Warnzeichen, Warnung vor Einzugsgefahr D-W030 - DIN 4844/BGV A8

Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig sind zwei gegenläufige Rollen zu sehen.
Materialien:
- Aluminium geprägt
- Folie selbstklebend
Sichern Sie die Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit
normgerechten Warnzeichen von Schilder Klar.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen mit
Einzugsgefahr, wie z.B. Maschinen oder Anlagen mit offen
zugänglichen Walzen, zu kennzeichnen.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
- Artikel-Nr.: A30835201
Konfiguration
Beschreibung
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig sind zwei gegenläufige Rollen zu sehen.
Materialien:
- Aluminium geprägt
- Folie selbstklebend
Sichern Sie die Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit
normgerechten Warnzeichen von Schilder Klar.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen mit
Einzugsgefahr, wie z.B. Maschinen oder Anlagen mit offen
zugänglichen Walzen, zu kennzeichnen.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurden.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.