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Verkehrszeichen-Guide

Welche Arten von Verkehrszeichen gibt es?

1. Gefahrzeichen (§ 40 StVO): Diese Zeichen sollen den Betrachter auf eine tatsächliche bzw. potenzielle Gefahr aufmerksam machen. Durch die erhöhte Aufmerksamkeit beim Fahrzeugführer soll das Risiko reduziert werden, von etwas überrascht zu werden. Dadurch erhöht sich die Sicherheit.
Gefahrzeichen sind in der Regel dreieckig und haben einen breiten roten Rand. Mittig wird mit Hilfe eines schwarzen Symbols dargestellt, auf welche Gefahr aufmerksam gemacht werden soll. Im Straßenverkehr begegnet uns beispielsweise das Gefahrzeichen 123 „Arbeitsstelle“ häufig.

2. Vorschriftzeichen (§ 41 StVO): Diese Art von Verkehrszeichen kommuniziert Gebote und Verbote. Wichtig ist dabei, dass diese ab dem bzw. am Ort der Aufstellung zu befolgen sind, sofern nicht durch Zusatzzeichen anders angegeben. Vorschriftzeichen können eine Reihe verschiedener Formen und Farben haben. Hier zu nennen ist vor allem das Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ oder umgangssprachlich auch STOP-Schild.

3. Richtzeichen (§ 42 StVO): Diese Verkehrszeichen sollen den Verkehr erleichtern, indem sie besondere Hinweise geben. Dabei kann es sich sowohl um Gebote, als auch Verbote handeln. Auch Richtzeichen nehmen verschiedenste Formen und Farben an. Als Beispiel ist hier das Zeichen 306 „Vorfahrtstraße“ zu nennen.

4. Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO): Verkehrseinrichtungen haben den Zweck, Verkehr zu leiten. Sie sind in auffälligen Farben gestaltet, meist rot/weiß gestreift. Verkehrseinrichtungen stehen über den allgemeinen Verkehrsregeln. Wichtige Verkehrseinrichtungen sind beispielsweise Leitbaken, Absperrschranken und Leitpfosten. Auch Ampeln gelten als Verkehrseinrichtungen.

5. Zusatzzeichen (§ 39 Abs. 3 StVO): Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Sie sind rechteckig, haben einen weißen Grund, einen schwarzen Rand und ein schwarzes Symbol bzw. Text. Zusatzzeichen sind immer in unmittelbarer Nähe zum Verkehrszeichen angebracht, auf das sie sich beziehen. Diese Art der Verkehrszeichen kann nicht alleine stehen. Sie sind dafür da, andere Zeichen in ihrer Bedeutung zu präzisieren, einzuschränken oder zu erweitern.

Was ist bei der Aufstellung von Verkehrszeichen zu beachten?
Grundsätzlich muss zwischen dem eigenen Betriebsgelände und dem öffentlichen Straßenverkehr unterschieden werden:

Betriebsgelände
Lassen Sie auf Ihren Verkehrswegen, Parkplätzen und dem Betriebsgelände keinen Spielraum für Missverständnisse. Auf Ihrem Betriebsgelände können Sie Verkehrszeichen selbst aufstellen, was zu einer erhöhten Sicherheit, Klarheit und Orientierung beiträgt. Achten Sie bei der Aufstellung von Verkehrsschildern grundsätzlich auf eine ausreichend Hohe Anbringung, möglicherweise unter Zuhilfenahme von Rohrpfosten. Des Weiteren sollten Verkehrsschilder so groß sein, dass sie schon aus ausreichender Entfernung zu sehen sind.
Greifen Sie bei der Verkehrsbeschilderung auf Ihrem Betriebsgelände auf reflektierende Schilder zurück, denn gerade im Winter wird es spät hell und früh dunkel, sodass Mitarbeiter und Gäste mitunter auch bei schlechten Sichtverhältnissen auf das Betriebsgelände fahren müssen. Nutzen Sie bei der Kennzeichnung der Verkehrswege auf Ihrem Betriebsgelände optimalerweise Schilder, die Ihre Mitarbeiter aus dem Straßenverkehr kennen und ergänzen, wenn nötig, mit individuellen Zusatzschildern mit Wunschtext.

Öffentlicher Straßenverkehr
Die Aufstellung von Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenverkehr bedarf der vorherigen Genehmigung des entsprechenden Straßenverkehrsamts.
Hier werden die Größen der Verkehrszeichen nach der Geschwindigkeit gewählt, die im Bereich der Aufstellung erlaubt ist.

Tabelle-Verkehrszeichen

Reflexionsklassen bei Verkehrsschildern
Unterschieden wird zwischen drei Reflexionsklassen:

- RA1: Diese Reflexionsklasse hat die geringste Rückstrahlkraft. Nutzen Sie Schilder mit der Reflexionsklasse RA1 optimalerweise für verkehrsberuhigte Bereiche, Parkplätze und Betriebsgelände.

- RA2: Diese Reflexionsklasse ist im Straßenverkehr wohl am häufigsten vertreten. Vor allem für Arbeitsstellen im Straßenverkehr, entspricht diese Reflexionsklasse dem technischen Standard.

- RA3: Verkehrsschilder mit dieser Reflexionsklassen werden vor allem überall dort eingesetzt, wo die Sichtverhältnisse schlecht sein können oder es viele andere blendende Lichtquellen geben kann.

In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen standardmäßig Verkehrsschilder mit der Reflexionsklasse RA1 an. Sie erhalten aber auch einige Verkehrszeichen in der Reflexionsklasse RA2 direkt ab Lager. Wenn Sie ein gewünschtes Verkehrszeichen nicht bei uns finden, nutzen Sie ganz einfach unser Anfrageformular und erhalten schnellstens ein entsprechendes Angebot nach Ihren Wünschen.

Zubehör für Verkehrszeichen
Sie haben die richtigen Verkehrszeichen für Ihr Betriebsgelände, aber fragen sich, wie diese nun aufgestellt werden sollen? Kein Problem, wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten!

1. Temporäre Aufstellung: Zur Kennzeichnung von temporären Arbeitsstellen, Verkehrshindernissen oder Gefahrenstellen, eignen sich Schilderständer am besten. Diese kombinieren eine standfeste Fußplatte mit einem Vierkantrohr und einer Klemmschelle für Verkehrsschilder. Die Anzahl der Fußplatten sollte dabei entsprechend der Windlast gewählt werden, die auf das Schild einwirkt. Das entsprechende Schild wird einfach mittels der Klemmschelle am Vierkantrohr befestigt.

2. Dauerhafte Aufstellung: Für eine dauerhafte Aufstellung eignen sich Rohrpfosten besonders. Diese werden einbetoniert und das Schild mittels einer Rohrschelle mit dem Pfosten verbunden. Bei weicheren Böden können die Rohrpfosten mit Hilfe eines Schraubfundaments in das Erdreich eingebracht werden.
In einigen Fällen kann es Sinn machen, Verkehrsschilder mittels Zaungitterbefestigung anzubringen. Dies eignet sich besonders an Einfahrten zu Ihrem Werksgelände bzw. Parkplatz. Benötigt wird dafür ein handelsüblicher Doppelstabmattenzaun.

Entdecken Sie jetzt unser gesamtes Sortiment an Verkehrsschildern, Verkehrszusatzzeichen und Zubehör zum Aufstellen!

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