Verbotszeichen, Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten P035 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010)
Konfiguration
Beschreibung
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine mit Metall beschlagene Schuhsohle zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Schuh überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Kunststoff
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Tragen von mit metallbeschlagenen Schuhen verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass beispielsweise isolierte Schuhe zum Einsatz kommen, wodurch der Untergrund, vor allem aber der Träger geschützt wird.