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Sicherheitskennzeichen



Sicherheitskennzeichen dienen im Allgemeinen der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie finden vor allem im betrieblichen Umfeld und in öffentlichen Gebäuden Anwendung. Die wohl wichtigsten Richtlinien für Sicherheitskennzeichen aller Art sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

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Sicherheitskennzeichen



In der ASR A1.3 werden Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten im Bezug auf Sicherheitskennzeichen beschrieben. Sicherheitskennzeichen setzen sich immer aus einer Kombination von Form, Farbe und grafischem Symbol zusammen und sollen dadurch eine unmissverständliche Aussage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz treffen. Aufgeteilt werden Sicherheitskennzeichen laut ASR A1.3 in fünf Bereiche:

  • Rettungszeichen weisen beispielsweise auf Notausgänge, Fluchtwege oder Erste-Hilfe-Einrichtungen hin
  • Brandschutzzeichen geben Standorte von Feuerlöscheinrichtungen an und zeigen, wo sich Feuer- und Rauchmelder befinden
  • Verbotszeichen untersagen bestimmte Verhaltensweisen, aus der potenzielle Gefahren entstehen können
  • Gebotsschilder fordern zu einem bestimmten Verhalten auf, das dem Schutz von Personen und dem Verhüten von Unfällen dienen soll
  • Warnschilder sollen den Betrachter auf ein mögliches Risiko hinweisen

Die verschiedenen Sicherheitskennzeichen können außerdem mit einem Zusatzzeichen versehen werden. Diese Zusatzzeichen konkretisieren die Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage noch einmal in Worten. Wenn Sicherheitskennzeichen und Zusatzzeichen zusammenkommen spricht man von Kombinationszeichen oder Kombischildern.

Für alle Sicherheitskennzeichen gilt: sie müssen dauerhaft angebracht werden und deutlich erkennbar sein. Deutlich erkennbar bedeutet in diesem Fall, dass die Größe des Sicherheitskennzeichens und die Höhe in der es angebracht wird, auf die Gegebenheiten der jeweiligen Situation angepasst werden.