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KFZ- und Containerwarnmarkierungen



KFZ-Warnmarkierungen

Schilder Klar bietet verschiedene Warnmarkierungen für Fahrzeuge an. Wählen Sie zwischen selbstklebender, retroreflektierender Warnmarkierung gem. § 35 (6) StVO oder magnetischer, retroreflektierender Warnmarkierung nach DIN 30710.

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KFZ- und Containerwarnmarkierungen



Die DIN 30710 regelt die Sicherheitskennzeichnungen von Fahrzeugen, die Sonderrechte im Sinne des § 35(6) der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen. Diese Fahrzeuge werden beim Bau bzw. der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen und Anlagen und im Winterdienst im Straßenraum eingesetzt. Also gerade dort, wo normalerweise kein Verkehrsteilnehmer mit diesen Fahrzeugen rechnet. Deshalb ist es wichtig, diese entsprechend zu sichern und zu kennzeichnen.

Containerwarnmarkierungen

Container und Wechselbehälter, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, müssen gekennzeichnet und gesichert werden. Bis zu einer Breite von 2,5 m und einer Länge von 8 m sind Container innerhalb geschlossener Ortschaften durch eine retroreflektierende Warnmarkierung nach DIN 67520 zu kennzeichnen.

Reduziert das Unfallrisiko und erhöht die Rechtssicherheit – Sicherungsvorschriften gemäß § 32 (1) StVO! Die Container-Warnmarkierung ist fest am Container oder Wechselbehälter anzubringen. Sie besteht aus rot/weißen Flächen mit einer Kantenlänge von 141 mm, die zu Warnstreifen zusammengesetzt werden. Die Warnstreifen sind 705 mm lang.

Darüberhinaus erhalten Sie bei Schilder Klar weitere wichtige Fahrzeugkennzeichnung!