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Neue Kennzeichnungspflicht "Toter Winkel" in Frankreich

Kennzeichnungspflicht des toten Winkels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen in Frankreich

Seit dem 01.01.2021 gilt in Frankreich die Pflicht zur Kennzeichnung des toten Winkels für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Wichtig dabei ist, dass diese Pflicht auch für Fahrzeuge gilt, die nicht in Frankreich angemeldet sind.
Die Kennzeichnung soll die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer für die Gefahr des toten Winkels sensibilisieren und die Unfallgefahr, durch ein umsichtiges Verhalten, verringern.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:

  1. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  2. Winterdienstfahrzeuge
  3. Einsatzfahrzeuge im Dienst
  4. Kraftfahrzeuge und Anhänger, bei denen es auf Grund ihres Aufbaus unmöglich ist, die Kennzeichnung an den entsprechenden Stellen anzubringen

Wo muss die Kennzeichnung am Fahrzeug angebracht sein?
Bezüglich Anbringung gilt: Die Warnhinweise müssen vorne an beiden Fahrzeugseiten und am Heck rechts in einer Höhe von mindestens 0,90 m bis maximal 1,50 m befestigt sein. Die Kennzeichnung hat die vorgeschrieben Maße von Höhe 25 cm und Breite 17 cm.

Bei manchen Fahrzeugen kann es allerdings auf Grund ihrer Bauart dazu kommen, dass man von der vorgeschriebenen Anordnung abweichen muss. Wir möchten Ihnen hierfür die Anleitung der SVG empfehlen, die die entsprechenden Daten gut zusammenfasst.

Wer sich nicht an die Vorgaben zur Kennzeichnung des toten Winkels hält, kann mit Bußgeldern ab 135 € bestraft werden.
Also setzen Sie jetzt die neue Kennzeichnungspflicht des „Toten Winkels“ in Frankreich um!

Nutzen Sie unser praktisches Kennzeichnungsset, bestehend aus drei Aufklebern, zur Kennzeichnung des toten Winkels an Ihren Fahrzeugen. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht und sind in Frankreich auf der sicheren Seite.

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