Gebotszeichen, Abfallbehälter benutzen M030 - DIN EN ISO 7010

Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein weißes Männchen zu sehen, welches seinen Abfall in einen Abfallbehälter wirft.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Kunststoff, 4-fach gelocht
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
- Artikel-Nr.: A14326101
Ausführung:
Größe:
Auswahl
Ausführung | Größe | Artikel-Nr. | Preis (exkl. MwSt.) | ||
---|---|---|---|---|---|
Folie | 100 mm | 1432/61 |
1,45 €*
|
1,45 €*
|
|
Folie | 200 mm | 1432/62 |
3,30 €*
|
3,30 €*
|
|
Kunststoff | 200 mm | 1432/72 |
3,30 €*
|
3,30 €*
|
Beschreibung
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein weißes Männchen zu sehen, welches seinen Abfall in einen Abfallbehälter wirft.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Kunststoff, 4-fach gelocht
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein weißes Männchen zu sehen, welches seinen Abfall in einen Abfallbehälter wirft.
Materialien:
- Folie selbstklebend
- Kunststoff, 4-fach gelocht
Klar empfiehlt: Verwenden Sie
Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010!
Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO
7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte
Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit
Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch
im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der
gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet:
Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um,
kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!