ArbStättV & Bestandsschutz: Was Unternehmen wissen müssen

🏭ArbStättV und Bestandsschutzklausel: Was gilt für bestehende Arbeitsstätten?
Wer eine Produktionshalle, ein Lager, eine Werkstatt, ein Verwaltungsgebäude oder eine andere Arbeitsstätte betreibt, kennt die Herausforderung: Vorschriften entwickeln sich weiter, technische Regeln werden angepasst und Sicherheitsstandards verändern sich. Doch bedeutet eine neue Vorgabe automatisch, dass eine bestehende Arbeitsstätte vollständig umgebaut werden muss?
Genau hier sorgt die ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) in der Praxis immer wieder für Fragen. Besonders Unternehmen aus Industrie, Bau, Logistik und Handel sowie öffentliche Einrichtungen müssen wissen, welche Anforderungen für bestehende Arbeitsstätten gelten und wann Anpassungen erforderlich werden.
Ein wichtiger Punkt vorweg: Einen pauschalen oder dauerhaften Bestandsschutz für Arbeitsstätten gibt es im Arbeitsschutz grundsätzlich nicht. Die früher in § 8 ArbStättV enthaltene Übergangsregelung für bestimmte ältere Arbeitsstätten galt nur bis zum 31. Dezember 2020. Heute kommt es deshalb wesentlich darauf an, ob eine bestehende Arbeitsstätte weiterhin ein ausreichendes Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveau bietet. Eine zentrale Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung.
Das betrifft nicht nur bauliche Eigenschaften. Auch Fluchtwege, Brandschutz, Verkehrswege und Sicherheitskennzeichen müssen regelmäßig auf ihre Eignung überprüft werden. Gerade bei der Kennzeichnung stellt sich schnell die Frage, ob vorhandene Zeichen weiterverwendet werden dürfen oder auf den aktuellen Stand gebracht werden müssen.
📘Was ist die ArbStättV und warum ist sie für Unternehmen wichtig?
Die ArbStättV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie betrifft damit einen großen Teil der betrieblichen Praxis, von Produktions- und Lagerhallen über Baustellen und Verkaufsflächen bis hin zu Verwaltungsgebäuden.
Die Verordnung legt grundlegende Schutzziele fest. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Raumabmessungen, Verkehrswege, Türen und Tore, Beleuchtung, Raumtemperatur, Fluchtwege, Notausgänge, Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Eine Arbeitsstätte darf nicht allein deshalb unverändert weiterbetrieben werden, weil sie bereits seit vielen Jahren besteht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
Die ArbStättV wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, konkretisiert. Die ASR beschreiben praxisnahe Lösungen, mit denen die Anforderungen der Verordnung umgesetzt werden können. Wer die einschlägigen ASR einhält, kann grundsätzlich davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind.
Abweichende Lösungen sind möglich. Sie müssen jedoch mindestens ein vergleichbares Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveau gewährleisten. Für Unternehmen bedeutet das: Nicht jede technische Regel ist als starres Bauhandbuch zu verstehen, aber das geforderte Schutzniveau muss erreicht werden.

❓Was bedeutet die Bestandsschutzklausel der ArbStättV?
Der Begriff Bestandsschutz kann leicht den Eindruck vermitteln, ältere Arbeitsstätten seien dauerhaft von neueren Anforderungen ausgenommen. Für die ArbStättV ist diese Vorstellung zu pauschal.
§ 8 Abs. 1 ArbStättV enthielt tatsächlich eine besondere Übergangsregelung für bestimmte ältere Arbeitsstätten. Betroffen waren insbesondere Arbeitsstätten, die bereits am 1. Mai 1976 eingerichtet waren oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden war. Daneben erfasste die Vorschrift unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitsstätten, die am 20. Dezember 1996 bereits eingerichtet waren.
Wenn die Umsetzung neuer Anforderungen umfangreiche Änderungen an der Arbeitsstätte, an Betriebseinrichtungen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufen notwendig gemacht hätte, konnten für diese Fälle übergangsweise bestimmte Mindestanforderungen herangezogen werden.
Diese Regelung galt jedoch nur bis zum 31. Dezember 2020.
Damit ist für die heutige betriebliche Praxis ein entscheidender Punkt verbunden: Unternehmen sollten sich nicht darauf verlassen, dass eine ältere Arbeitsstätte aufgrund ihres Baujahrs automatisch Bestandsschutz genießt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt ausdrücklich klar, dass es aus Sicht des Arbeitsschutzes grundsätzlich keinen Bestandsschutz gegenüber den Vorgaben der ASR gibt.
🏢Was gilt heute für bestehende Arbeitsstätten?
Bei bestehenden Arbeitsstätten steht heute die Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt. Werden technische Regeln geändert oder neue Maßstäbe eingeführt, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die bestehende Gestaltung weiterhin ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass bei jeder Änderung sofort die gesamte Arbeitsstätte umgebaut werden muss. Vielmehr muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden, ob Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Dabei können auch alternative Maßnahmen infrage kommen. Einzelne Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) enthalten für bestehende Arbeitsstätten besondere Übergangsregelungen oder alternative Gestaltungslösungen. Diese können Unternehmen dabei helfen, ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, ohne sofort umfangreiche bauliche Veränderungen durchführen zu müssen.
Wichtig ist jedoch: Wird eine bestehende Arbeitsstätte wesentlich umgebaut oder erweitert, können solche Übergangslösungen ihre Bedeutung verlieren. Unternehmen sollten deshalb gerade bei Umbauten, Erweiterungen, neuen Produktionslinien oder geänderten Arbeitsabläufen prüfen, ob die betroffenen Bereiche an die aktuellen Anforderungen angepasst werden müssen.
Für die Praxis empfiehlt sich daher ein klarer Grundsatz: Bestandsschutz nicht voraussetzen, sondern Sicherheit systematisch beurteilen.
🧯Brandschutz in bestehenden Arbeitsstätten: Was fordert die ArbStättV?
Wie sich die Anforderungen der ArbStättV auf bestehende Arbeitsstätten auswirken können, zeigt sich besonders gut beim Brandschutz. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung werden unter Punkt 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkrete Anforderungen genannt. Arbeitsstätten müssen abhängig von ihrer Größe und Nutzung, der vorhandenen Brandgefährdung sowie der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und, wenn erforderlich, mit Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
Für die betriebliche Sicherheitskennzeichnung ist dabei eine weitere Vorgabe besonders relevant: Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen dauerhaft gekennzeichnet sowie leicht erreichbar und einfach zu handhaben sein. Damit gehört auch die Kennzeichnung von Feuerlöscheinrichtungen zu den Punkten, die Unternehmen bei der Überprüfung einer bestehenden Arbeitsstätte berücksichtigen sollten.

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Sie beschreibt unter anderem Anforderungen an Feuerlöscheinrichtungen und organisatorische Brandschutzmaßnahmen.
Gerade im Hinblick auf ältere Arbeitsstätten ist die ASR A2.2 interessant: Werden die aktuellen Maßnahmen der ASR bei einer bestehenden Arbeitsstätte nicht angewendet, muss der Arbeitgeber mithilfe der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob bisherige Maßnahmen weiterhin eingesetzt werden können. Entscheidend ist also auch hier nicht allein das Alter der Arbeitsstätte, sondern ob weiterhin ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleistet wird.
In der Praxis lohnt sich deshalb ein regelmäßiger Blick auf vorhandene Feuerlöscheinrichtungen und deren Kennzeichnung. Sind Feuerlöscher beispielsweise nach einem Umbau schlechter erreichbar, wurden Produktionsbereiche verändert oder sind vorhandene Brandschutzzeichen beschädigt, verdeckt oder nicht mehr eindeutig erkennbar, sollte geprüft werden, ob Anpassungen notwendig sind.
Passende Brandschutzzeichen unterstützen dabei, Feuerlöscheinrichtungen im Ernstfall schnell auffindbar zu machen. Bei Schilder Klar finden Unternehmen entsprechende Sicherheitskennzeichen für Produktionsstätten, Lagerhallen, Baustellen, öffentliche Einrichtungen und weitere gewerbliche Arbeitsbereiche.
🔎Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten Instrumente der ArbStättV. Arbeitgeber müssen ermitteln, welchen Gefährdungen Beschäftigte beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Bei älteren Arbeitsstätten ist diese Prüfung besonders wichtig. Denn nur weil eine Lösung vor zehn, zwanzig oder dreißig Jahren üblich war, bedeutet das nicht automatisch, dass sie heute noch ein ausreichendes Sicherheitsniveau bietet.
Typische Fragen einer solchen Prüfung sind beispielsweise:
- Sind Fluchtwege ausreichend dimensioniert und eindeutig erkennbar?
- Sind Notausgänge dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet?
- Können Beschäftigte Feuerlöscheinrichtungen schnell finden?
- Sind Gefahrenbereiche ausreichend abgesichert und gekennzeichnet?
- Entsprechen vorhandene Sicherheitskennzeichen noch dem erforderlichen Sicherheitsniveau?
- Sind Verkehrswege für die aktuelle Nutzung geeignet?
- Haben sich Maschinen, Arbeitsverfahren oder Beschäftigtenzahlen verändert?
- Sind vorhandene Schutzmaßnahmen unter den heutigen betrieblichen Bedingungen noch wirksam?
Gerade Veränderungen im Unternehmen machen eine erneute Betrachtung notwendig. Eine Halle, die ursprünglich als Lager genutzt wurde, kann beispielsweise Jahre später teilweise als Produktionsbereich dienen. Dadurch entstehen möglicherweise neue Verkehrswege, Maschinengefahren, Brandschutzanforderungen und Kennzeichnungspflichten.
❗ArbStättV und Sicherheitskennzeichen: Wann muss gekennzeichnet werden?
Die Sicherheitskennzeichnung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Prävention. Nummer 1.3 des Anhangs der ArbStättV verlangt den Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, wenn Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Ein Schild ersetzt keine notwendige technische Schutzmaßnahme. Ein Warnzeichen an einer ungesicherten Gefahrenstelle macht diese nicht automatisch sicher. Die Kennzeichnung ergänzt vielmehr das betriebliche Schutzkonzept.
Die konkreten Anforderungen an die Sicherheitskennzeichen werden insbesondere durch die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ konkretisiert.
Dazu gehören beispielsweise:
- Warnzeichen, die auf Gefahren wie elektrische Spannung, explosionsgefährliche Stoffe oder Flurförderzeuge aufmerksam machen.
- Verbotszeichen, die bestimmte gefährliche Handlungen untersagen.
- Gebotszeichen, die beispielsweise das Tragen persönlicher Schutzausrüstung vorgeben.
- Rettungszeichen, die Notausgänge, Fluchtwege oder Erste-Hilfe-Einrichtungen kennzeichnen.
- Brandschutzzeichen, mit denen Feuerlöscher und andere Einrichtungen zur Brandbekämpfung schnell auffindbar werden.
🔄Müssen alte Sicherheitskennzeichen automatisch ausgetauscht werden?
Diese Frage ist für viele Unternehmen besonders relevant. Die Antwort lautet: nicht zwangsläufig, aber sie müssen geprüft werden.
Mit der Neufassung der ASR A1.3 wurden verschiedene Sicherheitskennzeichen an die international und europäisch abgestimmte DIN EN ISO 7010 angepasst. Einige Zeichen wurden dabei deutlich verändert.

Für bestehende Arbeitsstätten ist deshalb die Gefährdungsbeurteilung entscheidend. Werden die geänderten Sicherheitszeichen nicht verwendet, muss geprüft werden, ob die bereits vorhandenen Zeichen weiterhin eingesetzt werden können.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum der Begriff Bestandsschutz in der Praxis mit Vorsicht verwendet werden sollte. Ein altes Schild darf nicht allein deshalb hängen bleiben, weil es bereits seit vielen Jahren vorhanden ist. Entscheidend ist, ob die Kennzeichnung unter den tatsächlichen Bedingungen weiterhin eindeutig, verständlich und sicher ist.
Wer ohnehin eine betriebliche Begehung, Modernisierung oder Umgestaltung durchführt, sollte deshalb auch die vorhandene Sicherheitskennzeichnung kontrollieren.
Schilder Klar bietet hierfür ein umfangreiches Sortiment an Sicherheitskennzeichen, darunter Rettungs- und Fluchtwegschilder, Brandschutzzeichen, Verbotszeichen, Gebotszeichen und Warnzeichen nach aktuellen Kennzeichnungsstandards.
👔 Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber?
Die Verantwortung für die Umsetzung der ArbStättV liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er muss die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.
Dazu gehört insbesondere, Gefährdungen zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, diese umzusetzen und ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.
Arbeitgeber müssen außerdem darauf achten, dass die Arbeitsstätte instand gehalten wird und festgestellte Mängel möglichst schnell beseitigt werden. Auch Fluchtwege und Notausgänge sowie vorhandene Sicherheitseinrichtungen müssen funktionsfähig bleiben.
Zur Verantwortung gehört außerdem die Unterweisung der Beschäftigten. Sicherheitskennzeichen können ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn Beschäftigte ihre Bedeutung kennen und wissen, wie sie sich im Gefahrfall verhalten müssen.
👷Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?
Auch Beschäftigte sind Teil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems. Sie profitieren unmittelbar von den Anforderungen der ArbStättV, da diese ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützen sollen.
In der Praxis sollten Beschäftigte erkennbare Sicherheitsmängel an die zuständigen Personen im Unternehmen melden. Das kann beispielsweise ein beschädigtes Sicherheitskennzeichen, ein zugestellter Notausgang oder eine verdeckte Feuerlöscherkennzeichnung sein.
Gleichzeitig müssen Beschäftigte die betrieblichen Sicherheitsanweisungen beachten. Gebotszeichen, Verbotszeichen, Warnzeichen und andere Kennzeichnungen sind nicht bloß Orientierungshilfen, sondern Bestandteile des betrieblichen Sicherheitskonzepts.
Besonders in Industrie und Logistik ist diese Zusammenarbeit wichtig. Wo Flurförderzeuge, Maschinen, Fußgänger und Lieferverkehr auf engem Raum zusammentreffen, können klare Kennzeichnungen entscheidend dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden.
⚙️Welche Auswirkungen hat die ArbStättV auf Industrie und Produktion?
Produktionsbetriebe verändern sich häufig. Maschinen werden ausgetauscht, Anlagen erweitert und Produktionslinien neu organisiert. Damit können sich auch Gefährdungen und Anforderungen an Verkehrswege oder Sicherheitskennzeichen ändern.
Ein Beispiel: Wird eine neue Maschine installiert, kann ein zuvor übersichtlicher Verkehrsweg plötzlich durch Staplerverkehr gekreuzt werden. Die bisherige Kennzeichnung reicht möglicherweise nicht mehr aus. Die Gefährdungsbeurteilung muss dann die neue Situation berücksichtigen.
Neben baulichen oder organisatorischen Maßnahmen können zusätzliche Warnzeichen, Gebotszeichen oder Boden- und Sicherheitsmarkierungen erforderlich sein.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag zu Pflichtschildern in der Produktion.
📦Was bedeutet die ArbStättV für Lager und Logistik?
Lager und Logistikzentren gehören zu den Bereichen, in denen sich Arbeitsbedingungen besonders dynamisch verändern. Neue Regalanlagen, geänderte Laufwege, zusätzliche Stapler, automatisierte Systeme oder eine höhere Lagerkapazität können die Gefährdungssituation deutlich verändern.
Ein vermeintlicher Bestandsschutz darf deshalb nicht dazu führen, dass eine überholte Sicherheitsorganisation unverändert bestehen bleibt.
Unternehmen sollten regelmäßig kontrollieren, ob Fluchtwege frei und eindeutig gekennzeichnet sind, Feuerlöscher schnell gefunden werden können, Gefahrenbereiche sichtbar sind und Verkehrswege verständlich organisiert werden.
Welche Kennzeichnungen dabei besonders relevant sind, erfahren Sie auch in unserem Blogbeitrag zu Pflichtschildern im Lager.
🏗️Welche Besonderheiten gelten auf Baustellen?
Baustellen verändern sich teilweise täglich. Verkehrswege, Arbeitsbereiche und Gefahrenstellen entstehen neu oder werden verlagert. Gerade deshalb ist eine statische Betrachtung der Sicherheitskennzeichnung hier häufig nicht ausreichend.
Warnungen vor Absturzgefahren, Gebote zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung, Verbote für unbefugtes Betreten oder die Kennzeichnung von Rettungswegen müssen zur jeweiligen Baustellensituation passen.
Die ArbStättV enthält in ihrem Anhang ergänzende Anforderungen für Baustellen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Kennzeichnung sollte regelmäßig mit dem tatsächlichen Baufortschritt abgeglichen werden.
Flexible und robuste Sicherheitskennzeichen können hier einen wesentlichen Beitrag zu einer eindeutigen Sicherheitskommunikation leisten.
🏥Öffentliche Einrichtungen und Handel: Bestandsschutz nicht mit Stillstand verwechseln
Auch öffentliche Einrichtungen, Verkaufsflächen und andere öffentlich zugängliche Arbeitsstätten verändern sich. Räume werden umgenutzt, Kundenströme ändern sich und neue Einrichtungen kommen hinzu.
Besonders Flucht- und Rettungswege verdienen Aufmerksamkeit. Notausgänge müssen angemessen und dauerhaft gekennzeichnet sein. Ebenso müssen Einrichtungen zur Brandbekämpfung schnell erkennbar und zugänglich sein.
Für Besucher und Kunden hat eine eindeutige Sicherheitskennzeichnung zusätzlich den Vorteil, dass wichtige Informationen weitgehend sprachunabhängig vermittelt werden können.
Normgerechte Piktogramme sorgen dafür, dass Fluchtwege, Feuerlöscher oder Gefahrenstellen auch in Stresssituationen schnell erkannt werden.
🛠️Praxisbeispiel: Modernisierung einer älteren Lagerhalle
Angenommen, ein Logistikunternehmen betreibt seit vielen Jahren eine Lagerhalle. Die vorhandenen Fluchtwegschilder und Warnzeichen stammen aus einer früheren Ausstattungsphase. Nun werden zusätzliche Regale eingebaut und die Verkehrsführung für Stapler verändert.
Die Frage sollte nicht lauten: „Hat die alte Beschilderung Bestandsschutz?“
Sinnvoller ist die Frage: „Ist unser bestehendes Sicherheitskonzept unter den neuen Bedingungen noch ausreichend?“
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird geprüft, ob die vorhandenen Fluchtwege weiterhin geeignet sind, ob zusätzliche Gefahrenstellen entstehen und ob die Sicherheitskennzeichen eindeutig wahrgenommen werden können.
Möglicherweise kann ein Teil der vorhandenen Kennzeichnung bestehen bleiben. An anderen Stellen können neue Warnzeichen, Rettungszeichen oder Bodenmarkierungen erforderlich werden.
Dieses Vorgehen ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich. Statt sämtliche Kennzeichnungen pauschal auszutauschen, können Unternehmen gezielt dort investieren, wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht.
💡Tipps zur Einhaltung der ArbStättV bei bestehenden Arbeitsstätten
Wer ältere Arbeitsstätten sicher betreiben möchte, sollte die Einhaltung der ArbStättV nicht als einmaliges Projekt betrachten. Ein kontinuierlicher Prozess ist in der Regel effektiver.
Prüfen Sie zunächst regelmäßig Ihre Gefährdungsbeurteilung und aktualisieren Sie diese insbesondere nach Umbauten, Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen der Arbeitsabläufe.
Beziehen Sie dabei die Sicherheitskennzeichnung ausdrücklich ein. Kontrollieren Sie, ob Schilder beschädigt, verschmutzt oder verdeckt sind und ob sie aus der üblichen Blickrichtung gut erkannt werden können.
Überprüfen Sie außerdem, ob die vorhandenen Sicherheitskennzeichen noch zur tatsächlichen Gefährdung passen. Ein korrektes Warnzeichen an der falschen Stelle erfüllt seinen Zweck ebenso wenig wie ein veralteter Fluchtwegplan nach einem Umbau.
Berücksichtigen Sie die aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten und dokumentieren Sie insbesondere dann sorgfältig, wenn Sie von den dort beschriebenen Lösungen abweichen.
Und nicht zuletzt: Nutzen Sie Modernisierungen als Gelegenheit, das gesamte Kennzeichnungssystem zu überprüfen. Werden ohnehin Maschinen versetzt, Räume umgebaut oder Verkehrswege geändert, lässt sich die Sicherheitskennzeichnung meist effizient mit aktualisieren.

✅Normgerechte Sicherheitskennzeichen passend zur Gefährdungsbeurteilung auswählen
Ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Kennzeichnungsbedarf festgestellt worden, kommt es auf die richtige Auswahl an.
Bei Schilder Klar finden Unternehmen passende Sicherheitskennzeichen für zahlreiche Einsatzbereiche. Dazu zählen unter anderem Rettungszeichen und Fluchtwegschilder, Brandschutzzeichen, Warnzeichen, Verbotszeichen und Gebotszeichen.
Der Vorteil einer professionellen Kennzeichnung liegt nicht nur in einem normgerechten Erscheinungsbild. Entscheidend sind auch Material, Größe, Erkennungsweite, Einsatzort und Beständigkeit.
Ein Schild in einer trockenen Verwaltung hat andere Anforderungen als ein Sicherheitskennzeichen in einer Produktionshalle oder auf einer Baustelle. Feuchtigkeit, UV-Strahlung, Verschmutzung oder mechanische Beanspruchung können die Lebensdauer und Lesbarkeit beeinflussen.
Schilder Klar verbindet ein umfangreiches Sortiment mit mehr als 90 Jahren Erfahrung in der Schilderfertigung und bietet Lösungen Made in Germany für unterschiedlichste gewerbliche Anforderungen.
🖌️Wenn Standardschilder nicht ausreichen: individuelle Lösungen
Nicht jede betriebliche Situation lässt sich vollständig mit einem Standardschild lösen. Manchmal muss beispielsweise ein normgerechtes Sicherheitskennzeichen mit einem zusätzlichen betriebsspezifischen Hinweis kombiniert werden.
Für solche Anwendungen können Sie den Schildergenerator von Schilder Klar nutzen. Damit lassen sich individuelle Schilder für Industrie, Bau, Logistik, Handel und öffentliche Einrichtungen konfigurieren.
Benötigen Sie eine Lösung, die sich nicht über den Generator abbilden lässt, sind auch Sonderanfertigungen möglich. Vom Einzelstück bis zur größeren Serie können Größe, Material und Ausführung auf den jeweiligen Einsatzzweck abgestimmt werden.
Gerade bei komplexen Bestandsgebäuden ist diese Flexibilität hilfreich. Denn nicht jede Arbeitsstätte lässt sich nach einem Standardschema kennzeichnen.
❌Typische Fehler beim Umgang mit ArbStättV und Bestandsschutz
Ein häufiger Fehler besteht darin, Bestandsschutz als dauerhafte Ausnahme von aktuellen Arbeitsschutzanforderungen zu verstehen. Das kann zu falschen Entscheidungen führen.
Ebenso problematisch ist es, Änderungen an einer Arbeitsstätte vorzunehmen, ohne anschließend die Gefährdungsbeurteilung und die Kennzeichnung anzupassen.
Weitere typische Fehler sind:
- alte Sicherheitskennzeichen ungeprüft weiterzuverwenden
- neue Schilder ohne Betrachtung der tatsächlichen Gefährdung anzubringen
- Fluchtwegkennzeichnungen nach Umbauten nicht anzupassen
- Sicherheitszeichen durch Regale, Maschinen oder Waren zu verdecken
- beschädigte oder schlecht lesbare Kennzeichnungen nicht zu ersetzen
- betriebliche Veränderungen nicht in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen
Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Sicherheit ist kein statischer Zustand. Sobald sich Nutzung, Arbeitsabläufe oder Gefahren verändern, sollte geprüft werden, ob die bisherigen Maßnahmen weiterhin ausreichen.
🛡️Bei der ArbStättV zählt das aktuelle Schutzniveau
Die ArbStättV verfolgt ein klares Ziel: Arbeitsstätten sollen so eingerichtet und betrieben werden, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Für ältere Arbeitsstätten bedeutet das nicht automatisch, dass jede neue technische Vorgabe einen vollständigen Umbau auslöst. Ein pauschaler Bestandsschutz lässt sich daraus aber ebenso wenig ableiten.
Die frühere Übergangsregelung des § 8 Abs. 1 ArbStättV ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Für bestehende Arbeitsstätten kommt es heute deshalb vor allem auf eine aktuelle und sorgfältige Gefährdungsbeurteilung an. Einzelne Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) können zusätzliche Übergangsregelungen oder alternative Lösungen enthalten.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Sicherheitskennzeichnung. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob vorhandene Sicherheitskennzeichen noch verständlich, sichtbar, passend zur Gefährdung und für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet sind.
Ob Industriehalle, Baustelle, Logistikzentrum, öffentliche Einrichtung oder Verkaufsfläche: Wer Veränderungen frühzeitig bewertet und seine Kennzeichnung systematisch überprüft, verbindet Arbeitssicherheit mit effizienten betrieblichen Abläufen.
Sie haben Fragen zur passenden Sicherheitskennzeichnung oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Sicherheitskennzeichen? Das Team von Schilder Klar berät Sie gerne persönlich.












































































