Transport- und Verpackungskennzeichnung

Warum Transport- und Verpackungskennzeichen unverzichtbar sind
In der Industrie, Logistik und im Handel zählt eines mehr denn je: Sicherheit und Effizienz im Warenverkehr. Ob beim Versand von Gefahrgut, empfindlicher Elektronik oder handelsüblichen Produkten – die richtige Kennzeichnung von Verpackungen ist Pflicht und schützt nicht nur Ware und Personal, sondern auch Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Normen und Vorschriften gelten, wie Sie Fehler vermeiden und welche Lösungen von Schilder Klar Ihre Transportprozesse vereinfachen.
❗ Herausforderungen in Industrie, Logistik und Handel
Unternehmen stehen heute vor einer Vielzahl an Vorschriften. Ob internationale Gefahrguttransporte, innerdeutsche Logistik oder multimodaler Versand – jeder Transport erfordert eine korrekte und sichtbare Gefahrgutkennzeichnung.
Die größten Herausforderungen:
- Unterschiedliche Regelwerke je nach Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft, See)
- Häufige Aktualisierungen der ADR- und GGVSEB-Richtlinien
- Missverständliche oder beschädigte Kennzeichnungen
- Zeitaufwand und Haftungsrisiken durch fehlerhafte Etiketten
Ein fehlendes oder falsches Transportkennzeichen kann im Ernstfall zu Bußgeldern, Lieferverzögerungen oder sogar Unfällen führen. Daher ist eine durchdachte, normkonforme Verpackungskennzeichnung entscheidend.

📚 Normen und Vorschriften im Überblick
Wer Gefahrgut transportiert oder verpackt, muss sich auf ein komplexes Regelwerk aus nationalen und internationalen Vorschriften einstellen. Diese Normen sorgen dafür, dass gefährliche Stoffe sicher, eindeutig und nachvollziehbar befördert werden – unabhängig davon, ob der Transport auf der Straße, Schiene, zu Wasser oder in der Luft erfolgt. Fehlerhafte oder fehlende Transportkennzeichen können dabei schnell teuer werden – sowohl in Form von Bußgeldern als auch durch Sicherheitsrisiken oder Lieferverzögerungen.
Im Folgenden ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Normen und ihre Anforderungen an Transport- und Verpackungskennzeichen:
🚚 ADR – Europäisches Übereinkommen für den Straßenverkehr
Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) ist das zentrale Regelwerk für den Straßentransport gefährlicher Güter innerhalb Europas. Es legt fest, welche Stoffe als gefährlich gelten, wie sie verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert werden müssen.
Wichtige Punkte:
- Jede Verpackung, jedes Fahrzeug und jeder Container muss mit einem passenden Transportkennzeichen versehen sein, z. B. Gefahrzettel, UN-Nummern oder Warnhinweise.
- Die Materialien für Verpackungskennzeichen müssen dauerhaft haften, witterungsbeständig und chemikalienresistent sein.
- Es gelten klare Vorschriften zu Schriftgröße, Symbolgestaltung und Farbkontrast, damit Kennzeichen auch bei schlechten Sichtverhältnissen eindeutig erkennbar bleiben.
- Fahrzeuge müssen an Vorder- und Rückseite mit orangefarbenen Warntafeln versehen sein – die so genannte ADR-Tafel.
Zudem schreibt das ADR regelmäßige Schulungen für Fahrpersonal und Absender vor, um sicherzustellen, dass die Kennzeichnungspflichten korrekt umgesetzt werden.
GGVSEB – Deutsche Umsetzung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ist die nationale Umsetzung des ADR und RID in Deutschland. Sie präzisiert die Anforderungen für den inländischen Transport und ergänzt das europäische Regelwerk um nationale Besonderheiten.
Das bedeutet für Unternehmen:
- Verpackungen müssen eindeutig gekennzeichnet und mit geeigneten Verpackungsetiketten versehen werden.
- Auch kleine Abweichungen von der ADR-Norm, z. B. in Sonderfällen bei innerdeutschen Transporten, müssen berücksichtigt werden.
- Die GGVSEB legt fest, wer in der Lieferkette (Absender, Verpacker, Befüller, Beförderer, Empfänger) welche Verantwortung trägt.
Für Betriebe in der Logistik ist sie damit die maßgebliche Grundlage, um Prozesse rechtssicher und effizient zu gestalten.
🚆 RID – Eisenbahnverkehr
Das RID (Reglement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses) betrifft den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene. Es entspricht inhaltlich weitgehend dem ADR, berücksichtigt aber die besonderen Anforderungen des Schienentransports.
Besonderheiten:
- Kennzeichnungen müssen auf Waggons, Containern und Ladeeinheiten dauerhaft sichtbar angebracht sein.
- Transportkennzeichen müssen stoßfest und abriebfest sein, da im Bahnverkehr stärkere Vibrationen und längere Transportzeiten üblich sind.
- Bei internationalen Bahnverkehren (z. B. zwischen Deutschland, Schweiz und Österreich) gilt das RID verpflichtend, auch für innergemeinschaftliche Transporte.
🚢 IMDG-Code – Seeverkehr
Für den Transport auf See gilt der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code), herausgegeben von der International Maritime Organization (IMO). Er ist weltweit verbindlich und regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf Schiffen.
Kernanforderungen:
- Etiketten müssen wasserfest, UV-beständig und haftstark sein – idealerweise laminiert oder aus Folie mit hoher Resistenz gegen Salzwasser.
- Kennzeichen müssen an allen vier Seiten des Containers angebracht werden, um auch im Hafenumschlag eindeutig erkennbar zu bleiben.
- Der IMDG-Code schreibt zudem detaillierte Vorschriften zu Verpackung, Dokumentation, Lagerung und Trennung von Gefahrgütern vor (z. B. „nicht zusammen laden mit…“).
Für Exporteure und Speditionen, die Container per Schiff versenden, ist der IMDG-Code die wichtigste Norm – besonders in Kombination mit dem ADR für den Vorlauf auf der Straße.
🛫 IATA-DGR – Lufttransport
Der IATA Dangerous Goods Regulation (IATA-DGR) ist das Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr, herausgegeben von der International Air Transport Association.
Wichtige Unterschiede zu anderen Normen:
- Aufgrund der besonderen Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt gelten strengere Mengenbeschränkungen und Verpackungsvorschriften.
- Etiketten müssen reißfest, nicht reflektierend und antistatisch sein.
- Jede Sendung muss mit einer „Shipper’s Declaration“ dokumentiert werden, in der die genaue Klassifizierung und Kennzeichnung aufgeführt ist.
- Für Luftfrachtsendungen mit Lithiumbatterien, Aerosolen oder medizinischen Proben gelten zusätzliche Sonderregelungen (z. B. SV 188, siehe unten).
Unternehmen, die international versenden, müssen daher prüfen, ob ihre Verpackungskennzeichnung alle Anforderungen der IATA-DGR erfüllt – insbesondere bei Kombitransporten, die mehrere Verkehrsträger umfassen.
SV 188 – Sondervorschrift für Lithiumbatterien
Die Sondervorschrift 188 (SV 188) ist Teil des ADR und regelt den Transport von Lithiumbatterien – einem der sensibelsten Gefahrgüter überhaupt. Diese Vorschrift definiert, wann Lithiumbatterien als „freigestellte Mengen“ gelten und wie sie zu kennzeichnen sind.
Das müssen Sie beachten:
- Jedes Paket mit Lithiumbatterien muss mit einem speziellen Warnetikett versehen sein.
- Das Etikett enthält das Batteriesymbol, eine Flammenpiktografie sowie eine Telefonnummer für Notfälle.
Bei Schilder Klar erhalten Sie passende Gefahrgutaufkleber für den Transport von Lithiumbatterien, die exakt den Vorgaben der SV 188 entsprechen.
So gewährleisten Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch den Schutz Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Transportpartner.
Zusammenspiel der Normen – Multimodaler Transport
In der Praxis überschneiden sich diese Vorschriften häufig: Eine Sendung kann z. B. per Lkw (ADR), Bahn (RID) und Schiff (IMDG) befördert werden. In diesem Fall müssen alle relevanten Anforderungen erfüllt sein – das schwächste Glied bestimmt den Standard.
Deshalb ist es entscheidend, Transport- und Verpackungskennzeichen zu wählen, die alle Normen gleichzeitig erfüllen.

☣️ Gefahrgutklassen im Überblick
Gefährliche Güter werden nach dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) in neun Hauptklassen unterteilt. Diese Einteilung ist international standardisiert und wird in gleicher oder angepasster Form auch in den Regelwerken RID, IMDG, IATA und GGVSEB verwendet. Jede Klasse steht für eine spezifische Art von Gefahr und erfordert eigene Transportkennzeichen und Verpackungsvorschriften.
Die richtige Einstufung ist entscheidend, um die passende Gefahrgutkennzeichnung anzubringen und eine sichere Beförderung zu gewährleisten. Fehler in der Klassifizierung können zu Sicherheitsrisiken, Transportverzögerungen oder Bußgeldern führen.
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht über alle neun Gefahrgutklassen, deren Unterkategorien und praxisnahe Beispiele für den sicheren Umgang und Transport.
Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände
Diese Klasse umfasst Stoffe und Gegenstände, die durch chemische Reaktion Gase entwickeln und dabei eine explosionsartige Wirkung entfalten können. Dazu gehören Sprengstoffe, Feuerwerkskörper oder Zündmittel.
Beispiele: Dynamit, Schwarzpulver, Signalraketen, Airbag-Zünder
Kennzeichnung: Orangefarbener Gefahrzettel mit explodierender Bombe (Symbol), UN-Nummern beginnend mit „01“.
Besonderheit: Transport ist streng reglementiert; Fahrzeuge benötigen spezielle ADR-Ausrüstung und geschultes Personal.

Klasse 2 – Gase
Hierunter fallen komprimierte, verflüssigte oder gelöste Gase. Sie können entzündbar, nicht entzündbar oder giftig sein.
Unterklassen:
- 2.1: Entzündbare Gase (z. B. Propan, Butan, Wasserstoff)
- 2.2: Nicht entzündbare, nicht giftige Gase (z. B. Stickstoff, Kohlendioxid)
- 2.3: Giftige Gase (z. B. Chlor, Ammoniak)
Kennzeichnung: Rautenförmige Gefahrzettel mit Flamme, Gasflasche oder Totenkopf – je nach Subklasse.
Praxis-Tipp: Druckgasbehälter müssen dauerhaft mit dem passenden Transportkennzeichen versehen werden, auch wenn sie leer, aber noch unter Druck stehen.

Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
Hierzu gehören Flüssigkeiten, die bereits bei niedrigen Temperaturen Dämpfe bilden können, die mit Luft explosionsfähige Gemische ergeben.
Beispiele: Benzin, Ethanol, Aceton, Lacke, Lösungsmittel.
Kennzeichnung: Rote Raute mit schwarzer Flamme und UN-Nummer, z. B. UN 1203 (Benzin).

Klasse 4 – Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
Unterklassen:
- 4.1: Entzündbare feste Stoffe (z. B. Schwefel, Zündhölzer, Nitrocellulose)
- 4.2: Selbstentzündliche Stoffe (z. B. Phosphor, Eisen-Sulfid)
- 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden (z. B. Natrium, Kalium)
Kennzeichnung: Weiße oder rote Rauten mit schwarzer Flamme oder chemischem Symbol.

Klasse 5 – Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
Diese Stoffe fördern Brände oder reagieren heftig mit anderen Materialien.
Unterklassen:
- 5.1: Oxidierende Stoffe (z. B. Ammoniumnitrat, Wasserstoffperoxid-Lösungen)
- 5.2: Organische Peroxide (z. B. MEKP, Benzoylperoxid)
Kennzeichnung: Gelbe Rauten mit Flamme über einem Kreis oder roter Flamme auf gelbem Grund.

Klasse 6 – Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
Unterklassen:
- 6.1: Giftige Stoffe (z. B. Cyanide, Pestizide, Methanol)
- 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe (z. B. medizinische Proben, kontaminierte Materialien)
Kennzeichnung: Weiße Gefahrzettel mit Totenkopf (6.1) oder Biohazard-Symbol (6.2).
Hinweis: Für Labore und medizinische Transporte gelten zusätzlich spezifische Verpackungsnormen (z. B. UN 3373 für „Biological Substance, Category B“).

Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
Diese Stoffe emittieren ionisierende Strahlung. Der Transport unterliegt besonders strengen Sicherheitsbestimmungen.
Beispiele: Medizinische Isotope, Brennelemente, Laborproben.
Kennzeichnung: Gelb-weißer Gefahrzettel mit Strahlensymbol und Angabe der Transportkategorie (I, II oder III).

Klasse 8 – Ätzende Stoffe
Hierzu zählen Materialien, die Haut, Metall oder andere Stoffe durch chemische Reaktion angreifen können.
Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge, Salzsäure.
Kennzeichnung: Schwarze und weiße Raute mit Symbol einer ätzenden Flüssigkeit auf Hand und Metall.

Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Diese Klasse dient als Sammelkategorie für Stoffe, die in keine andere Klasse passen, aber dennoch eine Gefahr darstellen.
Beispiele:
- Lithiumbatterien
- Trockeneis (CO₂, fest)
- Umweltgefährdende Stoffe
- Magnetische Materialien
Kennzeichnung: Schwarz-weiße Raute mit Streifenmuster und Ziffer 9.
Besonderheit: Für Lithiumbatterien gilt zusätzlich die Sondervorschrift SV 188, die eine spezifische Kennzeichnung verlangt.

☝️ Warum die korrekte Klassifizierung entscheidend ist
Die richtige Zuordnung eines Stoffes oder Produkts zu seiner Gefahrgutklasse ist die Grundlage für jede weitere Verpackungs-, Lagerungs- und Transportentscheidung. Nur wenn die Einstufung korrekt vorgenommen wird, können die passenden Verpackungskennzeichen ausgewählt, Sicherheitsdatenblätter erstellt und Schulungen für Mitarbeiter durchgeführt werden.
Ein durchdachtes Kennzeichnungssystem hilft:
- Risiken und Haftungsprobleme zu vermeiden
- die Sicherheit für Personal, Umwelt und Empfänger zu gewährleisten
- Lieferketten effizienter und regelkonform zu gestalten
👍 Ganzheitliche Kennzeichnung im Betrieb – über Gefahrgut hinaus
Sichere und normgerechte Transport- und Verpackungskennzeichen sind das Fundament eines funktionierenden Logistikprozesses. Doch in der Praxis hört Kennzeichnung längst nicht bei der Gefahrgutvorschrift auf.
Wer tagtäglich mit Warenbewegung, Qualitätskontrolle oder Versandvorbereitung zu tun hat, weiß: Auch innerbetriebliche Informationen müssen klar, sichtbar und dauerhaft kommuniziert werden.
Damit aus Kennzeichnung ein System wird, gehören drei Komponenten zusammen: Information, Organisation und Sicherheit.
1. Papieretiketten für Qualität und Prozessklarheit
Während Gefahrgutetiketten vor externen Risiken warnen, sorgen selbstklebende Papieretiketten innerhalb des Unternehmens für Ordnung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung. Ob ein Produkt freigegeben, gesperrt oder geprüft ist – solche Statuskennzeichnungen ermöglichen es Mitarbeitenden in Produktion, Qualitätsmanagement und Lager, Entscheidungen schnell und sicher zu treffen.
Durch klare Beschriftungen entstehen keine Missverständnisse zwischen Fertigung, Wareneingang und Versand. Damit unterstützen Papieretiketten nicht nur stabile Prozesse, sondern auch branchenübliche Compliance-Standards – etwa in der Lebensmittel-, Chemie- oder Maschinenbauindustrie.
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2. Verpackungsetiketten & Gefahrgutaufkleber – eindeutige Markierung für alle Transportgüter
Zur betrieblichen Kennzeichnung gehört nicht nur der Qualitätsstatus, sondern auch die eindeutige Identifikation der Versandstücke. Unsere Verpackungsetiketten bieten hierfür robuste, gut sichtbare Lösungen für Kartonagen, Paletten und Kisten – etwa Hinweise wie „Vorsicht!“, „Nicht stürzen“ oder „Oben“.
Ergänzend dazu sind für bestimmte Produkte auch spezielle Markierungen notwendig: Unsere Gefahrgutaufkleber für begrenzte Mengen, freigestellte Mengen & UN-Nummern ermöglichen eine normgerechte Kennzeichnung, selbst wenn nur Kleinstmengen oder Sonderregelungen gelten. So bleibt jede Sendung korrekt und nachvollziehbar markiert – ohne zusätzlichen Aufwand im Versandprozess.
3. Verpackungsbänder als sichtbares Sicherheitsversprechen
Verpackungsbänder sind im Versand das, was Etiketten im Betrieb sind: sichtbare, unmittelbare Kommunikation. Ein hochwertiges Verpackungsband sichert nicht nur Kartons und Paletten, sondern vermittelt auch Professionalität und Sorgfalt. Bedruckte Varianten mit Hinweisen wie „Vorsicht Glas“, „Nicht stapeln“ oder „Geprüft“ wirken wie ein stiller Sicherheitsbeauftragter entlang der gesamten Lieferkette.
So zeigen Sie Kunden und Logistikpartnern: Diese Sendung ist sorgfältig verpackt, geprüft und sicher zu transportieren.
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4. Dokumententaschen für saubere, geschützte Versandunterlagen
Eine professionelle Kennzeichnung endet nicht bei Etiketten und Bändern – auch Transportdokumente müssen sicher am Packstück angebracht sein. Unsere Versand-, Lieferschein- und Dokumententaschen schützen wichtige Unterlagen vor Schmutz, Feuchtigkeit und Abrieb und stellen sicher, dass sie beim Empfänger unversehrt ankommen. Gleichzeitig machen sie Begleitpapiere sofort sichtbar, was unnötige Rückfragen entlang der Lieferkette reduziert.
5. Präzise Werkzeuge für sichere Abläufe
Jede gute Kennzeichnung braucht auch das richtige Werkzeug. Beim Zuschneiden von Etiketten, Umverpackungen oder Folien sind sichere und ergonomische Cuttermesser unverzichtbar. Sie tragen wesentlich zur Arbeitssicherheit bei und ermöglichen sauberes, effizientes Arbeiten – besonders in Bereichen mit hohem Versandaufkommen.
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📣 Sicherheit und Normtreue mit System
Professionelle Transport- und Verpackungskennzeichen sind mehr als nur Etiketten – sie sind ein entscheidender Bestandteil Ihrer Logistikkette. Wer auf hochwertige Lösungen setzt, reduziert Risiken, spart Zeit und schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern.
Schilder Klar ist Ihr erfahrener Partner für alle Anforderungen rund um Gefahrgutkennzeichnung und Verpackungskennzeichnung – von individuellen Drucklösungen bis zu sofort einsetzbaren Standardetiketten.
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