Rohrleitungskennzeichen Druckluft

Das graue Einzeletikett ist rechts und links mit jeweils einer Pfeilspitze ausgestattet. Das gesamte Etikett hat einen schwarzen Rand und auch der Text Druckluft ist in schwarzer Schrift abgebildet.
Bei der Kennzeichnung von Rohrleitungen sind unterschiedliche
nationale und europäische Vorgaben und Regeln zu beachten.
Neben der ASR A1.3 sind die CLP/GHS-Verordnung, die DIN 2403
(Stand 06-2014) und die technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) 201 maßgeblich.
Folgende Vorgaben sind dabei u.a. zu erfüllen:
- Gruppen- und u. U. Zusatzfarbe des Durchflussstoffes
- Durchflussrichtung mittels Fließrichtungspfeilen
- Durchflussstoff (als Text, chemische Formel oder Kurzzeichen)
- bei Gefahrstoffen nach Chemikaliengesetz die Gefahrenpiktogramme nach CLP-/GHS-Verordnung
Eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ist im Interesse der Sicherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich. Sie soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Die aktuelle DIN 2403 und die TRGS 201 schreiben bei
Durchflussstoffen, die nach dem Chemikaliengesetz als
Gefahrstoffe eingestuft sind eine Kennzeichnung mit den
GHS-Symbolen vor.
Rohrleitungskennzeichen für Luft unterliegen nicht der
Kennzeichnungspflicht mit GHS Piktogrammen.
Material: Folie selbstklebend
- Artikel-Nr.: A1015096001
Ausführung:
Größe:
Auswahl
Ausführung | Größe | Artikel-Nr. | Preis (exkl. MwSt.) | ||||||||||||||
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Einzeletikett | 15 x 100 mm | 101509/60 |
0,85 €*
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0,85 €*
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Einzeletikett | 26 x 187 mm | 101509/61 |
2,10 €*
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2,10 €*
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Einzeletikett | 37 x 270 mm | 101509/62 |
2,40 €*
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2,40 €*
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ab 2 Zoll Ø, 33m Rolle | 90 x 33000 mm | 101509/90 |
128,00 €*
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128,00 €*
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ab 3/8 Zoll Ø, 33m Rolle | 90 x 33000 mm | 101509/95 |
128,00 €*
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128,00 €*
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Beschreibung
Das graue Einzeletikett ist rechts und links mit jeweils einer Pfeilspitze ausgestattet. Das gesamte Etikett hat einen schwarzen Rand und auch der Text Druckluft ist in schwarzer Schrift abgebildet.
Bei der Kennzeichnung von Rohrleitungen sind unterschiedliche
nationale und europäische Vorgaben und Regeln zu beachten.
Neben der ASR A1.3 sind die CLP/GHS-Verordnung, die DIN 2403
(Stand 06-2014) und die technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) 201 maßgeblich.
Folgende Vorgaben sind dabei u.a. zu erfüllen:
- Gruppen- und u. U. Zusatzfarbe des Durchflussstoffes
- Durchflussrichtung mittels Fließrichtungspfeilen
- Durchflussstoff (als Text, chemische Formel oder Kurzzeichen)
- bei Gefahrstoffen nach Chemikaliengesetz die Gefahrenpiktogramme nach CLP-/GHS-Verordnung
Eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ist im Interesse der Sicherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich. Sie soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Die aktuelle DIN 2403 und die TRGS 201 schreiben bei
Durchflussstoffen, die nach dem Chemikaliengesetz als
Gefahrstoffe eingestuft sind eine Kennzeichnung mit den
GHS-Symbolen vor.
Rohrleitungskennzeichen für Luft unterliegen nicht der
Kennzeichnungspflicht mit GHS Piktogrammen.
Material: Folie selbstklebend
Das graue Einzeletikett ist rechts und links mit jeweils einer Pfeilspitze ausgestattet. Das gesamte Etikett hat einen schwarzen Rand und auch der Text Druckluft ist in schwarzer Schrift abgebildet.
Bei der Kennzeichnung von Rohrleitungen sind unterschiedliche
nationale und europäische Vorgaben und Regeln zu beachten.
Neben der ASR A1.3 sind die CLP/GHS-Verordnung, die DIN 2403
(Stand 06-2014) und die technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) 201 maßgeblich.
Folgende Vorgaben sind dabei u.a. zu erfüllen:
- Gruppen- und u. U. Zusatzfarbe des Durchflussstoffes
- Durchflussrichtung mittels Fließrichtungspfeilen
- Durchflussstoff (als Text, chemische Formel oder Kurzzeichen)
- bei Gefahrstoffen nach Chemikaliengesetz die Gefahrenpiktogramme nach CLP-/GHS-Verordnung
Eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ist im Interesse der Sicherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich. Sie soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Die aktuelle DIN 2403 und die TRGS 201 schreiben bei
Durchflussstoffen, die nach dem Chemikaliengesetz als
Gefahrstoffe eingestuft sind eine Kennzeichnung mit den
GHS-Symbolen vor.
Rohrleitungskennzeichen für Luft unterliegen nicht der
Kennzeichnungspflicht mit GHS Piktogrammen.
Material: Folie selbstklebend