Verbotszeichen, Schritt fahren - praxisbewährt

Auf dem kreisrunden Schild mit weißem Grund steht in schwarzer Schrift der Text „Schritt fahren“. Das Schild wird von einem roten Rand und einer weißen Lichtkante umgeben.
Materialien:
- Aluminium geprägt
- Kunststoff
Ergänzen Sie Ihre Rettungszeichen mit Hilfe von praxisbewährten Text- und Ergänzungsschildern von Schilder Klar!
Mit diesem Verbotsschild, welches an die DIN EN ISO 7010
angelehnt ist, kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen
Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Fahrzeug
höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden darf. Ein
korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches
Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass es zu keinem Unfall
aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit kommt.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen angelehnt an die DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr.
Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie
nach aktueller Norm!
- Artikel-Nr.: A30225301
Ausführung: Alu geprägt
Größe: 300 mm
Auswahl
Ausführung | Größe | Artikel-Nr. | Preis (exkl. MwSt.) | ||
---|---|---|---|---|---|
Alu geprägt | 300 mm | 3022/53 |
8,80 €*
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8,80 €*
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Alu geprägt | 400 mm | 3022/54 |
12,40 €*
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12,40 €*
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Alu geprägt | 600 mm | 3022/56 |
30,95 €*
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30,95 €*
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Kunststoff | 300 mm | 3022/73 |
6,55 €*
|
6,55 €*
|
Beschreibung
Auf dem kreisrunden Schild mit weißem Grund steht in schwarzer Schrift der Text „Schritt fahren“. Das Schild wird von einem roten Rand und einer weißen Lichtkante umgeben.
Materialien:
- Aluminium geprägt
- Kunststoff
Ergänzen Sie Ihre Rettungszeichen mit Hilfe von praxisbewährten Text- und Ergänzungsschildern von Schilder Klar!
Mit diesem Verbotsschild, welches an die DIN EN ISO 7010
angelehnt ist, kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen
Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Fahrzeug
höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden darf. Ein
korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches
Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass es zu keinem Unfall
aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit kommt.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen angelehnt an die DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr.
Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie
nach aktueller Norm!
Auf dem kreisrunden Schild mit weißem Grund steht in schwarzer Schrift der Text „Schritt fahren“. Das Schild wird von einem roten Rand und einer weißen Lichtkante umgeben.
Materialien:
- Aluminium geprägt
- Kunststoff
Ergänzen Sie Ihre Rettungszeichen mit Hilfe von praxisbewährten Text- und Ergänzungsschildern von Schilder Klar!
Mit diesem Verbotsschild, welches an die DIN EN ISO 7010
angelehnt ist, kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen
Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Fahrzeug
höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden darf. Ein
korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches
Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass es zu keinem Unfall
aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit kommt.
Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen angelehnt an die DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr.
Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie
nach aktueller Norm!