Gebotszeichen, Maske benutzen M016 - DIN EN ISO 7010

Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein Kopf von der Seite zu sehen, der eine Maske vor dem Mund trägt.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 4-fach gelocht
- Folie selbstklebend
- Kunststoff, 4-fach gelocht
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr.
Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie
nach aktueller Norm!
- Artikel-Nr.: A14255201
Ausführung:
Größe:
Auswahl
Ausführung | Größe | Artikel-Nr. | Preis (exkl. MwSt.) | ||||||||||||
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Alu geprägt | 200 mm | 1425/52 |
4,35 €*
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4,35 €*
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Folie | 100 mm | 1425/61 |
1,45 €*
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1,45 €*
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Folie | 200 mm | 1425/62 |
3,30 €*
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3,30 €*
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Folie, 1VE = 16 Stück | 20 mm | 1425/67 |
4,15 €*
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4,15 €*
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Kunststoff | 200 mm | 1425/72 |
3,30 €*
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3,30 €*
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Beschreibung
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein Kopf von der Seite zu sehen, der eine Maske vor dem Mund trägt.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 4-fach gelocht
- Folie selbstklebend
- Kunststoff, 4-fach gelocht
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr.
Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie
nach aktueller Norm!
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein Kopf von der Seite zu sehen, der eine Maske vor dem Mund trägt.
Materialien:
- Aluminium geprägt, 4-fach gelocht
- Folie selbstklebend
- Kunststoff, 4-fach gelocht
Klar empfiehlt: Verwenden Sie Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr.
Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie
nach aktueller Norm!