterschiedliche Einsatzbereiche

Besonders dort, wo Fußgänger, Fahrzeuge und weitere Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen, können unklare Regelungen zu Missverständnissen führen. Mit dem Verkehrszusatzzeichen 1020-13 lässt sich eine bestehende Beschilderung gezielt ergänzen. So erkennen Besucher, Beschäftigte und andere Verkehrsteilnehmer schnell, wo Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei ist.

Für Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen bedeutet das eine verständliche Verkehrsführung ohne unnötige Interpretationsspielräume. Wer Verkehrsflächen eindeutig kennzeichnen und eine passende Beschilderung umsetzen möchte, erhält mit dem Verkehrszusatzzeichen 1020-13 eine zweckgerichtete Lösung für eine klar erkennbare Freigabe.

Welche Reflexionsklasse ist nötig:

In der Praxis gilt folgende Orientierung:

  • RA1 → meist Privatgelände, Werksgelände, Innenbereiche
  • RA2 → Standard im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere außerorts
Hersteller: ADCO Schilderfabrik
Produktnummer des Herstellers: 1020.13-231-II-2