Gebotsschild, Fußgängerweg benutzen M024 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
4,05 €
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Artikel-Nr.: 1424/72
Größe: 200 mm
Material: Kunststoff
| Anzahl | Stückpreis |
|---|---|
| bis 9 | 4,05 € |
| ab 10 | 3,50 € |
| ab 25 | 3,40 € |
| ab 50 | 3,15 € |
| Material: | Witterungsbeständig: | Anbringungsart: | Lochung: | Prägung: | Leuchtklasse: |
|---|---|---|---|---|---|
| Kunststoff | |||||
Symbol: Fußgängerweg benutzen M024 - gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
Dieses Gebotsschild benutzen Sie, um auf sichere Fußgängerwege hinzuweisen. Vermeiden Sie Unfälle und fördern die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften mit Hilfe von Gebotszeichen.
Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010): Sichere Wegeführung für Personen in Betriebsbereichen
In Unternehmen, Lagerhallen, Produktionsstätten und öffentlichen Einrichtungen bewegen sich täglich zahlreiche Personen durch Bereiche, in denen gleichzeitig Fahrzeuge, Maschinen oder Transportgeräte im Einsatz sind. Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ weist eindeutig darauf hin, dass ausschließlich die gekennzeichneten Fußgängerwege genutzt werden dürfen. Dadurch werden Personenströme gezielt gelenkt, Unfallrisiken reduziert und ein sicherer Betriebsablauf unterstützt.
Warum wird das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ benötigt?
In vielen Arbeitsumgebungen teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge denselben Bereich. Besonders in Logistikzentren, Produktionshallen, Verladezonen oder auf Betriebsgeländen können Stapler, Transportwagen oder Nutzfahrzeuge eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen. Werden ausgewiesene Wege nicht genutzt, steigt das Risiko von Kollisionen, Stolperunfällen oder gefährlichen Situationen deutlich an.
Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ sorgt für klare Orientierung und macht auf die verpflichtende Nutzung sicherer Gehwege aufmerksam. Als normgerechtes „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild verwendet es eine international verständliche Symbolik, die von Mitarbeitern, Besuchern und Fremdfirmen sofort erkannt wird.
Vorteile einer eindeutigen Wegekennzeichnung
Ein professionelles Gebotsschild bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen:
- Sichere Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr
- Reduzierung von Unfall- und Kollisionsrisiken
- Klare Orientierung für Mitarbeiter, Besucher und Lieferanten
- Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände
- Einheitliche Kennzeichnung gemäß ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
Besonders in Industrieanlagen, Lagerhallen, Logistikzentren, öffentlichen Gebäuden oder auf Baustellen trägt das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ dazu bei, sichere Bewegungsabläufe zu schaffen und Gefahrenbereiche wirksam zu entschärfen.
Normgerechte Sicherheitskennzeichnung für mehr Arbeitsschutz
Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ erfüllt die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 und gewährleistet eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung. Die klare Symbolik sorgt dafür, dass wichtige Verhaltensregeln schnell verstanden und zuverlässig befolgt werden.
Wer die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern erhöhen und Verkehrswege eindeutig kennzeichnen möchte, setzt auf ein hochwertiges „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild. Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ unterstützt eine sichere Wegeführung, reduziert Gefährdungen im Betriebsalltag und trägt zu einer professionellen Sicherheitsorganisation bei.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1424/72 |
| Material: | Witterungsbeständig: | Anbringungsart: | Lochung: | Prägung: | Leuchtklasse: |
|---|---|---|---|---|---|
| Kunststoff | |||||
Symbol: Fußgängerweg benutzen M024 - gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
Dieses Gebotsschild benutzen Sie, um auf sichere Fußgängerwege hinzuweisen. Vermeiden Sie Unfälle und fördern die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften mit Hilfe von Gebotszeichen.
Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010): Sichere Wegeführung für Personen in Betriebsbereichen
In Unternehmen, Lagerhallen, Produktionsstätten und öffentlichen Einrichtungen bewegen sich täglich zahlreiche Personen durch Bereiche, in denen gleichzeitig Fahrzeuge, Maschinen oder Transportgeräte im Einsatz sind. Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ weist eindeutig darauf hin, dass ausschließlich die gekennzeichneten Fußgängerwege genutzt werden dürfen. Dadurch werden Personenströme gezielt gelenkt, Unfallrisiken reduziert und ein sicherer Betriebsablauf unterstützt.
Warum wird das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ benötigt?
In vielen Arbeitsumgebungen teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge denselben Bereich. Besonders in Logistikzentren, Produktionshallen, Verladezonen oder auf Betriebsgeländen können Stapler, Transportwagen oder Nutzfahrzeuge eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen. Werden ausgewiesene Wege nicht genutzt, steigt das Risiko von Kollisionen, Stolperunfällen oder gefährlichen Situationen deutlich an.
Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ sorgt für klare Orientierung und macht auf die verpflichtende Nutzung sicherer Gehwege aufmerksam. Als normgerechtes „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild verwendet es eine international verständliche Symbolik, die von Mitarbeitern, Besuchern und Fremdfirmen sofort erkannt wird.
Vorteile einer eindeutigen Wegekennzeichnung
Ein professionelles Gebotsschild bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen:
- Sichere Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr
- Reduzierung von Unfall- und Kollisionsrisiken
- Klare Orientierung für Mitarbeiter, Besucher und Lieferanten
- Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände
- Einheitliche Kennzeichnung gemäß ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
Besonders in Industrieanlagen, Lagerhallen, Logistikzentren, öffentlichen Gebäuden oder auf Baustellen trägt das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ dazu bei, sichere Bewegungsabläufe zu schaffen und Gefahrenbereiche wirksam zu entschärfen.
Normgerechte Sicherheitskennzeichnung für mehr Arbeitsschutz
Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ erfüllt die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 und gewährleistet eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung. Die klare Symbolik sorgt dafür, dass wichtige Verhaltensregeln schnell verstanden und zuverlässig befolgt werden.
Wer die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern erhöhen und Verkehrswege eindeutig kennzeichnen möchte, setzt auf ein hochwertiges „ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)“ Gebotsschild. Das Gebotsschild „Fußgängerweg benutzen (M024)“ unterstützt eine sichere Wegeführung, reduziert Gefährdungen im Betriebsalltag und trägt zu einer professionellen Sicherheitsorganisation bei.
| Hersteller: | Schilder Klar |
| Produktnummer des Herstellers: | 1424/72 |












































































