Gebotsschild, Kopfschutz benutzen M014 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
4,05 €
zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag
Artikel-Nr.: 1423/72
Ausführung: Stück
Größe: 200 mm
Material: Kunststoff
| Anzahl | Stückpreis |
|---|---|
| bis 9 | 4,05 € |
| ab 10 | 3,50 € |
| ab 25 | 3,40 € |
| ab 50 | 3,15 € |
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist in weiß ein Kopf von der Seite zu sehen, der einen Kopfschutz trägt.
| Material: | Witterungsbeständig: | Anbringungsart: | Lochung: | Prägung: |
|---|---|---|---|---|
Symbol: Kopfschutz benutzen - M014 - gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
Kennzeichnen Sie eine Kopfschutzpflicht durch dieses Gebotszeichen. Vermeiden Sie schwere Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände und machen Sie Ihre Mitarbeiter und Besucher mit Hilfe dieses Gebotsschildes auf die entsprechenden Bereiche aufmerksam.
Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010): Effektiver Schutz vor Kopfverletzungen
In vielen Arbeitsbereichen besteht die Gefahr von herabfallenden Gegenständen, pendelnden Lasten oder niedrigen Hindernissen. Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ weist Mitarbeiter, Besucher und externe Dienstleister eindeutig darauf hin, dass in bestimmten Bereichen ein Schutzhelm oder anderer geeigneter Kopfschutz getragen werden muss. Durch die klare Kennzeichnung werden Unfallrisiken reduziert und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessert.
Warum ist das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ erforderlich?
Ob auf Baustellen, in Produktionshallen, Lagerbereichen oder Logistikzentren – Kopfverletzungen zählen zu den häufigsten und gleichzeitig schwerwiegendsten Arbeitsunfällen. Bereits kleinere Gegenstände, die aus geringer Höhe herabfallen, können erhebliche Verletzungen verursachen. Ohne eine eindeutige Kennzeichnung werden vorgeschriebene Schutzmaßnahmen jedoch schnell übersehen.
Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ schafft hier Klarheit. Es signalisiert unmissverständlich die Pflicht zum Tragen von Kopfschutz und unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsschutzmaßnahmen sichtbar und verständlich umzusetzen. Als normgerechtes „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild sorgt es zudem für eine international verständliche Sicherheitskommunikation, unabhängig von Sprachkenntnissen oder Herkunft.
Vorteile einer klaren Sicherheitskennzeichnung
Ein professionelles Gebotsschild bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen:
- Deutlicher Hinweis auf die Pflicht zum Tragen von Kopfschutz
- Reduzierung von Unfall- und Verletzungsrisiken
- Unterstützung bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
- Verbesserte Orientierung für Mitarbeiter, Besucher und Fremdfirmen
- Einheitliche Kennzeichnung nach ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
Gerade in Bereichen mit Krananlagen, Regalsystemen, Baustellenbetrieb oder Maschinenanlagen trägt das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ dazu bei, Gefahren frühzeitig sichtbar zu machen und das Sicherheitsbewusstsein aller Beteiligten zu stärken.
Normgerechte Lösung für mehr Arbeitssicherheit
Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ erfüllt die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 und gewährleistet eine einheitliche und rechtssichere Sicherheitskennzeichnung. Unternehmen profitieren von einer professionellen Beschilderung, die Schutzmaßnahmen klar kommuniziert und gleichzeitig die Einhaltung betrieblicher Sicherheitsstandards unterstützt.
Wer Arbeitsplätze sicher gestalten und das Risiko von Kopfverletzungen minimieren möchte, setzt auf ein hochwertiges „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild. Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen M014“ schafft klare Vorgaben, erhöht die Sicherheit im Arbeitsalltag und unterstützt einen reibungslosen sowie verantwortungsvollen Betriebsablauf.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1423/72 |
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist in weiß ein Kopf von der Seite zu sehen, der einen Kopfschutz trägt.
| Material: | Witterungsbeständig: | Anbringungsart: | Lochung: | Prägung: |
|---|---|---|---|---|
Symbol: Kopfschutz benutzen - M014 - gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
Kennzeichnen Sie eine Kopfschutzpflicht durch dieses Gebotszeichen. Vermeiden Sie schwere Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände und machen Sie Ihre Mitarbeiter und Besucher mit Hilfe dieses Gebotsschildes auf die entsprechenden Bereiche aufmerksam.
Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010): Effektiver Schutz vor Kopfverletzungen
In vielen Arbeitsbereichen besteht die Gefahr von herabfallenden Gegenständen, pendelnden Lasten oder niedrigen Hindernissen. Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ weist Mitarbeiter, Besucher und externe Dienstleister eindeutig darauf hin, dass in bestimmten Bereichen ein Schutzhelm oder anderer geeigneter Kopfschutz getragen werden muss. Durch die klare Kennzeichnung werden Unfallrisiken reduziert und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessert.
Warum ist das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ erforderlich?
Ob auf Baustellen, in Produktionshallen, Lagerbereichen oder Logistikzentren – Kopfverletzungen zählen zu den häufigsten und gleichzeitig schwerwiegendsten Arbeitsunfällen. Bereits kleinere Gegenstände, die aus geringer Höhe herabfallen, können erhebliche Verletzungen verursachen. Ohne eine eindeutige Kennzeichnung werden vorgeschriebene Schutzmaßnahmen jedoch schnell übersehen.
Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ schafft hier Klarheit. Es signalisiert unmissverständlich die Pflicht zum Tragen von Kopfschutz und unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsschutzmaßnahmen sichtbar und verständlich umzusetzen. Als normgerechtes „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild sorgt es zudem für eine international verständliche Sicherheitskommunikation, unabhängig von Sprachkenntnissen oder Herkunft.
Vorteile einer klaren Sicherheitskennzeichnung
Ein professionelles Gebotsschild bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen:
- Deutlicher Hinweis auf die Pflicht zum Tragen von Kopfschutz
- Reduzierung von Unfall- und Verletzungsrisiken
- Unterstützung bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
- Verbesserte Orientierung für Mitarbeiter, Besucher und Fremdfirmen
- Einheitliche Kennzeichnung nach ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
Gerade in Bereichen mit Krananlagen, Regalsystemen, Baustellenbetrieb oder Maschinenanlagen trägt das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ dazu bei, Gefahren frühzeitig sichtbar zu machen und das Sicherheitsbewusstsein aller Beteiligten zu stärken.
Normgerechte Lösung für mehr Arbeitssicherheit
Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen (M014)“ erfüllt die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 und gewährleistet eine einheitliche und rechtssichere Sicherheitskennzeichnung. Unternehmen profitieren von einer professionellen Beschilderung, die Schutzmaßnahmen klar kommuniziert und gleichzeitig die Einhaltung betrieblicher Sicherheitsstandards unterstützt.
Wer Arbeitsplätze sicher gestalten und das Risiko von Kopfverletzungen minimieren möchte, setzt auf ein hochwertiges „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild. Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen M014“ schafft klare Vorgaben, erhöht die Sicherheit im Arbeitsalltag und unterstützt einen reibungslosen sowie verantwortungsvollen Betriebsablauf.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1423/72 |











































































