Ausschließlich für gewerbliche Verwender.
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Kennzeichnen Sie nach aktueller Norm: Videoüberwachungsschilder nach DSGVO

Ab dem 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Hiervon betroffen ist auch das Thema "Videoüberwachung". Nichtöffentliche Orte müssen ab sofort über eine Videoüberwachung auf Grundlage des Art. 13 DSGVO informieren.

Aus diesem Grund haben wir unser Sortiment um Videoüberwachungsschilder nach DSGVO erweitert.

Folgendes ist zwingend auf dem Schild anzugeben:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters
  • Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
  • Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Berechtigte Interessen, die verfolgt werden
  • Weitere Informationen erhalten Sie (z.B. Internetadresse, etc.)

 

Jetzt online selbst gestalten mit dem Klar Schildergenerator! Mit Schilder Klar sind Sie immer auf dem neusten Stand! Alle wichtigen Informationen zu den neuen Videoüberwachungsschildern nach DSGVO haben wir in einem übersichtlichen Informationsblatt für Sie zusammengefasst.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

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