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Gebotszeichen gem. DIN 4844 und BGV A8

Gebotszeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden! Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten... mehr erfahren »
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Gebotszeichen gem. DIN 4844 und BGV A8

Gebotszeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden!

Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.

Schilder Klar empfiehlt bei Neubeschilderung generell die aktuelle ASR A1.3/DIN EN ISO 7010! Somit schaffen Sie garantiert Rechtssicherheit und verhüten effektiv Unfälle.

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