Warnzeichen, Warnung vor Quetschgefahr D-W023 - DIN 4844/BGV A8

Das dreieckige Schild hat einen gelben Grund, einen schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist in schwarz das symbolhaft eine Person dargestellt. Von links und rechts nähern sich der Person schraffierte Flächen, was mittels Pfeilen dargestellt ist.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Kunststoff, 4-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
- Artikel-Nr.: A31425401
Ausführung:
Größe:
Auswahl
Ausführung | Größe | Artikel-Nr. | Preis (exkl. MwSt.) | ||
---|---|---|---|---|---|
Alu geprägt | 400 mm | 3142/54 |
9,95 €*
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9,95 €*
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Folie | 100 mm | 3142/61 |
1,40 €*
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1,40 €*
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Folie | 200 mm | 3142/62 |
3,30 €*
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3,30 €*
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Kunststoff | 200 mm | 3142/72 |
3,10 €*
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3,10 €*
|
Beschreibung
Das dreieckige Schild hat einen gelben Grund, einen schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist in schwarz das symbolhaft eine Person dargestellt. Von links und rechts nähern sich der Person schraffierte Flächen, was mittels Pfeilen dargestellt ist.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Kunststoff, 4-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Das dreieckige Schild hat einen gelben Grund, einen schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist in schwarz das symbolhaft eine Person dargestellt. Von links und rechts nähern sich der Person schraffierte Flächen, was mittels Pfeilen dargestellt ist.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Kunststoff, 4-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.