Verbotszeichen, Abstellen oder Lagern verboten P023 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Kiste aus Holz zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Kiste überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Aluminium geprägt
- Kunststoff
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Abstellen oder Lagern von Gegenständen verboten ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welcher durch das Abstellen oder Lagern von Gegenständen an diesem Ort entstehen könnte.
- Artikel-Nr.: A13405201
Konfiguration
Beschreibung
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Kiste aus Holz zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Kiste überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Aluminium geprägt
- Kunststoff
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Abstellen oder Lagern von Gegenständen verboten ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welcher durch das Abstellen oder Lagern von Gegenständen an diesem Ort entstehen könnte.