Kennzeichnungspflicht: Welche Schilder muss Ihr Unternehmen nachrüsten?

Sicherheit durch Sichtbarkeit – Warum die Kennzeichnungspflicht so entscheidend ist
Ob Werkstatt, Lagerhalle oder Verwaltung – eine gut sichtbare und normgerechte Kennzeichnung ist in jedem Arbeitsumfeld ein elementarer Bestandteil von Sicherheit und Organisation. Dabei geht es nicht nur um Ordnung und Orientierung, sondern ganz konkret um Sicherheit, Haftungsvermeidung und Rechtssicherheit. Die Kennzeichnungspflicht betrifft nahezu jede Einrichtung: von der Industrieanlage über Lagerhallen, Verkaufsflächen bis hin zu öffentlichen Gebäuden. Wer hier veraltet, unvollständig oder gar nicht kennzeichnet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall Unfälle mit Personenschaden.
In diesem umfassenden Leitfaden führen wir Sie durch die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen, Herausforderungen und praktischen Umsetzungsbeispiele. Mit fundierten Tipps und Produktvorschlägen von Schilder Klar helfen wir Ihnen dabei, Ihre Beschilderung normgerecht, langlebig und betriebsspezifisch zu gestalten. Profitieren Sie von unserem Wissen für Ihre Kaufentscheidung und erfahren Sie, wie Sie mithilfe der richtigen Schilder konkret Probleme lösen können.
Die Herausforderungen der Zielgruppen im Überblick
Industrie: Sicherheit und Effizienz im Maschinenumfeld
Industrieunternehmen stehen vor einer Vielzahl an Gefahrenquellen: bewegliche Maschinenteile, Gefahrstoffe, heiße Flächen, automatisierte Prozesse. Die Kennzeichnung dieser Risiken erfolgt durch Sicherheitskennzeichen, wie Warn-, Gebots- und Verbotszeichen. Diese müssen nicht nur gut sichtbar angebracht, sondern auch international verständlich sein – insbesondere bei multilingualen Belegschaften. Hinzu kommt der Bedarf an Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, die im Ernstfall Menschenleben retten kann.

Logistik: Effizienz durch Struktur und Sicherheit
In Logistikzentren herrscht Bewegung: Staplerverkehr, Lieferanten, Laufwege für Personal. Eine lückenhafte oder unübersichtliche Kennzeichnung führt zu erhöhter Unfallgefahr und Zeitverlust. Ein gutes Kennzeichnungssystem steigert nachweislich die Prozesssicherheit und sorgt für eine reibungslose Orientierung.

Öffentliche Einrichtungen: Barrierefreiheit und Rechtssicherheit
Städtische Gebäude, Schulen, Bibliotheken und Krankenhäuser haben nicht nur für Personal, sondern auch für Besucher eine Informationspflicht. Dazu gehören unter anderem Fluchtwegpläne, Brandschutzkennzeichen und Hinweise zu Videoüberwachung. Diese müssen nicht nur korrekt, sondern auch barrierefrei gestaltet sein (z. B. durch Piktogramme).

Handel: Orientierung und Vertrauen schaffen
Gerade im Einzelhandel ist gute Kennzeichnung Teil des Kundenerlebnisses. Wegweiser, Tür- und Piktogrammschilder oder Hinweise zu Kameraüberwachung dienen nicht nur der Orientierung, sondern auch dem Vertrauen. Gleichzeitig ist die Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht – insbesondere bei Rettungs- und Brandschutzzeichen – unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zuverlässig auszuschließen.

❗ Rechtliche Grundlagen: Was die Kennzeichnungspflicht vorschreibt
Damit Ihre betriebliche Kennzeichnung nicht nur funktional, sondern auch rechtskonform ist, sollten Sie die wichtigsten gesetzlichen und normativen Vorgaben kennen – denn sie bilden die Grundlage jeder wirksamen und haftungssicheren Beschilderung.
1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine zentrale rechtliche Grundlage zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze in Deutschland. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Beschäftigte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Ein zentraler Bestandteil davon ist die angemessene und dauerhafte Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Verkehrswegen, Notausgängen sowie Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen.
§ 3a ArbStättV in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) regelt explizit, dass Sicherheitseinrichtungen eindeutig gekennzeichnet und leicht auffindbar sein müssen. Auch temporäre Gefährdungen, z. B. durch Bauarbeiten, müssen durch geeignete Beschilderung deutlich gemacht werden.
In der Praxis bedeutet das u. a.:
• Flucht- und Rettungswege müssen dauerhaft sichtbar und eindeutig ausgeschildert sein
• Brandschutzkennzeichen (Feuerlöscher, Wandhydranten etc.) sind verpflichtend anzubringen
• Verkehrswege und Türen mit Gefahrpotenzial (z. B. Glastüren) müssen gekennzeichnet sein
• Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Verbandskästen, Augenduschen oder Notruftelefone sind gut sichtbar zu markieren
2. ASR A1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Gestaltung und Anbringung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen. Sie ist damit eine der wichtigsten Referenzquellen für Unternehmen, die ihre Kennzeichnungspflichten rechtskonform umsetzen wollen.
Im Mittelpunkt der ASR A1.3 steht die Verwendung von standardisierten Symbolen nach der international gültigen DIN EN ISO 7010. Diese Symbole – etwa für „Notausgang“, „Feuerlöscher“ oder „Rutschgefahr“ – sind so gestaltet, dass sie unabhängig von Sprache und Lesefähigkeit intuitiv verständlich sind. Damit erfüllt die Regel auch Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion.
Wesentliche Inhalte der ASR A1.3 im Überblick:
• Symbolik & Farbgebung: Die Regel schreibt exakt vor, welche Piktogramme, Farben und Formen für Gebots-, Verbots-, Warn- und Rettungszeichen verwendet werden müssen.


Praxis-Tipp: Viele Unternehmen führen noch Schilder nach alter DIN 4844 oder mit individueller Gestaltung. Diese sollten dringend durch standardisierte Zeichen nach ASR A1.3 ersetzt werden, um Rechts- und Haftungssicherheit herzustellen.
3. DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ist eine zentrale Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und gilt branchenübergreifend für nahezu alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland. Sie bildet das Fundament für ein sicheres und gesundes Arbeiten und enthält klare Vorgaben für die Organisation des Arbeitsschutzes – einschließlich der Kennzeichnung von Gefährdungen und sicherheitsrelevanten Bereichen.
Ziel der DGUV Vorschrift 1 ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass Unternehmen alle notwendigen Informationen und Hinweise durch geeignete Sicherheitskennzeichen sichtbar und verständlich zur Verfügung stellen.
Zentrale Anforderungen im Kontext der Kennzeichnung:
• § 4 – Allgemeine Pflichten des Unternehmers:Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Gefährdungen zu treffen. Dazu zählt explizit die Verpflichtung, „Warn-, Gebots-, Verbots- und Rettungszeichen“ normgerecht und dauerhaft zu installieren.
• § 2 – Gefährdungsbeurteilung: Unternehmen müssen regelmäßig analysieren, welche Gefährdungen an Arbeitsplätzen bestehen – und daraufhin geeignete Kennzeichnungen ableiten.
• § 12 – Unterweisung der Versicherten: Beschäftigte müssen über die Bedeutung und den Standort von Sicherheitszeichen unterrichtet werden. Visuelle Kennzeichnungen sind also Teil der betrieblichen Unterweisungspflicht.
• § 22 – Besondere betriebliche Einrichtungen: Hier wird geregelt, dass Gefahrenbereiche – z. B. an Maschinen, chemischen Anlagen oder Verkehrswegen – besonders zu sichern und entsprechend sichtbar zu kennzeichnen sind.
Bedeutung für die Praxis
Werden Schilder vernachlässigt, falsch eingesetzt oder unleserlich montiert, kann dies bei einem Unfall zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen können bei Verstößen Bußgelder verhängen oder im Schadensfall Regressforderungen stellen – insbesondere, wenn mangelhafte Kennzeichnung als mitverursachend gilt.
Fazit: Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Unternehmen dazu, Sicherheit sichtbar zu machen – und zwar mit normgerechten, dauerhaft befestigten Schildern, die Mitarbeitende, Kunden und Besucher aktiv vor Gefahren schützen. Sie ergänzt damit die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A1.3 um den expliziten Fokus auf präventive Verantwortung des Unternehmers.
4. DIN-Normen wie DIN EN ISO 7010, DIN 2360, DIN 4003
Neben gesetzlichen Regelwerken wie der ArbStättV oder der DGUV Vorschrift 1 bilden technische DIN- und ISO-Normen die Grundlage für eine einheitliche, verständliche und rechtskonforme Sicherheitskennzeichnung. Sie regeln die Gestaltung, Farbgebung, Symbole, Maße und Anwendungskontexte von Schildern im Arbeitsumfeld. Wer diese Normen einhält, stellt sicher, dass Kennzeichen nicht nur formell korrekt, sondern auch intuitiv verständlich sind.
DIN EN ISO 7010 – Die zentrale Norm für Sicherheitszeichen
Die DIN EN ISO 7010 ist die wichtigste internationale Norm für Sicherheitszeichen. Sie wurde eingeführt, um in ganz Europa (und darüber hinaus) einheitliche und sprachunabhängige Symbole zur Anwendung zu bringen. Ziel ist es, Sicherheitssymbole für alle Menschen – unabhängig von Sprache, Herkunft oder Lesevermögen – sofort erkennbar zu machen.
Kerninhalte:
• Definition und Gestaltung von Symbolen für: Verbotszeichen (z. B. Rauchen verboten), Warnzeichen (z. B. Warnung vor Stromschlag), Gebotszeichen (z. B. Gehörschutz tragen), Rettungszeichen (z. B. Notausgang), Brandschutzzeichen (z. B. Feuerlöscher)
• Vorgaben zu Form, Farbe, Kontrast und Symbolgröße
• Pflicht zur Verwendung dieser Zeichen im Rahmen der ASR A1.3
Besonderheit: Die ISO 7010 unterscheidet zwischen allgemeinen Symbolen (A-Serie) und betriebsspezifischen Erweiterungen (z. B. Zusatzreihen E, F usw.). Für Sonderfälle sind ergänzende Texte zulässig, sofern das Piktogramm allein nicht ausreicht.
DIN 2360 – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
Die DIN 2360 (in Teilen ersetzt durch ISO-Normen) regelt die Farbgestaltung von Sicherheitskennzeichnungen. Auch wenn die Norm technisch älter ist, spielt sie in einigen Kontexten – z. B. in bestehenden Ausschreibungsunterlagen oder behördlichen Vorgaben – nach wie vor eine Rolle.
Wichtige Inhalte:
• Farbdefinitionen für Sicherheitsfarben wie Rot, Gelb, Blau und Grün
• Regeln zur Hintergrundgestaltung und zum Kontrast
• Anwendungsempfehlungen für verschiedene Umgebungen (z. B. Industrie, Baustelle, Verwaltung)
In der Praxis bedeutet das z. B., dass ein Warnschild nicht beliebig gelb sein darf, sondern einen festgelegten Farbwert (RAL-Farbton) einhalten muss, um normkonform zu sein.
DIN 4003 – Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen
Die DIN 4003 ist speziell auf die Kennzeichnung technischer Einrichtungen und Anlagen ausgerichtet – vor allem im Maschinenbau und der industriellen Fertigung. Sie ergänzt die allgemeinen Sicherheitskennzeichnungsnormen um konkrete Hinweise zur Beschriftung und Symbolik an Maschinen, Anlagen und Steuerpulten.
Regelungsbereiche:
• Einheitliche Symbole und Schriften für technische Kennzeichnung
• Kennzeichnung von Schaltern, Steuerungen, Energieanschlüssen und Bedienelementen
• Empfehlungen für die Anbringung und Platzierung der Schilder
• Materialanforderungen bei Temperatur, Öl, Chemikalien oder mechanischer Beanspruchung
Praxisbeispiel: Ein Maschinenhersteller, der Bedienelemente mit individuell gestalteten Piktogrammen versieht, riskiert Missverständnisse und damit Gefahren für die Bedienperson. Die DIN 4003 stellt sicher, dass Nutzer:innen Maschinen eindeutig und sicher bedienen können.
Fazit zu den DIN-Normen: Ob Sicherheits-, Hinweis- oder Betriebsschilder – ohne Bezug auf aktuelle DIN- und ISO-Normen sind sie nicht rechtskonform und bergen ein hohes Risiko für Missverständnisse, Unfälle und rechtliche Konsequenzen. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob vorhandene Kennzeichnungen den jeweils gültigen Normen entsprechen.
Durch den Einsatz von normgerechten Produkten, wie sie bei Schilder Klar erhältlich sind, erfüllen Sie nicht nur die formalen Anforderungen – Sie verbessern gleichzeitig die Verständlichkeit, Sicherheit und Professionalität Ihres gesamten Standortes.
❗ Je nach Branche können weitere Regelungen greifen, z. B. TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe), die Gefahrstoffverordnung oder die Baustellenverordnung.
❌ Typische Problemfelder: Wo die meisten Unternehmen Nachholbedarf haben
Trotz gesetzlicher Vorgaben und steigender Sensibilität für Arbeitssicherheit gibt es in der Praxis zahlreiche Schwachstellen bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht. Oft resultieren diese aus Unwissenheit, überholten internen Standards oder schlichtem Ressourcenmangel. Die folgenden Problemfelder treten besonders häufig auf:
1. Veraltete Schilder: Viele Betriebe setzen noch immer auf alte DIN-Symbole, etwa aus der Norm DIN 4844. Diese wurden jedoch durch die international gültige DIN EN ISO 7010 ersetzt. Das bedeutet: Die verwendeten Zeichen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und sind damit im Ernstfall nicht rechtskonform – mit potenziell schwerwiegenden Folgen bei Unfällen oder behördlichen Kontrollen.
2. Fehlende Kennzeichnung: Insbesondere bei Neubauten, Erweiterungen oder Umnutzungen von Gebäuden kommt es häufig vor, dass notwendige Hinweise schlicht vergessen werden. Auch temporäre Veränderungen, wie etwa während Bauarbeiten oder bei Lagerumstrukturierungen, werden oft nicht ausreichend dokumentiert oder beschildert.
3. Schlechte Lesbarkeit: Schilder verlieren mit der Zeit ihre Wirkung, wenn sie durch UV-Strahlung ausbleichen, durch Witterung beschädigt oder durch Schmutz und Staub unleserlich werden. Auch mechanische Einwirkungen – etwa durch Fahrzeuge, Maschinen oder Reinigungsgeräte – setzen der Haltbarkeit zu. Das Ergebnis: wichtige Hinweise sind nicht mehr wahrnehmbar, obwohl sie physisch noch vorhanden sind.
4. Falsche Positionierung: Ein Schild entfaltet nur dann seine Wirkung, wenn es richtig angebracht ist. In vielen Betrieben werden Schilder jedoch zu hoch, zu niedrig oder außerhalb des natürlichen Sichtfelds montiert – etwa hinter Türen, in dunklen Ecken oder verdeckt durch Regale. Auch falsch ausgerichtete oder verwitterte Schilder stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie im Ernstfall übersehen werden.
✅ Ihre Vorteile mit Schilder Klar: Praxisnahe und individuelle Lösungen
Schilder Klar bietet Ihnen ein Vollsortiment an normgerechten, langlebigen und praxisbewährten Produkten. Dabei profitieren Sie von:
• Hochwertige Materialien: Ob Aluminium, Kunststoff oder Folien – wir bieten Ihnen das passende Material für jeden Einsatzort, langlebig und witterungsbeständig.
• Kurze Lieferzeiten: Viele unserer Standardprodukte sind direkt ab Lager verfügbar. Individuelle Schilder fertigen wir kurzfristig nach Ihren Vorgaben – schnell, zuverlässig und termingerecht. So bleiben Ihre Projekte im Zeitplan, auch bei kurzfristigem Bedarf.
• Normsicherheit: Unsere normgerechten Sicherheits- und Hinweisschilder entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Normen (z. B. DIN EN ISO 7010, ASR A1.3).
• Individuelle Konfiguration: Wählen Sie Farbe, Symbol, Text, Format und Befestigung – auf Wunsch fertigen wir auch maßgeschneiderte Schilder nach Ihren Vorgaben, inklusive Firmenlogo und Piktogrammen nach aktueller Norm. Ideal für eine professionelle und zugleich rechtskonforme Darstellung Ihrer betrieblichen Anforderungen.
📣 Unsere Produktempfehlung: Diese Beschilderungen sollten in keinem Betrieb fehlen
Eine vollständige und normgerechte Kennzeichnung umfasst weit mehr als nur einzelne Warn- oder Hinweisschilder. Damit Sie Ihrer Kennzeichnungspflicht umfassend gerecht werden und gleichzeitig Sicherheit, Orientierung und effiziente Abläufe gewährleisten, empfehlen wir eine systematische und durchdachte Beschilderung in allen relevanten Betriebsbereichen.
• Sicherheitskennzeichen: Ob Flucht- und Rettungswegschilder, Brandschutzzeichen, Feuerwehrschilder, Verbotsschilder, Gebotszeichen oder Warnhinweise – diese Schilder sind gesetzlich vorgeschrieben und elementarer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie kennzeichnen Gefahrenquellen, geben lebenswichtige Verhaltensregeln vor und weisen im Notfall den sicheren Weg – für den Schutz von Mitarbeitenden, Besuchern und Einsatzkräften gleichermaßen.
• Lager- und Regalkennzeichnung: Eine gut strukturierte Beschriftung von Lagerbereichen, Regalfeldern und Belastungszonen trägt entscheidend zur Sicherheit und Effizienz im Betrieb bei. Sie unterstützt die normgerechte Umsetzung der DIN EN 15635, minimiert Verwechslungsrisiken, optimiert den innerbetrieblichen Materialfluss und ermöglicht eine übersichtliche Organisation – besonders bei regelmäßigen Prüfungen, Kommissionierungen oder Nachschubprozessen.
• Aushänge und Betriebsanweisungen: Dazu zählen insbesondere Erste-Hilfe-Pläne, Brandschutzordnungen, Unfallmerkblätter und gesetzlich vorgeschriebene Betriebsanweisungen – etwa zu Gefahrstoffen oder Notfallmaßnahmen. Diese Unterlagen sind nicht nur Bestandteil des organisatorischen Arbeitsschutzes, sondern auch bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften relevant. Sie sollten daher gut sichtbar, aktuell und in allen relevanten Arbeitsbereichen ausgehängt sein.
• Hinweisschilder: Ob Videoüberwachung, Parkplatzkennzeichnung, Zutrittsregelungen, Türbeschriftungen oder Betriebsinformationen – gut sichtbare Hinweisschilder sorgen für Orientierung, Klarheit und Rechtssicherheit. Sie unterstützen Mitarbeitende ebenso wie Besuchende dabei, sich sicher und regelkonform auf dem Betriebsgelände zu bewegen, und tragen zu einem professionellen Gesamtauftritt bei.
• Rohrleitungskennzeichen und Maschinenkennzeichnung: Eine eindeutige Kennzeichnung von Leitungen, Armaturen, Anlagen und Maschinen beugt Fehlbedienungen vor und hilft im Störungs- oder Wartungsfall schnell zu reagieren.
• Beschilderungssysteme, Tür- und Piktogrammschilder: Einheitliche, professionell gestaltete Türschilder, Raumbeschriftungen oder Gebäudepiktogramme schaffen Klarheit und stärken zudem das visuelle Erscheinungsbild Ihres Unternehmens.
Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob alle relevanten Bereiche in Ihrem Betrieb vollständig, gut sichtbar und normgerecht gekennzeichnet sind – gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer individuellen Beratung.
📋 So gehen Sie die Nachrüstung strukturiert an: Von der Planung bis zur Kontrolle
Um Ihre Kennzeichnung rechtssicher, effizient und dauerhaft wirksam umzusetzen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen – von der ersten Bestandsaufnahme bis hin zur regelmäßigen Kontrolle. Die folgenden Schritte geben Ihnen eine klare Orientierung für die praktische Umsetzung.
1. Bestandsaufnahme: Welche Schilder existieren bereits? Entsprechen diese der aktuellen Norm?
2. Mängelprüfung: Gibt es unleserliche, fehlende oder veraltete Hinweise?
3. Bedarfsanalyse: Welche neuen Bereiche müssen gekennzeichnet werden (z. B. durch Umbauten)?
4. Planung & Beratung: Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Produkte.
5. Produktion & Lieferung: Standardschilder liefern wir innerhalb von 1 bis 2 Werktagen ab Lager, Sonderanfertigungen fertigen wir zuverlässig und schnell – in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
6. Installation: Wo muss ein Schild angebracht werden, damit es sofort wahrgenommen wird? Wie hoch sollte es montiert sein, und in welchem Winkel ist es am besten sichtbar?
7. Regelmäßige Überprüfung: Wir empfehlen eine Sichtkontrolle alle 12 Monate.
Weitere Tipps für Ihre Ausschreibung oder interne Projektplanung
Wenn Sie eine öffentliche Ausschreibung vorbereiten oder intern Budget für Kennzeichnungsmaßnahmen beantragen möchten, helfen Ihnen diese Hinweise:
• Dokumentieren Sie vorhandene Mängel mit Fotos, um Handlungsbedarf zu untermauern
• Stellen Sie rechtliche Anforderungen zusammen, die für Ihre Branche relevant sind (z. B. ArbStättV, DGUV, ISO-Normen)
• Bitten Sie um eine Vor-Ort-Begehung durch Fachanbieter
• Formulieren Sie konkrete Ziele: z. B. Unfallprävention, ISO-Zertifizierung, Barrierefreiheit
• Legen Sie den Nutzen dar, z. B. Imagegewinn, schnellere Orientierung, reduzierte Haftungsrisiken
✏️ Relevante Blogbeiträge von Schilder Klar für Ihre Kennzeichnungspraxis
Für vertiefende Einblicke empfehlen wir Ihnen folgende Artikel aus unserem Blog:
• Sicherheitsschilder für Unternehmen: Diese Vorschriften gelten in Deutschland
• Effektive Kennzeichnung im Lager: Ordnung durch Regaletiketten und Schilder
• Schildgrößen richtig wählen für optimale Sichtbarkeit
• Einsatz von Piktogrammen: Internationale Verständlichkeit in der Sicherheitskennzeichnung
Jetzt handeln, Sicherheit schaffen
Die richtige Beschilderung ist kein „Nice-to-have“, sondern eine Pflicht. Die Kennzeichnungspflicht gemäß gesetzlicher Vorgaben schützt Ihre Mitarbeiter, Ihre Besucher – und nicht zuletzt Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.
Lassen Sie sich jetzt beraten! Unser Team steht Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir unterstützen Sie gerne bei der passenden Kennzeichnungslösung für Ihr Unternehmen. Gemeinsam schaffen wir mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit.