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Ablauf der Übergangsfrist für Verbandskästen

Durch die am 01.11.2021 eingeführte Normänderung der DIN 13157 und DIN 13169 ergeben sich erweiterte Anforderungen an die Füllung für Verbandskästen.

Am 30.04.2022 endet die Übergangsfrist, weshalb wir Ihnen wesentliche Informationen zu Verbandskästen im Betrieb zusammengefasst haben.

Wer ist von der Änderung betroffen?

Alle Verwaltungsbetriebe, das herstellende Gewerbe, Baustellen, Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder.

Je höher die Anzahl der Beschäftigten in einem Betrieb, desto größer sind die Anforderungen an Füllung und Zahl der Verbandskästen.

Vergleich-DIN-13157-DIN-13169

Was ändert sich? 

Die Füllung der Verbandkästen wurde erweitert – ganz neu sind Gesichtsmasken und Feuchttücher. Ab dem 01.05.2022 sind ausschließlich Verbandkästen mit aktueller Füllung zulässig.

Tabellen-S301-1

Was kann ich tun, um die neuen Normvorgaben zu erfüllen?

  1. Ergänzung der bestehenden Verbandkästen: Nutzen Sie ganz einfach die praktischen Ergänzungssets für Verbandskästen der Normen DIN 13157 und DIN 13169 und erweitern die bestehende Füllung Ihrer Verbandskästen auf den neusten normgerechten Stand.
  2. Austausch alter Verbandskästen: Sollten Ihre Verbandskästen schon kurz vor dem Ablaufdatum stehen, können Sie die komplette Füllung austauschen. Diese Nachfüllsets beinhalten bereits das gesamte Material für den aktuellen Stand der DIN 13157 bzw. DIN 13169.

Generell lohnt es sich, Verbandskästen im Betrieb in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Oft wird nach Benutzung das innenliegende Material vergessen aufzufüllen. Auch kann es passieren, dass das Gehäuse der Verbandskästen beschädigt ist. Dann empfiehlt es sich, einen komplett Neuen anzuschaffen.

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