Brandschutzzeichen, Sicherheitssiegel für Feuerschutzeinrichtungen - Bogen à 5 Stk
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Artikel-Nr.: 441/61
Größe: 70 x 30 mm
Material: Dokumentenfolie selbstklebend
Auf dem roten Schild befindet sich oben das Brandschutzzeichen Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung nach DIN EN ISO 7010. Darunter steht der Text: “ Sicherheitssiegel - Bei beschädigtem Siegel bitte die Funktionsfähigkeit der Feuerschutzeinrichtung prüfen!”. Im unteren Teil des Schildes steht der Text “Nächste Prüfung” mit einem weißen Feld für Eintragungen. Der Klebstoff verbindet sich fest mit der glatten oder leicht strukturierten Oberfläche und ist nur in Bruchstücken ablösbar.
Material:
- Zerstörbare Dokumentenfolie, selbstklebend
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Auf dem roten Schild befindet sich oben das Brandschutzzeichen Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung nach DIN EN ISO 7010. Darunter steht der Text: “ Sicherheitssiegel - Bei beschädigtem Siegel bitte die Funktionsfähigkeit der Feuerschutzeinrichtung prüfen!”. Im unteren Teil des Schildes steht der Text “Nächste Prüfung” mit einem weißen Feld für Eintragungen. Der Klebstoff verbindet sich fest mit der glatten oder leicht strukturierten Oberfläche und ist nur in Bruchstücken ablösbar.
Material:
- Zerstörbare Dokumentenfolie, selbstklebend
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!