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AGB für Gewerbekunden und Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heinrich Klar Schilder- und Etikettenfabrik GmbH & Co.
KG für gewerbliche Kunden.

1. Ausschließliche Geltung und Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unseren sämtlichen Angeboten liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebote – Nebenabreden – Vertragsinhalt – Angebotsunterlagen
  2.1 Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir die Bestellung des Bestellers durch Erklärung in Textform oder ausdrückliche Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) annehmen bzw. die aus dem jeweils gültigen Katalog ausgewählte Ware geliefert wird.
  2.2 Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen, sowie Vereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
  2.3 In Zweifelsfällen ist für den Vertragsinhalt alleine unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Textform maßgebend.
  2.4 Fehlt in einer Schilder-Bestellung die genaue Materialangabe, können wir die Schilder in Aluminium liefern.
  2.5 Unserem Angebot etwa beigefügte Unterlagen (Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben u.ä.) gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Rücktrittsvorbehalt
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistungen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.

4. Preise – Zahlung
  4.1 Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, für die Lieferung ab Werk ohne Verpackung und Fracht sowie alle Leistungen ausschließlich Versicherung und Grenzabgaben zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4.2 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
  4.3 Soweit der Besteller der Fa. Heinrich Klar Schilder- und Etikettenfabrik GmbH & Co KG ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt hat oder mit der Bestellung erteilt, erfolgt der Einzug der Lastschrift 14 Tage nach Rechnungsdatum mit einem Skonto von 3% auf alle rabattfähigen Beträge. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) beträgt bei einem Ersteinzug 6 Tage und bei Folgeeinzügen 3 Tage. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
  4.4 Skonto-Zahlungen gemäß Ziffer 4.2 und 4.3 gelten nur, wenn sich der Besteller mit der Bezahlungen früherer Rechnungen nicht im Rückstand befindet.
  4.5 Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
  4.6 Im übrigen gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung oder, falls nach Katalog bestellt worden ist, die im Katalog angegebenen Preise und Zahlungsbedingungen.
  4.7 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir zu Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz berechtigt. Bei Zahlungsverzug steht uns zudem ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro gegen den Besteller zu. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall dürfen wir den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
  4.8 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Zahlungsansprüchen aufzurechnen oder an fälligen Beträgen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes bis zur Erfüllung solcher Forderungen.

5. Versicherung – Versand – Gefahrübergang
  5.1 Warensendungen per Paketdienst versichern wir bis zu 500 € gegen die üblichen Transportgefahren, ausgenommen Lieferungen ins Ausland, durch Spediteure oder unsere eigenen Fahrzeuge und Abholungen.
  5.2 Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers versandt.
  5.3 Die Gefahr des nicht von uns zu vertretenden Untergangs oder der nicht von uns zu vertretenden Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung in unserem Werk oder, wenn die Ware nicht versandt werden kann oder soll, mit der Absendung der Anzeige über unsere Lieferbereitschaft auf den Besteller über.
  5.4 Soweit wir nach der Verpackungsordnung verpflichtet sind, Verpackungen zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.
  5.5 Im Falle einer freiwilligen Rücknahme mangelfreier Ware behalten wir uns das Recht vor, 10% des Warenwertes als Bearbeitungsaufwand zuzüglich uns entstandener Retouren- /Rücksendekosten zu berechnen bzw. mit der Kulanzgutschrift zu verrechnen. Die Rücklieferung mangelfreier Ware hat nach vorheriger Absprache mit uns zu erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware wird durch diese Bestimmung nicht begründet.

6. Leistungsfristen und –termine – Teillieferungen
  6.1 Für unsere Leistungen vereinbarte Fristen und Termine gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  6.2 Eine nur nach ihrer Dauer bestimmte Leistungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem volle Einigung über alle Details des Auftragsinhaltes erzielt wird, frühestens mit der Annahme des Auftrages durch uns, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und nicht vor Eingang einer etwa vom Besteller zu leistenden Anzahlung.
  6.3 Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin gilt als gewahrt, wenn die Ware oder wenn in Fällen, in denen die Ware nicht versandt werden kann oder soll, die Anzeige über unsere Lieferbereitschaft bis zum Ablauf der Frist unser Werk verlassen hat.
  6.4 Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die außerhalb unseres persönlichen Einflussbereiches liegen (wie z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung, Embargo, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauchs, Betriebsstörungen und Elementarschäden wie Sturm, Erdbeben, Feuer, Überschwemmung u.ä.), verlängert sich die Leistungsfrist bzw. verschiebt sich der Leistungstermin um die Dauer der Behinderung; das gilt auch für Verzögerungen, die dadurch eintreten, dass wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Treten solche Umstände ein, nachdem wir in Verzug geraten sind, bleiben für die Dauer ihrer Wirksamkeit die Verzugsfolgen ausgeschlossen.
  6.5 Befinden wir uns mit einer Leistungspflicht bzw. Erfüllung der Gewährleistung in Verzug, kann der Besteller erst nach einer mindestens fünfwöchigen Frist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, soweit wir nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist unserer Leistungs- bzw. Gewährleistungspflicht nachgekommen sind.
  6.6 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen.

7. Sonderanfertigungen / Geringfügige Abweichungen
  7.1 Lieferungen bis zu 10% unter oder über der bestellten Menge bei Sonderanfertigungen sowie geringe Abweichungen von Katalog- Angaben oder –Abbildungen oder von sonstigen vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen behalten wir uns vor, soweit durch solche Abweichungen die gelieferten Gegenstände in ihrer Funktionstauglichkeit und in ihrem Gesamtbild nicht beeinträchtigt werden.
  7.2 Die von uns für Sonderanfertigungen eingesetzten Filme, Schablonen, Stanz- und Prägewerkzeuge, Digitalisierungen, Dateien und Ähnliches bleiben, auch wenn sie anteilig berechnet wurden, Eigentum der Firma Klar.

8. Gewährleistung
  8.1 Bei allen Waren bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  8.2 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  8.3 Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Besteller.
  8.4 Nicht erkennbare Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt.
  8.5 Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

9. Haftung
  9.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht - egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
  9.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

10. Verjährung
Ansprüche gegen uns verjähren in einem (1) Jahr, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem Handeln unsererseits. Die Verjährungsfrist wegen Gewährleistungs- und Mängelansprüchen gemäß Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit der Ablieferung der Ware. Im übrigen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

11. Entwürfe - Korrekturabzüge
  11.1 Für alle uns eingesandten Skizzen und Entwürfe trägt der Besteller die Verantwortung in Bezug auf das Bestehen eines Vervielfältigungsrechtes.
  11.2 Soweit vereinbart erhält der Besteller vor der Lieferung Korrekturabzüge, Zeichnungen oder Ausfallmuster zur Begutachtung und Genehmigung. Die Genehmigung solcher Korrekturabzüge, Zeichnungen oder Ausfallmuster durch den Besteller entbindet uns von jeder Verantwortung für die Richtigkeit dieser Vorlagen.
  11.3 Entwürfe und Muster, die wir auf Wunsch des Bestellers herstellen, berechnen wir zu Selbstkosten. Solche Entwürfe oder Muster unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

12. Verhaltenskodex
Wir halten uns an die Trusted Shops Qualitätskriterien und unseren Code of Conduct, einsehbar auf unserer Website unter www.schilder-klar.de.

13. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

14. Schlussbestimmungen
  14.1 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere Leistung, Gewährleistung, Rücknahme von Verpackungen und Zahlungen ist Wuppertal.
  14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Wuppertal. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch in einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
  14.3 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Stand: November 2023

Heinrich Klar
Schilder- und Etikettenfabrik GmbH & Co. KG
Neuer Weg 12 – 16
42111 Wuppertal

Registergericht Wuppertal: HRA 12733

E-Mail: info@schilder-klar.de
Internet: 
www.schilder-klar.de
Telefon: 
+49 (0) 202 2 77 22 0
Telefax: +49 (0) 202 2 77 22 93

Die Heinrich Klar Schilder- und Etikettenfabrik GmbH & Co. KG wird vertreten durch die Heinrich Klar Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wuppertal, Registergericht Wuppertal HRB 4380, die ihrerseits durch die Geschäftsführer Winfried Kücke, Hendrik Kücke und Winfried Kücke jr. vertreten wird.

Kontoverbindung:
Stadtsparkasse Wuppertal
Gläubiger-ID DE98ZZZ00000151659
IBAN DE59330500000000378000
BIC WUPSDE33XXX

USt-Ident-Nummer: DE 121108344