Antirutschplatten & Antirutsch Treppenkantenprofile
Die ASR A1.5/1,2 sieht für Treppen in allgemeinen Arbeitsbereichen im Innenbereich eine Rutschhemmung von mindestens R9 vor. Für Treppen im Außenbereich muss
mindestens eine Rutschhemmung von R10 gewählt werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass Treppen in Eingangsbereichen durch Nässe zusätzlich belastet werden können
und
ein erhöhtes Unfallrisiko enstehen kann.
Sparen Sie nicht bei der Rutschhemmung von Treppen in Ihrem Unternehmen, Sie erhöhen sonst das Unfallrisiko für Mitarbeiter und Gäste.