Zur Startseite gehen
Zur Startseite gehen

Verbotsschild, Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten P035 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)

1,80 €

zzgl. Versandkosten exkl. MwSt.

Stück

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1 Arbeitstag


Artikel-Nr.: 1400/61
Größe: 100 mm
Material: Folie selbstklebend
Auswahl
Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Folie selbstklebend100 mm 1400/61
1,80 €
Folie selbstklebend200 mm 1400/62
3,75 €
Beschreibung
Produktinformationen "Verbotsschild, Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten P035 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)"

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine mit Metall beschlagene Schuhsohle zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Schuh überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.

Eigenschaften:

  • Material: Folie selbstklebend
  • Maße:
    • 100 mm
    • 200 mm
  • Grundfarbe: weiß, Aufdruckfarbe: schwarz/rot
  • Lochung: ungelocht
  • witterungsbeständig: bedingt
  • zur Anbringung auf glatten Oberflächen
  • Symbol: Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten, P035 - ASR A1.3/DIN EN ISO 7010

Nutzen Sie das Verbotsschild "Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten" überall dort, wo von diesem eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht. Setzen Sie das Verbotsschild beispielsweise ein, wenn bei bestimmten Bodenbelägen eine hohe Rutschgefahr durch metallbeschlagenes Schuhwerk entstehen kann.

Material Größe Artikel-Nr. Stückpreis
Folie selbstklebend100 mm 1400/61
1,80 €
Folie selbstklebend200 mm 1400/62
3,75 €
Produktinformationen "Verbotsschild, Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten P035 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)"

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine mit Metall beschlagene Schuhsohle zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Schuh überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.

Eigenschaften:

  • Material: Folie selbstklebend
  • Maße:
    • 100 mm
    • 200 mm
  • Grundfarbe: weiß, Aufdruckfarbe: schwarz/rot
  • Lochung: ungelocht
  • witterungsbeständig: bedingt
  • zur Anbringung auf glatten Oberflächen
  • Symbol: Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten, P035 - ASR A1.3/DIN EN ISO 7010

Nutzen Sie das Verbotsschild "Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten" überall dort, wo von diesem eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht. Setzen Sie das Verbotsschild beispielsweise ein, wenn bei bestimmten Bodenbelägen eine hohe Rutschgefahr durch metallbeschlagenes Schuhwerk entstehen kann.