Warnzeichen Warnung vor Einsturzgefahr

Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist eine Person zu erkennen die durch im Boden einbricht und stürzt.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Kunststoff
Sichern Sie die Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit praxisbewährten Warnzeichen von Schilder Klar.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurde.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen die Einsturzgefahr beherbergen, wie z.B. Glasflächen oder andere nicht trittfeste Untergründe, zu kennzeichnen.
- Artikel-Nr.: A32276101
Ausführung: Folie
Größe: 100 mm
Ausführung: Folie
Größe: 100 mm
Beschreibung
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist eine Person zu erkennen die durch im Boden einbricht und stürzt.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Kunststoff
Sichern Sie die Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit praxisbewährten Warnzeichen von Schilder Klar.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurde.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen die Einsturzgefahr beherbergen, wie z.B. Glasflächen oder andere nicht trittfeste Untergründe, zu kennzeichnen.
Das dreieckige Schild mit gelbem Grund hat einen breiten schwarzen Rand und eine gelbe Lichtkante. Mittig ist eine Person zu erkennen die durch im Boden einbricht und stürzt.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Kunststoff
Sichern Sie die Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit praxisbewährten Warnzeichen von Schilder Klar.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurde.
Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von
Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach
aktueller ASR A1.3 erreicht wird.
Nutzen sie dieses Warnzeichen um Gefahrenstellen die Einsturzgefahr beherbergen, wie z.B. Glasflächen oder andere nicht trittfeste Untergründe, zu kennzeichnen.