Warnzeichen, Warnung vor Handverletzungen W024 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)

Mittig auf dem dreieckigen, gelben Schild ist eine Hand zu sehen, die sich in einer Maschine befindet. Ein Pfeil, der nach unten zeigt, weist darauf hin, dass die Maschine bei Hineinfassen Verletzungen verursachen könnte. Das Schild hat einen breiten schwarzen Rand.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
- Artikel-Nr.: A15135101
Ausführung:
Größe:
Auswahl
Ausführung | Größe | Artikel-Nr. | Preis (exkl. MwSt.) | ||||||||||||
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Alu geprägt | 100 mm | 1513/51 |
2,30 €*
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2,30 €*
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Alu geprägt | 200 mm | 1513/52 |
4,20 €*
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4,20 €*
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Folie | 100 mm | 1513/61 |
1,40 €*
|
1,40 €*
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Folie | 200 mm | 1513/62 |
3,30 €*
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3,30 €*
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Folie, 1 VE = 6 Stück | 50 mm | 1513/66 |
3,00 €*
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3,00 €*
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Folie, 1VE = 21 Stück | 25 mm | 1513/67 |
5,45 €*
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5,45 €*
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Folie, Rolle à 500 Stück | 50 mm | 1513/93 |
58,55 €*
|
58,55 €*
|
Beschreibung
Mittig auf dem dreieckigen, gelben Schild ist eine Hand zu sehen, die sich in einer Maschine befindet. Ein Pfeil, der nach unten zeigt, weist darauf hin, dass die Maschine bei Hineinfassen Verletzungen verursachen könnte. Das Schild hat einen breiten schwarzen Rand.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Mittig auf dem dreieckigen, gelben Schild ist eine Hand zu sehen, die sich in einer Maschine befindet. Ein Pfeil, der nach unten zeigt, weist darauf hin, dass die Maschine bei Hineinfassen Verletzungen verursachen könnte. Das Schild hat einen breiten schwarzen Rand.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 3-fach gelocht
- Folie selbstklebend
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!