Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsstätten und bildet eine wichtige Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Arbeitsstättenverordnung – Die Grundlage für sichere Arbeitsplätze
Ein sicherer Arbeitsplatz entsteht nicht zufällig. Beleuchtung, Fluchtwege, Raumtemperatur oder Sicherheitskennzeichnungen müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte ihre Arbeit sicher und gesund ausführen können. Genau hier setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an. Sie legt die grundlegenden Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten fest und bildet damit eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Verordnung richtet sich an Arbeitgeber und verpflichtet sie, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Gleichzeitig schafft sie einen klaren Rahmen, an dem sich Unternehmen bei der Planung, Ausstattung und Organisation ihrer Arbeitsstätten orientieren können.
Welche Ziele verfolgt die Arbeitsstättenverordnung?
Die Arbeitsstättenverordnung soll dafür sorgen, dass Beschäftigte ihre Arbeit unter sicheren und gesundheitsgerechten Bedingungen ausführen können. Dabei betrachtet sie nicht nur einzelne Arbeitsplätze, sondern die gesamte Arbeitsumgebung – von Verkehrswegen über Sozialräume bis hin zu Flucht- und Rettungswegen.
Zu den zentralen Themen der Verordnung gehören unter anderem:
- Gestaltung von Arbeitsräumen
- Beleuchtung und Sichtverhältnisse
- Lüftung und Raumklima
- Flucht- und Rettungswege
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Sanitärräume sowie Pausen- und Bereitschaftsräume
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Die konkreten Anforderungen werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ergänzt. Werden diese eingehalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.
Für welche Unternehmen gilt die Arbeitsstättenverordnung?
Grundsätzlich gilt die Verordnung für nahezu alle Arbeitsstätten, in denen Beschäftigte tätig sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Produktions- und Industriebetriebe
- Lager- und Logistikzentren
- Werkstätten
- Verkaufsräume
- öffentliche Einrichtungen
- Handwerksbetriebe
Je nach Branche und Tätigkeit können zusätzliche Vorschriften oder branchenspezifische Regelungen gelten. Deshalb sollte die Arbeitsstättenverordnung stets im Zusammenhang mit der individuellen Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.
Was bedeutet die Arbeitsstättenverordnung für die Praxis?
Die Umsetzung der Verordnung beschränkt sich nicht auf bauliche Maßnahmen. Viele Anforderungen betreffen die tägliche Organisation eines Unternehmens. Arbeitgeber müssen unter anderem sicherstellen, dass Fluchtwege jederzeit frei zugänglich sind, Sicherheitskennzeichnungen gut sichtbar angebracht werden und notwendige Informationen für Beschäftigte verfügbar sind.
Ebenso wichtig ist die regelmäßige Überprüfung bestehender Arbeitsbereiche. Verändern sich Arbeitsabläufe oder werden neue Maschinen installiert, sollte auch geprüft werden, ob Anpassungen an der Arbeitsstätte erforderlich sind.
Eine frühzeitige Planung erleichtert die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und trägt dazu bei, Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsrisiken nachhaltig zu reduzieren.
Schilder Klar unterstützt Sie bei der normgerechten Umsetzung
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung lassen sich häufig erst durch die richtige Kennzeichnung und Ausstattung vollständig umsetzen. Als Hersteller hochwertiger Sicherheits- und Informationsschilder unterstützt Schilder Klar Unternehmen dabei, Arbeitsstätten normgerecht und übersichtlich auszustatten.
Unser Sortiment umfasst unter anderem Sicherheitskennzeichen, Fluchtwegschilder, Brandschutzzeichen, Prüfkennzeichnungen, Aushänge sowie zahlreiche weitere Produkte für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Damit schaffen Sie klare Orientierung für Mitarbeitende und Besucher und unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wichtige Informationen sichtbar bereitstellen
Neben der Kennzeichnung von Arbeitsbereichen gehören in vielen Unternehmen auch gesetzlich vorgeschriebene Aushänge zur betrieblichen Organisation. Dazu zählt beispielsweise der Aushang zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der Beschäftigten wichtige Informationen zu Arbeits- und Ruhezeiten bereitstellt.
Je nach Branche können zusätzlich weitere gesetzliche Aushänge oder Sicherheitsinformationen erforderlich sein.
Welche Vorschriften ergänzen die Arbeitsstättenverordnung?
Die Arbeitsstättenverordnung bildet die Grundlage für sichere Arbeitsplätze, wird jedoch durch weitere Regelwerke ergänzt. Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Gemeinsam bilden diese Vorschriften ein umfassendes Arbeitsschutzsystem, das Unternehmen bei der sicheren Gestaltung ihrer Arbeitsplätze unterstützt.
Mit einer normgerechten Arbeitsstätte langfristig Sicherheit schaffen
Die Arbeitsstättenverordnung schafft die Grundlage für sichere, gesundheitsgerechte und gut organisierte Arbeitsplätze. Wer ihre Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, schützt nicht nur Beschäftigte, sondern verbessert gleichzeitig die Orientierung, Sicherheit und Effizienz im Betrieb. Mit den passenden Kennzeichnungs- und Informationslösungen von Schilder Klar lassen sich zahlreiche Anforderungen der Verordnung einfach und normgerecht umsetzen.












































































